Muss ich eine GbR gründen ?

Hallo Experts,
wir wollen mit meinem Nachbarn einen kleinen Reader
(so eine Art Stadtführer) für bestimmte Stadtbereiche
herausgeben. (NEIN- kein Sex o.ä.)
Er studiert und ich bin momentan arbeitslos, bzw.
warte auf einen Ausbildungsplatz.

Das ganze hätte einmalig einen Gewinn von ca. 30.000 DM,
natürlich wenn es klappt.
Hierzu Fragen:

  1. Müssen wir dazu eine Firma gründen ?
  2. Wenn ja:
    -GbR oder was ?
  3. Können wir (in der Aufbauphase) als GbR i.G.
    (in Gründung) auftreten ?
  4. Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden, wenn dies
    eine einmalige Sache ist ?
  5. Wieviel % Steuern zahlen wir von den Erträgen ans FA ?
  6. Muss ich hierfür ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden ?
  7. Ist es vielleicht besser, wenn einer eine GbR anmeldet und der
    andere nur als freier Mitarbeiter mirhilft ?
  8. Könnte man so einen Reader als „freier Mitarbeiter“ ?von wem?
    verwirklichen ?
  9. Muss man bei der GbR die Tätigkeit benennen ?
    (Wenn wir uns jetzt auf den Reader festlegen, dann kann ich z.B. nichts
    mehr anderes machen, oder ?)
  10. Läuft das ganze unter „Verlag“, „Werbeagentur“ oder Design oder was ?

hoffe, daß jemand helfen kann.

Danke !

Hallo Experts,
wir wollen mit meinem Nachbarn einen
kleinen Reader
(so eine Art Stadtführer) für bestimmte
Stadtbereiche
herausgeben. (NEIN- kein Sex o.ä.)
Er studiert und ich bin momentan
arbeitslos, bzw.
warte auf einen Ausbildungsplatz.

Das ganze hätte einmalig einen Gewinn von
ca. 30.000 DM,
natürlich wenn es klappt.
Hierzu Fragen:

  1. Müssen wir dazu eine Firma gründen ?

Ihr braucht einen Gewerbeschein, da Ihr ja ein solches ausüben wollt. Wie lange ist egal. Das Ganze kostet zwischen 40 und 80 DM und ist in einer Viertelstunde bei der zuständigen Gemeinde erledigt.

  1. Wenn ja:
    -GbR oder was ?

Wäre m.E. sinnvoll. Der Vorgang ist der gleiche wie oben geschildert, nur werdet Ihr dann beide als Unternehmer auf dem Gewerbeschein genannt.

  1. Können wir (in der Aufbauphase) als
    GbR i.G.
    (in Gründung) auftreten ?

„In Gründung“ gibts da nicht; sobald ihr aus dem Rathaus rauskommt und euren Gewerbeschein habt seid Ihr schon eine GbR.

  1. Muss ich überhaupt ein Gewerbe
    anmelden, wenn dies
    eine einmalige Sache ist ?

Ja, da Ihr schließlich ein solches ausübt. Wie lange ist egal. Dazu noch eine Bemerkung: Eine GbR liegt immer dann vor, wenn sich mehrere Unternehmer oder Firmen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels zusammenschließen. Dies kann durchaus auch befristet sein. So können z.B. drei Baufirmen für die Dauer eines Projektes als GbR auftreten und nach Abschluß desselben diese wieder auflösen.

  1. Wieviel % Steuern zahlen wir von den
    Erträgen ans FA ?

Das kommt auf eure Erträge an; genaues saght euch aber jedes Finanzamt. Die beraten übrigens auch, also keine Angst vor Fragen !

  1. Muss ich hierfür ein Gewerbe oder
    Kleingewerbe anmelden ?

Einen Unterschied zwischen Gewerbe und Kleingewerbe macht nur der Umsatz; die Prozedur der Anmeldung ist die gleiche.
Wer etwas anderen anbietet und für seine Leistungen Geld nimmt übt ein Gewerbe aus und muß auch eines anmelden.

  1. Ist es vielleicht besser, wenn einer
    eine GbR anmeldet und der
    andere nur als freier Mitarbeiter
    mirhilft ?

Eine einzelne Person kann keine GbR anmelden, denn wie kann einer eine Gesellschaft sein ? Er könnte höchstens ein Gewerbe amnelden (Einzelunternehmen heißt das) und dann natürlich soviele Mitarbeiter beschäftigen wie er will. Allerdings könnte es da Probleme mit der Scheinselbständigen - Regelung geben !

  1. Könnte man so einen Reader als „freier
    Mitarbeiter“ ?von wem?
    verwirklichen ?

Natürlich; aber dabei ist auch das Problem der Scheinselbstständigkeit zu beachten.

  1. Muss man bei der GbR die Tätigkeit
    benennen ?
    (Wenn wir uns jetzt auf den Reader
    festlegen, dann kann ich z.B. nichts
    mehr anderes machen, oder ?)

Natürlich muß man angeben was man tut; aber man kann ja die Art der Tätigkeit ganz allgemein beschreiben. Z.B. „Erstellen und Handel mit Druckerzeugnissen aller Art“. Dabei hilft aber auch der Mitarbeiter der Gemeinde weiter. Wenn sich die Tätigkeit ändert oder erweiter kann man auch den Gewerbeschein entsprechend abändern lassen.

