Muss ich eine Maklerprovision bezahlen?

Liebe Immobilien- und Rechtsexperten,

ich habe kürzlich eine Immobilie erworben und frage mich, ob ich die hohe Maklercourtage überhaupt bezahlen muss.
Wir wurden von privat auf ein Objekt hingewiesen. Der erste Kontakt kam dann auch zum Eigentümer zustande und wir konnten das Haus (ohne Makler) besichtigen. Der Eigentümer wies uns darauf hin, dass er 3 Tage zuvor einen Maklervertrag unterschrieben hätte. Daraufhin nahmen wir auch Kontakt zum Makler auf. Die Leistung des Maklers war nur, einmal bei einer weiteren Besichtigung zugegen zu sein, ein (fehlerhaftes) Expose zu erstellen, mehrfach einen fehlerhaften Grundriss abzuliefern und eine Rechnung zu stellen. Muss ich trotz eines Vertragsabschlusses den Makler bezahlen? Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Wer Maklerleistungen in Anspruch nimmt, der muss sie auch bezahlen. Und da Makler pauschal abrechnen, kommt es dabei i.d.R. weniger auf den Leistungsumfang an.

Was man vllt. anhand des Einzelfalls jedoch prüfen könnte wäre, ob der Makler für einen Anspruch aus Vermittlung ausreichend Tätigkeiten entfaltet hat (Stichwort: Herbeiführung der finalen Abschlussbereitschaft), da er eine Nachweistätigkeit nicht mehr entfalten konnte (Vorkenntnis). Dies kan jedoch kein Forum, sondern sollte durch einen qual. Fachanwalt für Maklerrecht erfolgen.