Hallo.
Ich möchte einen Zaun vorne am Grundstück errichten.
Niedriger als 1 Meter, von daher wohl problemlos.
Vor dem Grundstück verläuft eine öffentliche Strasse.
Zwischen Grundstück und Strasse noch ein Fussweg.
Frage:
Darf ich den Zaun direkt an den Fussweg anschliessen lassen oder muss ein Abstand eingehalten werden ?
Ortsbezeichnung:
Schleswig-Holstein, Kreis Schleswig-Flensburg
Gruss.
Horst
Hallo!
Direkt an Deine Grundstücksgrenze, aber die Außenseite Zaun(Gehwegseite) muss noch komplett auf deinem Grund sein.
MfG
duck313
Hallo.
Danke.
Ja – der Zaun bleibt auf meinem Grundstück.
Meinte eigentlich die Betongussfuge für die Pfosten.
Ob ich die bis an den Fusssteig giessen darf ?
Aus deiner Antwort würde ich jetzt ja interpretieren.
Richtig ?
Hallo!
Ja, auch ein Fundament für Pfeiler/Pfähle muss komplett auf deinem grund liegen.
Wenn Du also ein Punktfundament von 20 x 20 cm brauchst, dann muss dessen Außenkante(Gewegseite) bündig mit Grenze sein. Der Zaun springt dann automatisch etwas zurück.
Spanne eine Schnur an 2 Pflöcken auf Grenzlinie, Mitte der Grenzsteine, die Kreuzmarkierung dort drauf. Das ist die Linie, die Du mit keinem Bauteil des Zaunes überschreiten darfst, oberirdisch wie unterirdisch(Fundamentloch).
Bei geringen Überschreitungen wird Dir aber niemand den Kopf abreißen.
MfG
duck313
Hallo.
Danke.
Also da mit der Schnur funktioniert nicht, da ich in einer Kurve wohne.
Das ist keine gerade Linie.
Ich möchte kein Punktfundament, sondern ein Streifenfundament.
ich werde jetzt direkt am Gehweg (geteert mit ca. 5 cm Steinkante zum _Grundstück hin)
das Ausheben und das Streifenfundament giessen.