Muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen?

Ein Arbeitnehmer hat 2009 (wie einige Jahre zuvor auch) als Student bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und zwei Lohnsteuerkarten benutzt (Steuerklasse I und VI).
Er hat immer eine Einkommensteuererklärung abgegeben und ordentliche Rückzahlungen erhalten.
Dieses Mal würde nach der Hochrechnung die Rückzahlung sehr niedrig ausfallen (1 bis 2 Euro), wodurch sich eine Abgabe der Ein.St.Erklärung nicht lohnt.
Ist er zu der Abgabe verpflichtet?
Im Forum liest man zum Teil gegensätzliche Angaben :frowning:
Wenn er verpflichtet ist und es nicht tut, hat es Konsequenzen (z.B. durch eine Gebühr) oder wird er vom Finanzamt „erinnert“?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

er muss eine Meldung abgeben!!
Ein Arbeitnehmer hat 2009 (wie einige Jahre zuvor auch) als
Student bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und
zwei Lohnsteuerkarten benutzt (Steuerklasse I und VI).
Er hat immer eine Einkommensteuererklärung abgegeben und
ordentliche Rückzahlungen erhalten.
Dieses Mal würde nach der Hochrechnung die Rückzahlung sehr
niedrig ausfallen (1 bis 2 Euro), wodurch sich eine Abgabe der
Ein.St.Erklärung nicht lohnt.
Ist er zu der Abgabe verpflichtet?
Im Forum liest man zum Teil gegensätzliche Angaben :frowning:
Wenn er verpflichtet ist und es nicht tut, hat es Konsequenzen
(z.B. durch eine Gebühr) oder wird er vom Finanzamt
„erinnert“?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

Guten Morgen skee

Ja er ist verpflichtet zu dieser Abgabe, egal ob es sich lohnt oder nicht. Wir machen oft Steuererklärungen mit Null und trotzdem sind diese fällig. Erst wenn es sich abzeichnet, dass er beim übernächsten Mal wieder mit Null abgibt, wird das Finanzamt ihn befreien von der Abgabe. Das geschieht allerdings auch nicht automatisch, sondern mit einem kurzen Schreiben an das Finanzamt, mit der Bitte um Befreiung, da auch in dem nächsten Jahr kein Gewinn oder Verlust zu erwarten ist. Bis dahin ist eine Steuererklärung eine Bringpflicht und kann gemahnt und auch mit Versäumnisgebühren belegt werden.

LG orbis

Hallo,
sorry für die späte Antwort. Wenn das Finanzamt eine Erklärung haben möchte kommt bestimmt eine Erinnerung.
Ich würde die Erklärung in jedem Fall machen und kein Geld dem Finanzamt schenken.
mfg, Heidi