Ich arbeite nicht aber vermiete eine Ferienwohnung. Mein Mann arbeitet in einen internationalen Organisation mit internen Steuern und brauch die Einkommensteuererklärung für sein Gehalt nicht abgeben. Muss ich selbst für die Gewinne der Ferienwohnung die Einkommensteuererklärung abgeben? Wie wird das in diesem Fall berechnet?
ich bin zwar kein Steuerberater, aber ich denke schon das Sie eine Erklärung abgeben müssen.
Da die Gewinne der Ferienwohnung steuerpflichtig sein müssten.
Einkünfte sind prinziliell steuerpflichtig. Somit muss man bei Einkünften aus Vermietung/Verpachtung eine Steuererklärung abgeben.
Diese Einkünfte können dann mit den Aufwendungen (Instandhaltung, Reparatur, etc) verrechnet werden.
Viele Grüße
Ja, Vermietung und Verpachtung gehören zum Einkommen und müssen ab einer bestimmten Höhe dem Finanzamt gegenüber erklärt werden. Veranlagt wird der Gewinn, also nicht die Mieteinnahmen an sich.