  1. Läuft das ganze unter „Verlag“,
    „Werbeagentur“ oder Design oder was ?

Das dürfte wohl ein Verlag sein; fragt einfach den Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Zum Abschluß: Machts euch nicht so schwer ! Holt euch einen Gewerbeschein und übt eure Tätigkeit aus. Meldet eure Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt an und es wird keine großartigen Probleme geben. Wenn ihr nicht mehr wollt, meldet euer Gewerbe ab und das wars dann. Bei Fragen wendet ihr euch ans Finanzamt und ans Gewerbeamt. Meine Frau verkauft nebenher EDV- und Telekommunikationsgeräte und -zubehör; solange man seine Steuern ordentlich erklärt und Ordnung in den Büchern hält ist das gar kein Problem !

Hallo,

wie Dietmar bereits ausgeführt hat, bin ich auch der Meinung: Holt Euch einfach mal einen Gewerbeschein und legt los.

Seid Euch aber im Klaren über das Kapital, was Ihr einsetzen müßt, über Risiken, falls Euch ein Konkurrent ans Bein pinkeln will oder Ihr keinen Absatz für die Sache findet. Es kommt wirklich darauf an, wie der Plan für die Sache aussieht.

Ich würde auf jeden Fall den Gewerbeschein so weit wie möglich halten. Man kann ihn zwar immer noch erweitern, das kostet aber jedes Mal den Gang zum Gewerbeamt und wieder ein kleines Sümmchen. Also überlegt Ihr Euch vielleicht, was Ihr sonst noch so könnt und laßt das gleich mal mit auf den Schein drauf schreiben. Ob Ihr das dann gleich in voller Intensität macht, ist Eure Sache.

Herzliche Grüße,

Claudia

http://www.rossamedia.de/

Danke vorab für die Antworten !

  1. Müssen wir dazu eine Firma gründen ?

Ihr braucht einen Gewerbeschein, da Ihr
ja ein solches ausüben wollt. Wie lange
ist egal. Das Ganze kostet zwischen 40
und 80 DM und ist in einer Viertelstunde
bei der zuständigen Gemeinde erledigt.

Und was ist, wenn die Sache dann doch schiefgeht ? Melden wir das Gewerbe rückgängig ab ?

  1. Können wir (in der Aufbauphase) als
    GbR i.G.
    (in Gründung) auftreten ?

„In Gründung“ gibts da nicht; sobald ihr
aus dem Rathaus rauskommt und euren
Gewerbeschein habt seid Ihr schon eine
GbR.

Die Frage bezog sich eher darauf, ob wir zu dem Kunden als „GbR i.G.“ gehen können- wenn genügend Kunden mit diesem Projekt einverstanden sind, dann lohnt sich auch das Anmelden.

  1. Ist es vielleicht besser, wenn einer
    eine GbR anmeldet und der
    andere nur als freier Mitarbeiter
    mirhilft ?

Eine einzelne Person kann keine GbR
anmelden, denn wie kann einer eine
Gesellschaft sein ? Er könnte höchstens
ein Gewerbe amnelden (Einzelunternehmen
heißt das) und dann natürlich soviele
Mitarbeiter beschäftigen wie er will.
Allerdings könnte es da Probleme mit der
Scheinselbständigen - Regelung geben !

Das ist ja dann keine Scheinselbständigkeit, da dann einer diesen Reader mit VERSCHIEDENEN Auftraggeber im Inhalt erstellen würde.
Wäre dies dann vorteilhafter als Einzelunternehmer so etwas heraus zu bringen als eine 2 Mann GbR ?

Zum Schluß noch:
Sollten wir dann doch zu zweit eine GbR gründen: was muss man beim Firmennamen beachten ?
(Sich diesen schützen lassen ?- wo schaue ich nach, ob z.B. eine Kombination aus den ersten Buchstaben unserer Nachnamen nicht bereits schon woanders existiert ?)

  • Oder ist sowas, woran man zum Schluß denken sollte ?

Danke érneut für die Antworten !

MfG
S.

Hallo,

Seid Euch aber im Klaren über das
Kapital, was Ihr einsetzen müßt,

wäre nicht viel- somit machbar.

über
Risiken, falls Euch ein Konkurrent ans
Bein pinkeln will

?

oder Ihr keinen Absatz
für die Sache findet.

deswegen kam ja die Frage: Gewerbe nicht erst dann anmelden, wenn wir wissen, daß es klappt ?
Und solange als GbR i.G. auftreten ?

Also überlegt Ihr Euch
vielleicht, was Ihr sonst noch so könnt
und laßt das gleich mal mit auf den
Schein drauf schreiben. Ob Ihr das dann
gleich in voller Intensität macht, ist
Eure Sache.

Wie breitgefächert kann das denn sein ?
Kann ich als Verlag, allg. Design, Werbung und Internet"beratung" mit in diesen Schein aufnehmen ?
Womöglich noch Handel ?

Herzliche Grüße,

dito !

S.

Und was ist, wenn die Sache dann doch
schiefgeht ? Melden wir das Gewerbe
rückgängig ab ?

