Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Anlage AV.Meine Frau ist derzeitin Erziehungsurlaub und bezog in 2008 Elterngeld. Muß ich diese Einnahmen in der Anlage AV angeben, und falls ja, in welcher Zeile.
Danke und Gruß
Libuda1403
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Anlage AV.Meine Frau ist derzeitin Erziehungsurlaub und bezog in 2008 Elterngeld. Muß ich diese Einnahmen in der Anlage AV angeben, und falls ja, in welcher Zeile.
Danke und Gruß
Libuda1403
Erstmal vorweg, wenn keine Fristverlängerung beantragt worden ist, hätte die EInkommenssteuererklärung zm 31.5.09 abgegeben sein müssen, da es eine Pflichtabgabe ist!
Es gibt zwei Möglichkeiten, wo Elterngeld eingetragen wird, im Mantelbogen, wenn kein anderes Einkommen erzielt wird oder in Anlage N, nicht aber in Anlage AV!
Hi,
ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, da es sich um einen Lohnausgleich / Lohnersatzleistung handelt, die auch nicht in Hartz V (falls Partner arbeitslos ist) einbezogen wird, muss man sie als Einnahmen nicht angeben.
Aber da ist ein Steuerfachanwalt wohl der richtige Ansprechpartner!
Oder mal die Elterngeldstelle fragen!
Sorry, dass ich nicht helfen konnte!
Alles Gute und liebe Grüße,
Nicole