Ich habe letztes Jahr im Dezember ein Gewerbe angemeldet. Habe 2009 aber nicht mehr gearbeitet, ich hatte nur einen Vertrag an der Uni, der über Lohnsteuerkarte läuft.
Ich habe die FAQs gelesen, aber bin mir dennoch nicht ganz sicher, ob ich eine Erklärung abgeben muss.
Gelten diese 7000 euro für das Jahr in dem ich das Gewerbe angemeldet habe, oder ab dem Zeitpunkt. Genauso mit den Einkünften über Lohnsteuerkarte, müsste ich die gesamten Einkünfte von 2009 angeben oder nur Teilweise die von Mitte Dezember bis Ende Dezember?
Hallo, also abgeben musst Du keine, soweit ich das mit den gemachten Angaben beurteilen kann. Ich würde aber eine abgeben, da mit ziemlicher Sicherheit eine Steuerstattung zu erwarten steht. Ausgaben nicht vergessen anzugeben.
Gruss Hermann
Was heißt denn eine Steuerstattung?
Hallo, also abgeben musst Du keine, soweit ich das mit den
gemachten Angaben beurteilen kann. Ich würde aber eine
abgeben, da mit ziemlicher Sicherheit eine Steuerstattung zu
erwarten steht. Ausgaben nicht vergessen anzugeben.
Gruss Hermann
Hallo Rob383,
muss, wenn nur für das Gewerbe. Aber bei so wenig sicher nur mit Aufforderung.
Ein anderer Grund wäre, du willst Steuern zurück holen.
Dazu müsstest Du aber auch gezahlt haben.
Viel Erfolg wünscht
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo,
sorry, aber das ist wirr, was du schreibst. soweit ich das rauslesen konnte, folgende anmerkungen dazu:
- warst du selbstständig, mußt du eine steuererklärung abgeben
- hast du in 12/2009 das gewerbe angemeldet, aber noch nix verdient (eingenommen), kannst du sicher auf die abgabe der steuererklärung verzichten, sofern du nicht aus anderen gründen eine abgeben mußt oder willst
- in der steuererklärung sind generell ALLE erzueloten einkünfte anzugeben, egal, wann diese entstanden sind und woraus (arbeitsverhältnis, selbständigkeit, zinsen/dividenden, spekulationsgeschäfte, mieten, pacht, …)
welche 7000euro meinst du in bezug auf was? und welcher „zeitpunkt“? welche einkünfte aus dezember meinst du angeben zu müssen - die aus der selbständigkeit oder die aus dem beschäftigungsverhältnis mit der uni?
saludos, borito
Was heißt denn eine Steuerstattung?
Sorry war ein Schreibfehler gemeint war Steuererstattung und damit ist die Rückzahlung zuviel gezahlter Steuer gemeint!
Gruss Hermann
Hallo, also abgeben musst Du keine, soweit ich das mit den
gemachten Angaben beurteilen kann. Ich würde aber eine
abgeben, da mit ziemlicher Sicherheit eine Steuerstattung zu
erwarten steht. Ausgaben nicht vergessen anzugeben.
Gruss Hermann
Hallo,
das weiß ich leider nicht.
Viele Grüße
Paola
Ich würde empfehlen für jedes Jahr in dem Einkünfte (welcher Art auch immer) erzielt wurden eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Hi,
Wahrscheinlich wird er vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden, da man das bei einer Gewerbeanmeldung immer wird. Nur bei Nichtselbständiger Arbeit muß man keine abgeben, da dabei monatlich schon die Steuer einbehalten wird.
Viele Grüße.