Rückwirkend abmelden geht nicht, warum denn auch ? Ihr müßt ja keine Steuern zahlen nur weil ihr ein Gewerbe angemeldet habt, sondern erst dann wenn Ihr Gewinne (ab einem gewissen Betrag) erwirtschaftet. Also: Keine Gewinne, keine Steuern ! Und wenn Ihr Verluste habt, könnt Ihr die ja als negative Einkünfte von der Steuer absetzen.

Die Frage bezog sich eher darauf, ob wir
zu dem Kunden als „GbR i.G.“ gehen
können- wenn genügend Kunden mit diesem
Projekt einverstanden sind, dann lohnt
sich auch das Anmelden.

Eine „GbR in Gründung“ gibt es im Gegensatz zur „GmbH i.Gr.“ nicht ! Schon wenn Ihr euer Produkt potentiellen Kunden anbietet tretet Ihr doch schon gewerblich auf. Also investiert doch lieber die Gebühr für den Gewerbeschein. Das tut nicht weh und hat auch überhaupt keine Nachteile irgendwelcher Art. Vielmehr könnt Ihr doch schon die Kosten für die Kundengewinnung als Geschäftskosten geltend machen. Dann habt Ihr halt in der ersten Zeit Verluste, aber das hat jedes neugegründete Unternehmen in der Anlaufphase !

Das ist ja dann keine
Scheinselbständigkeit, da dann einer
diesen Reader mit VERSCHIEDENEN
Auftraggeber im Inhalt erstellen würde.
Wäre dies dann vorteilhafter als
Einzelunternehmer so etwas heraus zu
bringen als eine 2 Mann GbR ?

Es ist eigentlich nicht sinnvoll, denn auch als freier Mitarbeiter übt man eine unternehmerische Tätigkeit auf eigenen Namen aus und braucht einen Gewerbeschein.

Zum Schluß noch:
Sollten wir dann doch zu zweit eine GbR
gründen: was muss man beim Firmennamen
beachten ?
(Sich diesen schützen lassen ?- wo schaue
ich nach, ob z.B. eine Kombination aus
den ersten Buchstaben unserer Nachnamen
nicht bereits schon woanders existiert ?)

  • Oder ist sowas, woran man zum Schluß
    denken sollte ?

Bei einer GbR müssen generell die Vor- und Zunamen der Gesellschafter voll ausgeschrieben genannt werden; dazu kann ein erläuternder Zusatz gesetzt werden. Z.B. „M&S Stadtpläne Gerd Meier und Karl Schulze GbR“. Eine „Firma“ habt Ihr als GbR ja gar nicht; als „Firma“ bezeichnet man den Namen eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens. Als Einzelunternehmer werdet Ihr dort sowieso nicht eingetragen.

Ich habe den Verdacht, daß Ihr doch etwas „Muffensausen“ (Verzeihung) habt; das braucht ihr aber nicht. Nochmals: Ein Gewerbeschein sagt nur aus, daß Ihr mit selbständiger Tätigkeit Geld verdienen wollt. Das ist euer gutes Recht und ein vollkommen normaler Vorgang. Niemand wird euch Steine in den Weg legen wenn ihr in der ersten Zeit keine Gewinne macht; das weiß jeder unbd das ist normal. Das ganze ist ganz einfach:

  • zur Gemeinde gehen und das Gewerbe als GbR anmelden
  • die machen dem Finanzamt Mitteilung und die schicken euch dann einen Fragenbogen
  • die IHK wird sich auch melden und ggf. Beitrag wollen; denn könnt ihr aber umgehen wenn ihr denen mitteilt daß ihr unter der Beitragsgrenze liegt
  • sammelt schön eure Ausgaben- und Einnahmenbelege, errechnet daraus euren Gewinn (oder Velust) und teilt das dem Finanzamt mit.
  • wenns nicht klappt ist das auch kein Beinbruch: Dann meldet euer Gewerbe wieder ab; außer Spesen ist halt nichts gewesen !
  • wenn Ihr Fragen habt, fragt das Finanzamt, die Gemeinde und die IHK. Die sind schließlich dazu da.

Und noch was: Bei angemeldetem Gewerbe kann euch auch niemand wegen Schwarzarbeit ans Bein treten !

Noch zum Inhalt des Gewerbescheins: Ihr könnt dort als Geschäftszweck (fast) alles
eintragen lassen. Grenzen gibt es nur, wenn Ihr zur Ausübung eine besondere Befähigung braucht ( z.B. Handwerkstätigkeiten ). Z.B. ist es ohne weiteres möglich anzugeben „Erstellen und Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art, Handel mit Waren aller Art“.

Hallo Sebastian

über
Risiken, falls Euch ein Konkurrent ans
Bein pinkeln will

?

Damit meine ich die derzeit häufiger vorkommenden Machtkämpfe unter Existenzgründern hinsichtlich Markenrecht, Wettbewerbsrecht und was man sonst noch so einklagen kann… Manche Leute legen es geradezu darauf an, dann kleine Unternehmen platt zu machen oder so weit einzuschüchtern, daß die eigene Grundlage dadurch nicht gefährtet werden könnte, auch wenn die anderen besser sind…

deswegen kam ja die Frage: Gewerbe nicht
erst dann anmelden, wenn wir wissen, daß
es klappt ?

