Ich möchte einen Standort in einer weiteren stadt gründen, sprich ein Büro anmieten. Dieser Standort wird natürlich auf meiner Homepage und im Schriftverkehr sowie zu Marketingzwecken publik werden. Somit stellt sich für mich die Frage, ob ich diesen Standort als Niederlassung anmelden muss. Finanzamt und Handelsregister. Meine Firma ist eine UG! Dieser Standort soll eigentlich Hauptsächlich zu Werbezwecken fungieren - Stichwort :Virtuelles Büro! Alle geschlossenen Verträge würden dann über meine (tatsächliche Geschäftsadresse) laufen! Beispiel: Kunde x meldet sich bei meinem Standort München und möchte eine Dienstleistung in München. Meine Firma hat aber eigentlich ihren Sitz in Hamburg. Mein Standort München leitet den Auftrag an Hamburg weiter und die weitere Korrospondenz und der Auftrag läuft nun über Hamburg. Das Problem sehe ich am Erfüllungsort München. Jedoch bin ich ein Caterer für Großveranstaltungen und Firmenveranstaltungen! Bitte helft mir!