hi,
ich habe durch eine fehlbuchung von einer organisation die doppelte summe auf mein konto gebucht bekommen.
habe jetzt eine mail bekommen, in der ich „gebeten“ werde das geld zurückzahlen.
ich bin jedoch student und hab mich eigentlich über das geld gefreut.
wie soll ich mich jetzt verhalten?
hab ich ein recht auf das geld?
bin ich verpflichtet, das geld zurückzuzahlen?
über antworten würde ich mich freuen
Hallo Rouven,
also ich meine mich zu erinnern, dass wir in der BGB Vorlesung das Thema mal behandelt haben. Wenn die Organisation aus Versehen zuviel überwiesen hat und Sie das Geld behalten, das fällt das unter ungerechtfertige Bereicherung. Somit hat sie einen Herausgabeanspruch und kann das Geld von Ihnen zurückverlangen.
Ein anderer Fall wäre es aber, wenn Sie das ganze Geld schon ausgegeben haben, also entreichert sind.
Ein Recht auf das Geld haben Sie aber jedenfalls nicht.
Also würde ich an Ihrer Stelle das Geld lieber zurücküberweisen.
VG
hi,
wenn dir das geld nicht zusteht, musst du es zurückzahlen. du darfst es nicht einfach behalten!
wenn du dich weigerst, kann (und wahrscheinlich wird) man rechtliche schritte gegen dich einleiten.
hast du allerdings wirklich anspruch auf das geld, kannst du es behalten.
lg
Hey rouven 84,
soviel ich weiß, also ohne Gewähr / ansonsten frage deine Bank:
dazu gibt es eine neue Rechtsprechung betreffend der Haftung der Bank, dass wenn der Kunde die Daten falsch angegeben hat, die Privatperson/Organisation selber haftet. Also der, der dir das Geld geschickt hat. Nur bei Fehlern, die die Bank verursacht hat, macht der Auftraggeber-also der Absender des Geldes, seines Anspruch gegenüber der Bank geltend und die Bank haftet -( die sich das Geld sicherlich über ihre Anwälte zurückholen würde).
Das heißt aber nicht, dass das fehlübertragene Geld dir gehört, es gehört demjenigen, der es verschickt hat und für den könnte es genauso eine Notsituation sein das Geld wiederzuhaben so wie für dich, das du das Geld hast (in diesem Fall vielleicht nicht gerade Notsituation aber riesen Ärger auf der Arbeit) Gesetzlich hast du übrigens - soviel ich weiß - keinen Anspruch, da derjenige dem das Geld eigentlich gehört, zivilrechtlich gegen dich vorgehen kann - also übers Gericht. Eine „Organisation“ hat sicherlich auch Anwalte - Hauseigene wahrscheinlich. Könnte dir Anwaltskosten einbringen. Denn nachweißbar ist es sicherlich gegenüber dem Gericht, dass das Geld nicht dir gehört, da du ja keine zwei Ansprüche auf das Geld hast und der Versender dem Gericht glaubhaft vorlegen kann, das das Geld -wie in deinem Fall doppelt verschickt wurde. Da geht jeder zum Anwalt - Erfolgschancen denke ich mal 100 %.
. Daher - habe ein Herz und gib es demjenigen lieber gleich zurück, der da den Fehler gemacht hat. Erspart dem Absender und dir viel Ärger.
Ehrlichkeit währt immer am Längsten.Und je ehrlicher wir miteinander umgehen und anderen dies vorleben, desdo ehrlicher werden wir in unserem Leben behandelt.Gutes wird im Leben immer mit Gutem zurückgegeben - schlechtes gegensätzlich auch.
Diese Mitteilung ist ohne Gewähr und ist nach besten Wissen und Gewissen beantwortet worden.