Der Sinn, ein Gewerbe anzumelden, ist ja eigentlich auch, die Vorteile eines Gewerbescheins auszunutzen. Man tritt dadurch seriöser auf, kann die Umsatzsteuer bei vielen Dingen absetzen etc. Ihr verschenkt Euch eigentlich nichts, wenn Ihr ein Gewerbe anmeldet, denn Ihr werdet sozusagen von Anfang an gezwungen, die Sache ganz offiziell zu fahren, insbesondere auch was die Abrechnung etc. angeht.

Und solange als GbR i.G. auftreten ?

So etwas gibt es nicht. Du verwechselst das mit der sog. GmbH i.G., glaube ich. Letztere ist der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung im Handelsregister, solange die Gesellschafter noch mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Danach ist es ja nur die Stammkapitaleinlage, die bei einer Bauchlandung draufgeht. Hingegen bei der GbR haftest Du immer mit dem eigenen Vermögen und das ist auch für mich der ausschlaggebende Nachteil einer GbR. Mein Partner und ich hatten lange Zeit Einzelunternehmen, haben aber nie eine GbR gegründet, da uns einfach der Gründungsaufwand hinsichtlich des Nutzens zu groß war, denn das, was wir eigentlich bewirken wollten, nämlich das persönliche Risiko zu vermindern, konnten wir ja nur mit einer GmbH erreichen.

Wie breitgefächert kann das denn sein ?
Kann ich als Verlag, allg. Design,
Werbung und Internet"beratung" mit in
diesen Schein aufnehmen ?

Selbstverständlich!! Ich hatte auf meinem alten Gewerbeschein für mein Einzelunternehmen alle möglichen Bürodienstleistungen (obwohl ich nur ein Schreibbüro und ein Lektorat betrieb), Erstellen von Grafiken und Internetpublikationen und so war ich im Bereich Büro und Internet safe. Das einzige, was ich nicht angemeldet habe und auch niemals machen wollte, war Internet Service Provider und Computerhandel, da mir diese Branchen zu heiß waren.
Mein Freund hatte auch noch Beratungsaufgaben, die ja eigentlich mehr in den freiberuflichen Bereich fallen, mit in seinen Schein eingetragen.
Auch bei der GmbH-Gründung haben wir ziemlich viel angemeldet, um einfach unser Spektrum, sollten wir einmal die Kapazität haben, entsprechend erweitern zu können, ohne gleich wieder zum Gewerbeamt rennen zu müssen. Allerdings wäre das bei einer GmbH auch nicht so einfach, da ja die Tätigkeitsbereiche auch in der Satzung festgelegt werden und das zu ändern ist ziemlich stressig.

Womöglich noch Handel ?

Erkundige Dich dahingehend mal beim Gewerbeamt, ob Du das so einschränkungslos darfst. Für manche Sachen darfst Du nämlich keinen Gewerbeschein anmelden, insb. wenn es um Handwerk geht. Handel sollte aber kein Problem sein, wenn ich mich nicht irre, ich weiß es nur nicht genau.

Gruß

Claudia

Hallo Claudia,

Damit meine ich die derzeit häufiger
vorkommenden Machtkämpfe unter
Existenzgründern hinsichtlich
Markenrecht, Wettbewerbsrecht und was man
sonst noch so einklagen kann… Manche
Leute legen es geradezu darauf an, dann
kleine Unternehmen platt zu machen oder
so weit einzuschüchtern, daß die eigene
Grundlage dadurch nicht gefährtet werden
könnte, auch wenn die anderen besser
sind…

Soweit ich es vom Usenet leicht mitbekommen habe fängt das ganze schon mit dem Namensrecht an, da sich wohl viele den Namen einer Fremden Firma als Domain reservieren, in der Hoffnung diese später zu verkuafen an den Firmenbesitzer.
Sagen wir mal ich hieße Müller- wäre meine Firma irgendwann sehr erfolgreich und sich einer meinen Namen wegschnappt, dann habe ich doch einen Imageschaden und muss meinen Firmennamen wechseln etc …

deswegen kam ja die Frage: Gewerbe nicht
erst dann anmelden, wenn wir wissen, daß
es klappt ?

Der Sinn, ein Gewerbe anzumelden, ist ja
eigentlich auch, die Vorteile eines
Gewerbescheins auszunutzen. Man tritt
dadurch seriöser auf, kann die
Umsatzsteuer bei vielen Dingen absetzen
etc. Ihr verschenkt Euch eigentlich
nichts, wenn Ihr ein Gewerbe anmeldet,
denn Ihr werdet sozusagen von Anfang an
gezwungen, die Sache ganz offiziell zu
fahren, insbesondere auch was die
Abrechnung etc. angeht.

ja- aber das können wir doch auch so.
Was ist, wenn wir bei den Vetragsabschlüssen als GbR auftreten und erst dann die GbR anmelden, wenn wir diese Sache wirklich durchziehen ?
Wenn nicht genügen Gled reinkommt, dann lassen wir es eh fallen.

Und solange als GbR i.G. auftreten ?

So etwas gibt es nicht. Du verwechselst
das mit der sog. GmbH i.G., glaube ich.

ja- es hätte sein können, daß es sowas auch füpr die GbR auch gibt.

