Hallo, meine Frage zur Maklerprovision.
Ich habe eine Wohnung von einem Makler angesehen. Der Vermieter hat mir gesagt, dass die Wohnung schon über den Makler vergeben wurde.
Der Vermieter erzählte mir,dass seine Schwester auch eine schöne Wohnung (ohne Makler)in der Nähe vermieten wolle, die Frage ist muss ich für die Wohnung der Schwester auch eine Vermittlungsprovision zahlen oder nicht? Da der Kontakt ja indirekt über den Makler entstanden ist?
Danke für Eure Hilfe
Ein ganz klares „Nein!“
Nur wenn der Nachweis über den Makler kommt, dann hat er Anspruch auf eine Courtage. Er muss diesen Anspruch jedoch nachweisen und begründen.
So wie Sie es schildern, bekommen Sie die Information nicht über einen Makler, dann ist auch keine Maklercourtage fällig.
Ihr Thorsten Hausmann
Hausmann Immobilien
Norderstedt-Hamburg-Wiesbaden-Mainz und Dresden
Hallo Tcospeed,
nein, für die Wohnung der Schwester muss keine Maklerprovision gezahlt werden.
Viele Grüße
Sun
Hallo toospeed,
leider bin ich kein Experte, aber von meinen Erfahrungen her meine ich, daß es nicht sein kann daß eine Maklerprovision anfällt, da ja kein Makler die Wohnung vertritt.
Aber es gibt hier viele Experten für Immobilien an die würde ich mich sicherheitshalber wenden mit deiner Frage.
mit freundlichem Gruß
kleinelli
Nein, der Makler hat für dieses Angebot doch gar keinen Auftrag und hat ebenso wenig dafür einen Nachweis geführt. (s. 652 BGB)
Hallo. Er sagte eine Wohnung „ohne Makler“. Frage ist, ob es auch eine Wohnung „ohne Maklerprovision“ ist. Sorry wegen der Wortklaubereri, aber so ist das hier nun mal. Wenn er dir kein Exposé gibt, aus dem eine Provision hervorgeht, nichts zu einer Provision sagt, sieht es eigentlich gut für dich aus. Frage ist, ob er mit seiner Schwester einen Maklervertrag hat. Am besten, du schnappst dir einen Zeugen und fragst den Makler w/ Provision zur Bestätigung nochmal, dann kann eigentlich nichts anbrennen, zumal es offensichtlich zu diesem Theman schriftlich nichts gibt, was für dich zum Risiko werden kan…Gruß, bordeaux71
Hallo,
meine private Meinung ist: Nein - warum auch? Wenn das eine weitere Wohnung des VERMIETERS wäre, dann sieht die Sache ggfs. etwas anders aus.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung und ohne Gewähr und Haftung!
TIPP: Einen Anwalt um Rat fragen!
Gruß
WoBO