Muss ich eine unterlassungserklärung, in dem

… der ort bei datum (musterstadt, den …) falsch ist, unterschreiben? d.h. in der unterlassungserklärung, welche von mir unterschrieben werden soll, ist der ort des unterlassungsforderers eingetragen und nicht meins.

und ist den eine unterlasssungserklärung rechtens, wenn sie erst nach 2 monaten gefordert wird und zwischenzeitlich zwischen den parteien schriftwechsel ohne hinweis auf eine unterlassungserklärung stattgefunden hat?

danke vorab.

… der ort bei datum (musterstadt, den …) falsch ist,
unterschreiben? d.h. in der unterlassungserklärung, welche von
mir unterschrieben werden soll, ist der ort des
unterlassungsforderers eingetragen und nicht meins.

und ist den eine unterlasssungserklärung rechtens, wenn sie
erst nach 2 monaten gefordert wird und zwischenzeitlich
zwischen den parteien schriftwechsel ohne hinweis auf eine
unterlassungserklärung stattgefunden hat?

Hallo,

  1. Ort und Datum kann man natürlich handschriftlich korrigieren.

a b e r

  1. Diese Frage ist so nicht zu beantworten. Bevor eine Unterlassunserklärung unterschrieben wird, ist u n be d i n g t rechtskundiger Rat einzuholen. Finger weg von vorformulierten Unterlassungserklärungen!!!

Viele Grüße

Vierten

Guten Tag, leider kann ich dieser Sache keine Auskunft geben. Tut mir leid.
Freundliche Grüße
Lothar Kockrick

Lieber nk2468

Der Ort beim Datum soll einfach zeigen, wo der Vertrag unterzeichnet wurde. Wenn er auf dem Korrespondenzweg unterzeichnet wird, so musst Du Deinen Wohnort hinschreiben, unterzeichnest ihn beim Vertragspartner, dann musst Du seinen Ort gelten lassen.

Zur zweiten Frage: Schriftwechsel ist kein Vertrag! Daher denke ich, dass die Verzichtserklärung immer noch gefordert werden kann.

Claude

Hallo,
meine Spezialität ist Sozialrecht, Haftungsrecht im Pflegebereich.
Würde aber sagen, wenn du zur Unterlassung verdonnert worden bist, mußt unterschreiben. Ist allenfalls ein formaler Fehler und kann geheilt werden, kein inhaltlicher.
Unterassung ist rechtens ab dem Zeitpunkt der richterl.
Anordnung. Vorher können die sich schreiben wie sie lustig sind.
Worum gehts da eigentlich?
Hoff ich konnte helfen
LG
Hedi

Hallo, nk2468,

leider ist Deine Schilderung „etwas knapp“, insb. worum es in der Unterlassungserklärung gehen soll…

Grundsätzlich sollte der Ort schon stimmen…wichtiger aber ist wohl Deine Erklärung. Habe teilweise auch schon gesehen, dass man „beide Orte“ nebeneinander verwendet hat.
Ansonsten würde ich das Schreiben einfach mit dem richitgen Ort „abtippen“ oder durchstreichen/darüber schreiben.
Wenn Du Dir über den Erklärungs-Inhalt im Unklaren bist, dann gehe lieber zu einem Anwalt…

Zum Zeitpunkt der Erklärung bzw „ohne Vorwarnung“:
Es wäre schon denkbar, wenn die Gegenseite z.B. zuesrt einen Prozess oder eine Anzeige erwogen hat, sich jetzt aber von der „milderen Variante“ schnelleren/einfacheren Erfolg verspricht…
Selbst in einem Gerichtssaal können sich die Streitparteien (oftmals auch auf Hinweis vom Richter) „einigen“, um Kosten zu sparen…

Ich hoffe, dass Dir meine ANtwort etwas hilft…Ansonsten bitte genauere Details schreiben

lg

Lumini

Grundsätzlich müssen Sie keine Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn Sie das nicht wollen. Allerdings ist so etwas ja in der Regel Teil eines vergleichangebots, dessen weitere teile Sie hier nicht nennen.
Wenn Sie allerdings unterschreiben ist der Inhalt verbindlich. Ob dabei die Gegenseite ihren Standort und das ein anderes datum einträgt ist ebenso unbeachtlich wie mündliche Verabredungen. Es zählt nur der schriftliche Inhalt, an den Sie sich mit Ihrer Unterschrift rechtlich binden.

Hallo,

Rechtsberatung ist uns nicht gestattet, bitte auf jeden Fall einen anwalt konsultieren.

Guten Morgen,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Aber ich kann Dir Deine Frage ohnehin nicht beantworten, ohne mehr über den genauen Sachverhalt zu wissen.

Wahrscheinlich hat sich Deine Frage aber sowieso schon erledigt, weil die die Unterlassungserklärung zwischenzeitlich unterschrieben hast oder eben nicht.

Gruß, Hilde