Hingegen bei der GbR haftest Du immer mit
dem eigenen Vermögen und das ist auch für
mich der ausschlaggebende Nachteil einer
GbR.

In wie weit geht das eigentlich ?
(Wohnung & Inhalt abgeben oder wie ?)

Mein Partner und ich hatten lange
Zeit Einzelunternehmen, haben aber nie
eine GbR gegründet, da uns einfach der
Gründungsaufwand hinsichtlich des Nutzens
zu groß war, denn das, was wir eigentlich
bewirken wollten, nämlich das persönliche
Risiko zu vermindern, konnten wir ja nur
mit einer GmbH erreichen.

hmm- heißt das, daß ich diesen Reader auch als Einzelunternehmen rausbringen kann und mein Partner als mein freier Mitaberbeiter bei mir eingestellt ist ?
Womit haftet denn der Einzelunternehmer ?
Wie tritt man denn dann auf ?
Firma "Nachname " bestehend aus einer Person ?

Wie breitgefächert kann das denn sein ?
Kann ich als Verlag, allg. Design,
Werbung und Internet"beratung" mit in
diesen Schein aufnehmen ?

Selbstverständlich!! Ich hatte auf meinem
alten Gewerbeschein für mein
Einzelunternehmen alle möglichen
Bürodienstleistungen (obwohl ich nur ein
Schreibbüro und ein Lektorat betrieb),
Erstellen von Grafiken und
Internetpublikationen und so war ich im
Bereich Büro und Internet safe. Das
einzige, was ich nicht angemeldet habe
und auch niemals machen wollte, war
Internet Service Provider und
Computerhandel, da mir diese Branchen zu
heiß waren.

Das klingt ja eigentlich alles in unserem Sinne !
Muss man das Einzelunternehmen auch alles angeben ?
Wo ?
Kannst Du mir bitte den genauen Wortlaut der Anmeldung zukommen lassen ?
Worin besteht da der Vorteil/Nachteil zur GbR ?
Wenn ich die 50000 DM hätte sollte ich dann besser eine GmbH gründen ?
Was ist, wenn ich mit den Aufträgen zur Bank gehen würde und diese die 50.000 DM übersteigen- würde die Bank mir diese temporär ausleihen ?
Lohnt sich dies ?

Wie bekomme ich das eigentlich mit den AGB´s hin -müssen die eigentlich sein ?
(Klingt vielleicht etwas dumm aber wenn doch alles klar ist mit „für das Geld bekommst du die Leistung“- wofür dann AGB´s ?)

Danke nochmals für Deine ausführlichen Antworten !!!

MfG
S.

Bei einer GbR müssen generell die Vor-
und Zunamen der Gesellschafter voll
ausgeschrieben genannt werden; dazu kann
ein erläuternder Zusatz gesetzt werden.
Z.B. „M&S Stadtpläne Gerd Meier und Karl
Schulze GbR“.

Wäre eine Kombination aus den ersten beiden Buchstaben möglich ? Z.B. KiKa GbR ?
(Sonst wird das ganze furchtbar lang …)

Ich habe den Verdacht, daß Ihr doch etwas
„Muffensausen“ (Verzeihung) habt; das
braucht ihr aber nicht. Nochmals: Ein

Naj- das ist ja auch nicht etwas, was man jeden Tag macht (sich selbst auf die Beine zu stellen und eine Firma (oder ein Unternehmen) zu gründen)

eintragen lassen. Grenzen gibt es nur,
wenn Ihr zur Ausübung eine besondere
Befähigung braucht ( z.B.
Handwerkstätigkeiten ). Z.B. ist es ohne
weiteres möglich anzugeben „Erstellen und
Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art,
Handel mit Waren aller Art“.

DANKE !!!

MfG
S.

Hallo nochmal,

  1. zum Namensrecht: das ist mittlerweile sehr vielschichtig geworden. Kommt auch darauf an, ob Dein Firmenname so bekannt ist, daß Du Ansprüche darauf erheben kannst… In Einzelfällen kommt man damit auch durch (z.B. Shell.de).
    Aber das ist wirklich sehr kompliziert geworden!!

Was ist, wenn wir bei den
Vetragsabschlüssen als GbR auftreten und
erst dann die GbR anmelden, wenn wir
diese Sache wirklich durchziehen ?

Würde ich nicht machen, denn offiziell dürft Ihr euch GbR glaube ich nur nennen, wenn Ihr auch eine (angemeldete) seid… Aber das weiß ich nicht genau.

In wie weit geht das ((Haftung)) eigentlich ?
(Wohnung & Inhalt abgeben oder wie ?)

Es wird alles, was Du persönlich besitzt und was man Dir nach dem Gesetz nehmen darf, in die Haftung mit einbezogen. Wenn das nicht reicht, hast Du halt Schulden… Wenn’s grob kommt, mußt Du einen Offenbarungseid leisten, das ist aber dann wirklich der Härtefall.
Ich würd’s nicht ausprobieren!!!
Bei mir wären vor 2 Jahren auch möglicherweise noch meine Eltern mit dabei gewesen, weil ich zu dieser Zeit noch in Ausbildung war und sie mich ja noch finanzierten…

hmm- heißt das, daß ich diesen Reader
auch als Einzelunternehmen rausbringen
kann und mein Partner als mein freier
Mitaberbeiter bei mir eingestellt ist ?

