Muss ich eine Quittung aufbewahren?

Am 13.8. habe ich eine Dienstleistung in Anspruch genommen und bar dafür bezahlt. Die Quittung habe ich nicht mehr oder ich weiß auch gar nicht mehr, ob ich damals eine verlangt habe. Die Sache war für mich abgeschlossen.

Letzte Woche kam plötzlich eine Zahlungsaufforderung. Der Dienstleister finde keine Quittungs-Kopie in seinem Block, daher geht er davon aus, dass ich nicht gezahlt habe.

Ich kann mich aber noch sehr gut daran erinnern, dass ich gezahlt habe.

Kann jemand ein Vierteljahr später noch mit so einer Forderung ankommen? Bin ich verpflichtet, eine Quittung aufzubewahren?

Bin über jeden Tipp dankbar.

Nee, aber hier wäre es gut wenn Du es gemacht hättest. Dann wäre die Forderung der Firma schon jetzt erledigt.

Die Firma hat keinen Zahlungsbeleg. Da kann es eigentlich nur 3 Möglichkeiten geben:

  1. zu hast nicht bezahlt
  2. du hast bezahlt, aber keine Quittung bekommen, weil der Mitarbeiter des Dienstleisters das Geld unterschlagen hat
  3. bezahlt, aber Schlamperei in der Buchhaltung der Firma

Wenn die Firma nun auf Zahlung besteht, auch nachdem Du ihnen mitgeteilt hast „Ich habe bar an den Mitarbeiter bezahlt“, dann sehe ich für Dich rechtlich schwarz.
Mag sein, ein Richter würde Dir mehr glauben, wenn Du es glaubhaft schilderst .
Mag sein, Du musst die Rechnung und die Gerichtskosten zahlen.

MfG
duck313

Nützt dir zwar nix, aber: Ja. Er könnte sogar drei Jahre später noch damit ankommen (siehe §199 BGB).

Gruß,

Kannitverstan

Kommt ein wenig auf die Art der Dienstleistung an. Wenn man üblicherweise beim Rausgehen bezahlt, wäre es ein Anscheinsbeweis, wenn es nicht sofort Theater gegeben hätte sondern erst wie hier nach ein paar Monaten.

Wenn du in dem Laden gut bekannt wärest, könntest du vielleicht den Mitartbeiter benennen, bei dem du bezahlt hast. Und diesen vielleicht fragen, wie’s war.

Wenn du einen Zeugen hättest, wäre das auch so gut wie eine Quittung.

Wenn du gar nichts mehr hast, steht Aussage gegen Aussage. Das kann so oder so ausgehen.

Schon mal versucht, mit der Firma zu reden?

Zum lesen:

Nein, Aussagen zählen nicht (es sei denn, es gäbe einen Zeugen, der gesehen hat, dass Du bezahlt hast und das bestätigt.

Ansonsten nicht "so oder „so“, sondern immer gegen Dich.

Nun, dass es im Moment besser wäre, Du hättest ne Quittung weisste ja nun selber :slight_smile: Haste aber nicht, darum brauchen wir nen Plan b. Darf ich erstmal nachfragen, von was für einer Dienstleistung wir reden und wie hoch der Betrag war? Und dann müsste man wissen, ob derjenige, dem Du das Geld überreicht hast auch derjenige ist, der jetzt mahnt? Oder hast Du an Herrn Dienstleister bezahlt und nun mahnt die Buchhaltung?
Vermutlich ergibt sich die letzte Frage aus der Beantwortung der vorherigen, aber: warum hast Du bar bezahlt?

Das ist schlicht Unsinn.

Vielleicht schaust du einfach mal in die ZPO. Abschnitt 1, Titel 10 nennt sich „Beweis durch Parteivernehmung“.
https://dejure.org/gesetze/ZPO
oder, vielleicht einfacher für dich zu lesen:

Und wenn du vielleicht auch noch daran denken würdest, dass der Richter die Freiheit der Beweiswürdigung hat (https://dejure.org/gesetze/ZPO/286.html) wärest du zum zweiten Mal widerlegt.

Wo hast du diesen Unsinn her? US-Fernsehserien?

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Dass es Situationen gibt, in denen Aussagen abgewogen werden, ist durchaus richtig. Ich habe hier zu dem vorliegenden Fall Stellung genommen.

Der eine hat eine Forderung, belegt durch eine Rechnung, der andere keinen Beleg, dass er bezahlt hat. Ende, „Anhörung“ überflüssig.

Fernsehserien sehe ich überhaupt keine. Ich beschäftige mich allerdings schon seit Jugendzeiten mit juristischen Fragen und war acht Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Landgericht.