Muss ich eine Renovierung durch Vermieter dulden?

Als unsere Nachbarn unter uns vor 4 Monaten auszogen, entschied der Vermieter die Wohnung zu renovieren. Neue Heizung, neues Bad.
Informiert wurden wir darüber nicht, eines Morgens wurden wir durch Baulärm geweckt und wussten somit, da passiert was. Was und in welchem Umfang fanden wir dann selbst heraus. Die Arbeiten dauerten bis gestern an!
Im Dezember wurden die Heizungen unten ausgebaut (Gas). Das Haus ist aus den 50ern, die Heizungsanlage hängt über die Etagen zusammen. Fazit: alle 2-3 Tage wenn ich von der Arbeit kam, war meine Wohnung eiskalt, die Heizungen den Tag über ausgefallen und ich musste neu entlüften.
Dazu wurde an den Wasserrohren gearbeitet, mind. 1x die Woche mussten alle Mieter im Haus ihre Hähne für 15 Minuten laufen lassen, um wieder klares Wasser zu haben. (Ansage der Handwerker) dies ging über 1 Monat so.
Weiterhin sind die Handwerker meiner Meinung nach Unverantwortlich. Sie ließen immer die Haustüre offen stehen, auch auf mehrmaliges Bitten diese zu schließen wenn nicht gerade etwas herein oder heraus getragen wird, wurde nicht reagiert. Es gipfelte darin, dass in der Wohnung gegenüber bei einer alten Dame, wo die Handwerker ins Gästebad mussten wegen Anschlüssen, auf einmal ein Bettler stand und ihr die Handtasche klaute. Der Handwerker tat nichts um zu helfen!!

Nun also meine Fragen:

  1. Kann ich für den erhöhten Wasserverbrauch durch die Renovierung etwas in der NK Abrechnung abziehen? (es gibt keine eigenen Wasseruhren)

  2. Wie sieht es bei der Heizung aus? Durch das ständige ab und anschalten dürfte der Verbrauch auch erhöht sein

  3. meine Wichtigste Frage:
    Wenn der Vermieter auch bei uns die Bäder und die Heizung renovieren will, kann ich mich dem verweigern? Denn hier ist den ganzen Tag niemand zu Hause und ich möchte die Handwerker nicht ohne Aufsicht in meiner Wohnung haben. Wer weiß was dann weg kommt. Ausserdem habe ich zwei Katzen, reine Wohnungshaltung, die wären sicher auch schnell Entlaufen, da Türen geschlossen halten ja nicht zu den Spezialitäten der Handwerker gehört.

Weiß jemand Rat?

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

§ 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.

(2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist.

Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. Die zu erwartende Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist.

(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

(4) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Maßnahme nach Absatz 1 oder 2 Satz 1 machen musste, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 2 bis 4 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Hilft diese Info weiter?