Logisch. Paß aber auf mit der Scheinselbständigkeit bei Leuten, die Du einstellst (ob Freiberufler oder Angestellter). Solange Dein Partner den Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit genüge tut, ist’s kein Problem. Ist er scheinselbständig, zahlst Du als sein Arbeitgeber ordentlich drauf mit Sozialleistungen!!!

Womit haftet denn der Einzelunternehmer ?

Wie oben beschrieben

Wie tritt man denn dann auf ?

Entweder mit Eigennamen oder auch mit Phantasienamen, wenn man im Handelsregister eingetragen ist und den Zusatz e.K. trägt.

Muss man das Einzelunternehmen auch alles
angeben ?

Yep

Wo ?

Bei Deiner Anmeldung beim Gewerbeamt.

Kannst Du mir bitte den genauen Wortlaut
der Anmeldung zukommen lassen ?

Ist abhängig vom Gewerbeamt -> dort gibt’s die Formulare, die Du ausfüllen mußt.

Worin besteht da der Vorteil/Nachteil zur
GbR ?

Vorteil: Du bist Dein eigener Herr. Nachteil: Du haftest allein, während Ihr bei der GbR beide in der Sch… hockt, wenn was schiefgeht… :smile:

Wenn ich die 50000 DM hätte sollte ich
dann besser eine GmbH gründen ?

Wir haben es aus Haftungsgründen gemacht, andererseits auch, weil man als GmbH-Unternehmen in der Wirtschaft ein wenig ernster genommen wird.
Die Entscheidung liegt bei Dir. Nachteile der GmbH sind, daß Du viel mehr in der Öffentlichkeit bist, daß es ein wenig was kostet, eine GmbH anzumelden, da die Kosten der Anwälte, die Deine Satzung entwerfen sowie Notariatskosten und Registerkosten für das Handelsgericht hinzukommen. Also einfach mal so eine GmbH gründen ist nicht… :smile: Auch der Aufwand für das Finanzamt ist ziemlich hoch.

Was ist, wenn ich mit den Aufträgen zur
Bank gehen würde und diese die 50.000 DM
übersteigen- würde die Bank mir diese
temporär ausleihen ?

Das wäre dann ein normaler Kredit, für den Du übrigens bei der Bank wieder persönlich haftest, denn anders geben die Dir keinen.

Lohnt sich dies ?

Glaub ich nicht… Für 30000 einmaligen Gewinn… Wenn Du allerdings weiter machst, ist eine GmbH nicht so doof. Ist aber wie gesagt ziemlich viel Organisation!

Wie bekomme ich das eigentlich mit den
AGB´s hin -müssen die eigentlich sein ?

Auch hier gibt’s sicherlich Vorlagen… Unsere wurden von unseren Anwälten gemacht, denn wir haben festgestellt, daß selbstgestrickte AGBs nicht immer die sichersten sind…

Du siehst, … es hat alles seine Vor- und Nachteile!

Gruß

Claudia

  1. zum Namensrecht: das ist mittlerweile
    sehr vielschichtig geworden. Kommt auch
    darauf an, ob Dein Firmenname so bekannt
    ist, daß Du Ansprüche darauf erheben
    kannst… In Einzelfällen kommt man damit
    auch durch (z.B. Shell.de).

nee- ist ja nicht bekannt- wird es aber spätestens dann wenn es sehr gut läuft.

hmm- heißt das, daß ich diesen Reader
auch als Einzelunternehmen rausbringen
kann und mein Partner als mein freier
Mitaberbeiter bei mir eingestellt ist ?

Logisch. Paß aber auf mit der
Scheinselbständigkeit bei Leuten, die Du
einstellst (ob Freiberufler oder
Angestellter). Solange Dein Partner den
Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit
genüge tut, ist’s kein Problem. Ist er
scheinselbständig, zahlst Du als sein
Arbeitgeber ordentlich drauf mit
Sozialleistungen!!!

Warum zahle ich ?
Ich kann doch nichts dafür, daß er nur bei mir arbeitet !
Ich kann doch sagen, daß er als freier Mitarbeiter (soweit er es mir sagte) bei diversen anderen noch arbeitet ?
Soll ich den Reader vielleicht alleine als Alleinunternehmer rausbringen und den anderen nur auf „630“ DM Basis einstellen ?

Womit haftet denn der Einzelunternehmer ?

Wie oben beschrieben

wie bei der GbR also.
Wofür dann GbR ?

Wie tritt man denn dann auf ?

Entweder mit Eigennamen oder auch mit
Phantasienamen, wenn man im
Handelsregister eingetragen ist und den
Zusatz e.K. trägt.

was ist e.K. ?

Die Entscheidung liegt bei Dir. Nachteile
der GmbH sind, daß Du viel mehr in der
Öffentlichkeit bist, daß es ein wenig was
kostet, eine GmbH anzumelden, da die
Kosten der Anwälte, die Deine Satzung
entwerfen sowie Notariatskosten und
Registerkosten für das Handelsgericht
hinzukommen. Also einfach mal so eine
GmbH gründen ist nicht… :smile: Auch der
Aufwand für das Finanzamt ist ziemlich
hoch.

