Muss ich eine Zeitwertgutschrift annehmen?

Hallo!

Ich muss glaub ich etwas weiter ausholen um wirklich beschreiben zu koennen was bei mir los ist :wink:
also:

Ich habe im November 2008 bei Media Markt eine Grafikkarte gekauft (PNY 9800 GT OC). Der Neupreis war 159 Euro. Auf dem Karton stehen 3 Jahre Hersteller Garantie.

Anfang März 2010 gab es ein Treiber Update von NVIDIA (NVIDIA 196.75 Treiber) die bei mir ueber das automatische Windows Update installiert wurden.
Ab da an schaltete sich die Karte immer wieder ab weil sie zu heiss wurde, was mit dem Exitus der Karte endete… -.-

Also Karte eingepackt und zu Media Markt.
Die haben die Karte dann an den Hersteller geschickt.

Das es am Treiber lag hat mir meine Schwester erst zwei Wochen spaeter erzaehlt, als die Karte schon beim Hersteller war. Sie hatte einen Newsletter (den ich nicht bekomme) von NVIDIA bekommen in dem stand das der 196.75 Treiber die Lueftersteuerung ausser Betrieb setzt wodurch die Karten ueberhitzen.

Heute kam dann ein Brief von Media Markt in dem sie mir mitteilten das die Karte nicht zu reparieren sei. Am Ende des Briefes steht ein
„PS: Zweitwertgutschrift 99 Euro, Betrag entspricht Kaufpreis eines Neugeraetes mit neuer Garantie!“

Im Internet kostet die Karte aber noch mindestens ca 115 - 150 Euro. Dazu kommt das dieses Modell nicht mehr hergestellt wird.

Nun meine Fragen:
Muss ich diese Zeitwertgutschrift annehmen?
Wie genau berechnet sich eine Zeitwertgutschrift?
Beim googlen hab ich einen Bericht zu einem Urteil bezueglich Wertersatz bzw Nutzungsabschlaegen gefunden http://www.rundschau-online.de/html/artikel/12074940… aus dem hervor geht das es keine Minderung des Kaufpreises wegen bisheriger Nutzung geben darf. Ist das gleichzusetzen mit der Zeitwergutschrift?
Wer ist nun eigentlich Schuld am Ausfall der Karte?

Wirre Geschichte, viele Fragen :smile:
Hoffe sehr das mir einer von euch was dazu sagen kann und bedanke mich schonmal im vorraus.

Jocelin

Also ich sag im Vorraus schonmal das ich mich mit den Gutschriften nicht auskenne aba ich
kann dir in jedem Fall sagen das NVIDIA daran schuld ist weil sie das update geschrieben
und veröffentlicht haben das is ja wohl klar!! Du kannst ja nix für die Unfähigkeit der
Programmierer! Und ich glaube auch das wenn du eine Gutschrift bekommst muss sie auch in
Höhe von 159€ sein! Weil ich kann z.b auch nicht als Schlosser ein Geländer verkaufen und
wenn es dann aus irgendwelchen gründen rostet dem Kunden sagen ja der Stahl ich heute
billiger als damals also bekommst du auch nur den Betrag den das Geländer heute mit dem
billigen Stahl wert wäre! Hoffe ich konnte dir bischen weiterhelfen!

MfG

Sehr geehrte Jocelin,
leider muss ich ihnen mitteilen, dass ich für diese Themen kein Ansprechpartner bin.
Hier geht es um Kauf- und Garantie-Rechte; da kenne ich mich leider nicht aus.

