Hallo nochmal,
- zum Namensrecht: das ist mittlerweile sehr vielschichtig geworden. Kommt auch darauf an, ob Dein Firmenname so bekannt ist, daß Du Ansprüche darauf erheben kannst… In Einzelfällen kommt man damit auch durch (z.B. Shell.de).
Aber das ist wirklich sehr kompliziert geworden!!
Was ist, wenn wir bei den
Vetragsabschlüssen als GbR auftreten und
erst dann die GbR anmelden, wenn wir
diese Sache wirklich durchziehen ?
Würde ich nicht machen, denn offiziell dürft Ihr euch GbR glaube ich nur nennen, wenn Ihr auch eine (angemeldete) seid… Aber das weiß ich nicht genau.
In wie weit geht das ((Haftung)) eigentlich ?
(Wohnung & Inhalt abgeben oder wie ?)
Es wird alles, was Du persönlich besitzt und was man Dir nach dem Gesetz nehmen darf, in die Haftung mit einbezogen. Wenn das nicht reicht, hast Du halt Schulden… Wenn’s grob kommt, mußt Du einen Offenbarungseid leisten, das ist aber dann wirklich der Härtefall.
Ich würd’s nicht ausprobieren!!!
Bei mir wären vor 2 Jahren auch möglicherweise noch meine Eltern mit dabei gewesen, weil ich zu dieser Zeit noch in Ausbildung war und sie mich ja noch finanzierten…
hmm- heißt das, daß ich diesen Reader
auch als Einzelunternehmen rausbringen
kann und mein Partner als mein freier
Mitaberbeiter bei mir eingestellt ist ?
Logisch. Paß aber auf mit der Scheinselbständigkeit bei Leuten, die Du einstellst (ob Freiberufler oder Angestellter). Solange Dein Partner den Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit genüge tut, ist’s kein Problem. Ist er scheinselbständig, zahlst Du als sein Arbeitgeber ordentlich drauf mit Sozialleistungen!!!
Womit haftet denn der Einzelunternehmer ?
Wie oben beschrieben
Wie tritt man denn dann auf ?
Entweder mit Eigennamen oder auch mit Phantasienamen, wenn man im Handelsregister eingetragen ist und den Zusatz e.K. trägt.
Muss man das Einzelunternehmen auch alles
angeben ?
Yep
Wo ?
Bei Deiner Anmeldung beim Gewerbeamt.
Kannst Du mir bitte den genauen Wortlaut
der Anmeldung zukommen lassen ?
Ist abhängig vom Gewerbeamt -> dort gibt’s die Formulare, die Du ausfüllen mußt.
Worin besteht da der Vorteil/Nachteil zur
GbR ?
Vorteil: Du bist Dein eigener Herr. Nachteil: Du haftest allein, während Ihr bei der GbR beide in der Sch… hockt, wenn was schiefgeht… 
Wenn ich die 50000 DM hätte sollte ich
dann besser eine GmbH gründen ?
Wir haben es aus Haftungsgründen gemacht, andererseits auch, weil man als GmbH-Unternehmen in der Wirtschaft ein wenig ernster genommen wird.
Die Entscheidung liegt bei Dir. Nachteile der GmbH sind, daß Du viel mehr in der Öffentlichkeit bist, daß es ein wenig was kostet, eine GmbH anzumelden, da die Kosten der Anwälte, die Deine Satzung entwerfen sowie Notariatskosten und Registerkosten für das Handelsgericht hinzukommen. Also einfach mal so eine GmbH gründen ist nicht…
Auch der Aufwand für das Finanzamt ist ziemlich hoch.
Was ist, wenn ich mit den Aufträgen zur
Bank gehen würde und diese die 50.000 DM
übersteigen- würde die Bank mir diese
temporär ausleihen ?
Das wäre dann ein normaler Kredit, für den Du übrigens bei der Bank wieder persönlich haftest, denn anders geben die Dir keinen.
Lohnt sich dies ?
Glaub ich nicht… Für 30000 einmaligen Gewinn… Wenn Du allerdings weiter machst, ist eine GmbH nicht so doof. Ist aber wie gesagt ziemlich viel Organisation!
Wie bekomme ich das eigentlich mit den
AGB´s hin -müssen die eigentlich sein ?
Auch hier gibt’s sicherlich Vorlagen… Unsere wurden von unseren Anwälten gemacht, denn wir haben festgestellt, daß selbstgestrickte AGBs nicht immer die sichersten sind…
Du siehst, … es hat alles seine Vor- und Nachteile!
Gruß
Claudia