Gibt es auch Vorteile einer GbR außer der Haftung ?
Wenn die Beträge nie die 50.000 übersteigen würde sich also keine GmbH lohnen oder wie ?

Lohnt sich dies ?

Glaub ich nicht… Für 30000 einmaligen
Gewinn… Wenn Du allerdings weiter
machst, ist eine GmbH nicht so doof. Ist
aber wie gesagt ziemlich viel
Organisation!

Wenn es so laufen wird dann lohnt sich dies auf jeden Fall weiterzumachen !
Aber warum sollte ich denn dann eine GmbH gründen ?

Wie bekomme ich das eigentlich mit den
AGB´s hin -müssen die eigentlich sein ?

Auch hier gibt’s sicherlich Vorlagen…
Unsere wurden von unseren Anwälten
gemacht, denn wir haben festgestellt, daß
selbstgestrickte AGBs nicht immer die
sichersten sind…

Und das war mit Sicherheit eine teuere Angelegenheit, opder ?
Sind AGBs eigentlich Pflicht ?

Danke nochmal !
Das nächste mal gibt es ein Caffé !

S.

Wäre eine Kombination aus den ersten
beiden Buchstaben möglich ? Z.B. KiKa GbR
?
(Sonst wird das ganze furchtbar lang …)

Leider nicht, ausgeschriebener Vor- und Zuname müssen dabeistehen. Man kann die Namen jedoch etwas kleiner geschrieben auf dem Briefkopf z.B. unterhalb des Kürzels hinschreiben.

Ich habe den Verdacht, daß Ihr doch etwas
„Muffensausen“ (Verzeihung) habt; das
braucht ihr aber nicht. Nochmals: Ein

Naj- das ist ja auch nicht etwas, was man
jeden Tag macht (sich selbst auf die
Beine zu stellen und eine Firma (oder ein
Unternehmen) zu gründen)

War ja auch nicht bös gemeint; es ist sicherlich richtig sich eingehend zu informieren.

MfG
Dietmar

Morgen Sebastian,

nochmal zur Scheinselbständigkeit…

Warum zahle ich ?
Ich kann doch nichts dafür, daß er nur
bei mir arbeitet !

Tja… :smile:) Doch, denn Du hast ihn eingestellt.

Ich kann doch sagen, daß er als freier
Mitarbeiter (soweit er es mir sagte) bei
diversen anderen noch arbeitet ?

Du bist derjenige, der es notfalls beweisen muß. Wenn Dich Dein Angestellter also im Nachhinein „angelogen“ hat, interessiert das das Finanzamt und alle, die dann von Dir Geld wollen, überhaupt nicht. Und es ist vollkommen egal, ob Du ihn als Freiberufler einstellst oder auf 630.-DM Basis (vorsicht dann bei ihm mit Arbeitslosengeld etc.), sobald er sozialversicherungspflichtig (und da kenne ich mich in der Arbeitslosensache nicht aus) ist, zahlst Du seine Sozialabgaben.

Wofür dann GbR ?

Tja, wir haben keine GbR gegründet, da es für uns keinen richtigen Sinn machte. Allerdings waren wir auch immer der Meinung, daß es bei uns mehr sein kann als die eingelegten 50000 DM und daß die ganze Sache eh’ auf lange Frist läuft.

was ist e.K. ?

Das bedeutet „eingetragener Kaufmann“ und zeigt, daß Du Dich ins Handelsregister hast eintragen lassen.

Gibt es auch Vorteile einer GbR außer der
Haftung ?

Ich habe bisher keine gefunden, außer, daß man auch ein Unternehmen hat, das man nicht als Einzelperson betreibt, sondern daß man zu mehreren ist (gleichberechtigte Unternehmer). Als Einzelunternehmen hast Du ja dann notfalls nur Angestellte.
Sonst ist’s wirklich kein Unterschied zu einem ganz normalen Einzelunternehmen. Aber da fragst du besser die GbR-Gurus hier im Forum (es laufen da sowieso gerade ein paar Gespräche).

Wenn die Beträge nie die 50.000
übersteigen würde sich also keine GmbH
lohnen oder wie ?

Kann ich so pauschal nicht sagen. Wir haben uns da eben mal beraten lassen und für uns war es die zweitbeste Lösung (die beste wäre gleich eine AG gewesen, aber die 100.000 hatten wir so spontan nicht…). Und ich fand’s ein wenig albern, zu zweit eine AG zu gründen…
Beratung war übrigens bei einem befreundeten Anwalt (daher damals keine Gebühren) und bei der IHK sowie bei einem Münchener Existenzgründerbüro.

Wenn es so laufen wird dann lohnt sich
dies auf jeden Fall weiterzumachen !
Aber warum sollte ich denn dann eine GmbH
gründen ?

Dann eben wegen der Haftungsbeschränkung… Aber ich denke, es ist zunächst gar nicht mal so falsch, es als Einzelunternehmen oder GbR zu probieren. Wenn Ihr die Sache einigermaßen durchkalkuliert habt, dann werdet ihr ja sehen, was draufgeht, wenn’s floppt.

Sind AGBs eigentlich Pflicht ?