Mit freundlichen Grüßewn
bert

Hallo Jocline,
leider bin ich für diese Frage die falsche Expertin. Ich wünsche dir aber, dass du in der Community jemanden findest, der dir helfen kann. Mein Bauchgefühl als abgebrochene, ehemalige Juristin sagt mir aber, dass du in diesem Fall vermutlich annehmen musst, da da Ding nicht mehr hergestellt wird und der Modellwechsel in diesem Bereich so schnell geht. Andererseits kannst du nichts dafür, wenn der Hersteller sein Gerät nicht auf die Treiber abstimmt. Die können aber sagen, dass sie über den Newsletter ausreichend informiert haben. Im Zweifelsfall musst du mit dem Hersteller streiten, der Mediamarkt ist aber sicherlich aus dem Schneider, fürchte ich. Ich würde aber versuchen beim Mediamarkt auf Kulanz zu pochen, denn dort steh ja ein Mensch vor dir, mit dem Mann reden kann. Vielleicht nützt dir ja ein Warengutschein über die Differenzsumme auch was. Soll doch der Mediamarkt mit dem Hersteller streiten. Das fällt denen sicherlich leichter als dir als Endverbraucher. Ich wünsche dir viel Glück
Viele Grüße
Petra

Hallo Jocelin,
vorweg bin ich eigentlich für bautechnische Fragen
zuständig.
Nach meinen Kentnissen muss der Garantiesträger den
vollen Preis in der Garantiezeit ersetzen, oder einen
gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. Nach
deiner Aussage im Text, sehe ich auch kein
Selbstverschulden für diesen Defekt. Da dieses Produkt
auch nicht mehr zur Verfügung steht, ist der
Garantieträger verpflichtet den Kaufpreis im vollen
Umfang zu ersetzen, dieses regelt die
Garantiebestimmung wie auch die Gewährleistungspflicht.

Gruss Peter

Hallo!

Ich muss glaub ich etwas weiter ausholen um wirklich
beschreiben zu koennen was bei mir los ist :wink:
also:

Ich habe im November 2008 bei Media Markt eine

Grafikkarte

gekauft (PNY 9800 GT OC). Der Neupreis war 159 Euro.

Auf dem

Karton stehen 3 Jahre Hersteller Garantie.

Anfang März 2010 gab es ein Treiber Update von NVIDIA

(NVIDIA

196.75 Treiber) die bei mir ueber das automatische

Windows

Update installiert wurden.
Ab da an schaltete sich die Karte immer wieder ab weil

sie zu

heiss wurde, was mit dem Exitus der Karte endete… -.-

Also Karte eingepackt und zu Media Markt.
Die haben die Karte dann an den Hersteller geschickt.

Das es am Treiber lag hat mir meine Schwester erst

zwei Wochen

spaeter erzaehlt, als die Karte schon beim Hersteller

war. Sie

hatte einen Newsletter (den ich nicht bekomme) von

NVIDIA

bekommen in dem stand das der 196.75 Treiber die
Lueftersteuerung ausser Betrieb setzt wodurch die

Karten

ueberhitzen.

Heute kam dann ein Brief von Media Markt in dem sie

mir

mitteilten das die Karte nicht zu reparieren sei. Am

Ende des

Briefes steht ein
"PS: Zweitwertgutschrift 99 Euro, Betrag entspricht

Kaufpreis

eines Neugeraetes mit neuer Garantie!"

Im Internet kostet die Karte aber noch mindestens ca

115 - 150

Euro. Dazu kommt das dieses Modell nicht mehr

hergestellt

wird.

Nun meine Fragen:
Muss ich diese Zeitwertgutschrift annehmen?
Wie genau berechnet sich eine Zeitwertgutschrift?
Beim googlen hab ich einen Bericht zu einem Urteil

bezueglich

Wertersatz bzw Nutzungsabschlaegen gefunden
http://www.rundschau-

online.de/html/artikel/1207494029100.shtml

aus dem hervor geht das es keine Minderung des

Kaufpreises

wegen bisheriger Nutzung geben darf. Ist das

gleichzusetzen

mit der Zeitwergutschrift?
Wer ist nun eigentlich Schuld am Ausfall der Karte?

Wirre Geschichte, viele Fragen :smile:
Hoffe sehr das mir einer von euch was dazu sagen kann

und

bedanke mich schonmal im vorraus.

Jocelin

Hallo Jocelin,
sorry, aber da kann ich Dir leider gar nicht weiter helfen. Ich wünsche Dir aber, dass sich jemand meldet, der Dlir wieterhelfen kann!

Sorry,anfrage anscheinend fehlgeleitet.
Ich habe keine Ahnung.