Muss ich eine nachträgliche Tagungspauschale bei einem Seminar akzeptieren?

Ich habe im Dezember 2016 ein Seminar für mich und meine Frau gebucht (Preis ca. 1.500.- Euro). Es wurde klar bestätigt, dass die Unterkunft und Verpflegung auf eigene Rechnung geht (und so jeder wählen kann, was er möchte) - und dass keine (!) Tagungspauschale anfällt.

Nun erhalte ich gut eine Woche vor Seminarbeginn eine Nachricht vom Veranstalter, dass das Hotel auf einer Tagungspauschale besteht und diese 35.- Euro pro Tag/Person ist. In Summe also 280.- Euro, da vier Seminartage - was für uns einen Mehrpreis von fast 20% bedeutet!

Zudem können wir von der Pauschale allenfalls Wasser (auch nur im Tagungsraum gestattet) und ein paar Kekse nutzen, meine Frau noch Kaffee (ich trinke weder Kaffee noch Tee), Suppe essen wir beide mittags nicht. Wenn ich was anderes will, z.B. Apfelsaftschorle, muss ich das zusätzlich bezahlen…
D.h. für ca. 8 - 10 Flaschen Wasser und 4 - 6 Tassen Kaffee mit Keksen soll ich den für mich völlig unangemessenen Preis von 280.- Euro berappen. Es wird auch keine Alternative angeboten, sondern das Motto „Vogel friss oder stirb“, sprich alle Teilnehmer müssen einfach nachträglich zahlen.

Nun, ich sehe das definitiv nicht ein.
Wie ist die (rechtliche) Lage? Diese Pauschale war ja nicht Bestandteil bei der Seminarbuchung ?!
Was kann / sollte ich tun - (Veranstalter stellt sich bis dato quer bzw. gibt keine Antwort, da er wahrscheinlich von anderen verärgerten Teilnehmern mit Emails überflutet wird…), da das Seminar für uns beide auf der anderen Seite sehr wichtig ist?

Nein, aber wer fordert die Pauschale denn überhaupt ?
Der Veranstalter oder das Tagungshotel ?

Der Veranstalter kann es nicht fordern, wenn es nicht angekündigt war.

und bei Buchung der Unterkunft ( in diesem Haus ?) hätte die Pauschale genannt und vereinbart werden müssen.
Und es müsste auch gesagt werden wofür diese Pauschale ist und was ´dafür geboten wird.

Wenn man mit dem Angebot nicht zufrieden ist weil man bestimmte Leistungen nicht nutzen will (persönliche Gründe) dann ist das aber nur Dein Problem. Das kann nicht kostenmindernd gegengerechnet werden.

MfG
duck313