Ich bin mir nicht ganz sicher. Ich weiß nur, daß wenn die AGBs nicht rechtmäßig oder lückenhaft sind, kommt automatisch das BGB ins Spiel, das für die meisten Fälle eine Lösung parat hat. Wenn nicht, liegt die Entscheidung beim Richter.

Aber das ist echt 'ne heikle Sache. Evtl. mal im Forum „Recht“ stellen, ob’s da irgendwelche Standardlösungen gibt.

Gruß

Claudia

Macht’s unkompliziert!
Hi Sebastian,
die Tipps und Hinweise, die Du ja schon bekommen hast, sind interessant. Aber sie blähen Euer Vorhaben unnötig auf. (Dies ist meine Meinung.) Denn: Warum sollt Ihr Euch gleich in aufwendigere verwaltungsmäßige Arbeiten stürzen, wenn das Geschäft noch nicht angefangen hat? Deutschland ist hinsichtlich der Rechtsformen (zumindest hinsichtlich der Rechtsformen) liberaler als man denkt! Eurer Vorhaben ist zunächst einmal eine Autorentätigkeit oder auch eine redaktionelle Arbeit. Das ist von der Eigenart eine freiberufliche Tätigkeit. Dazu braucht Ihr kein Gewerbe anzumelden (siehe auch andere Postings weiter unten). Weiter unten hat ein Posting auch völlig recht, wenn es heisst, dass sich eine GbR automatisch gründet! Dazu bedarf es nur 2 Menschen, die eine gemeinsame Zielsetzung haben und regelmäßige Beiträge zur Erfüllung der Zielsetzung tragen (Geld oder Arbeit gelten als Beiträge, also auch jedes Engagement). Das Ziel muss nicht einmal kommerziell sein. Eine Gruppe, die im Wald regelmäßig Vogelhäuschen aufstellt, ist automatisch GbR; ebenso die Tippgemeinschaft oder Fahrgemeinschaft. Übrigens auch die Schulklasse einer Grundschule, sobald es eine Klassenkasse gibt (Ziel: Ausflug im Sommer…).

Will meinen: Macht’s nicht so kompliziert, die GbR habt ihr automatisch. Gebt am Jahresende alles dem Finanzamt an und wenn es anläuft, dann kümmert Ihr Euch um weitere Aufwendungen (Buchhaltung, Controlling…).

Gruss

Oliver

Hallo Claudia,
vorab:
der Termin beim Steuerberater steht- ansonsten überlegen wir momentan nur, ob wir jetzt evtl. einen neuen Arbeitsrechner kaufen sollen oder die vorhandenen Privatrechner benutzen sollen :smile:

was ist e.K. ?

Das bedeutet „eingetragener Kaufmann“ und
zeigt, daß Du Dich ins Handelsregister
hast eintragen lassen.

Ich muss aber dafür keine kaufmännische Lehre gemacht haben, oder ?

Weißt Du, ob es die Form GbRmbH gibt ?
Mein Steuerberater meinte, daß dies nicht möglich sei und auch Quatsch wäre.

MfG
S.

Hallo Dietmar,

Leider nicht, ausgeschriebener Vor- und
Zuname müssen dabeistehen. Man kann die
Namen jedoch etwas kleiner geschrieben
auf dem Briefkopf z.B. unterhalb des
Kürzels hinschreiben.

Kommt der Name danach oder davor ?
Mediendesign Müller oder Müller Mediendesign ?

Weißt Du, ob es die GbRmbH gibt oder nicht ?
Mein Steuerberater meinte, daß es dies nicht gibt und dies auch unsinn wäre.

MfG
S.

Hi Sebastian!

Also, wenn Du soviel Energie in Dein Projekt steckst, wie in die Postings hier, dann solltest Du genuegend Power haben, das auch durchzuziehen.
Doch in einer Sache solltest Du besonders acht geben: Verzettel Dich nicht in zu viele Detailfragen. Fangt erst mal an.

Bei Eurem speziellen Projekt stellen sich ja letztlich drei wichtige Produktionsablaeufe!

  1. Erstellung Inhalt
  2. Druck
  3. Vertrieb

Vor lauter Postings habe ich jetzt leider nich mehr im Kopf, in welcher Phase bei Euch die Einnahmequelle sprudelt. Verkauft ihr das Produkt in Phase III erst, koennt ihr ja alles andere erstmal machen, ohne Gewerbe anzumelden. Aber macht erstmal!

Der Firmenname ist vollkommen uninteressant, oder? Gruendet ihr ne Firma, weil der Name so toll klingt, oder weil ihr Geld verdienen wollt? Und wenn jemand freundlich um eine Unterlassung anfragt, mein Gott. Dann gibts halt nen anderen Namen. Denn Euren persoenlich zu Nutzenden Namen kann Euch keiner wegnehmen. Ob ihr nun „Digitaler Stadtfuehrer Kindermann & Karsten GbR“ oder „Ich zeig Dir den Weg K&K GbR“ heisst, gar nicht lange drueber nach denken.

Bezueglich der Frage mit dem PC. Nur einen neuen anschaffen, wenn ihr ihn fuer die Produktion unbedingt benoetigt. Ihr koennt auch spaeter einen kaufen, oder unter Umstaenden Euren PC spaeter als Aufwand mit abrechnen.

Bei weiteren Fragen aber bitte per eMail!

Gruss Marian