Hallo Nina,
ich bin keine Rechtsanwältin, aber in diesem Fall würde ich nicht davon ausgehen, dass Sie Unterhalt zahlen müssen.
Sie müssen jedoch dem Sozialamt Auskunft über Ihre Einkünfte geben. Gleichzeitig müssen Sie aber auch darlegen, was Sie als Kind erlebt haben.
Im Internet finden Sie übrigens viele Informationen zum Theme Elternunterhalt; auch viele Bespielfälle, die vor Gericht verhandelt worden sind. Suchen Sie zum Thema sogenannte „Härtefälle“. Da finden Sie sicher viele Informationen. Um so informierter Sie vor dem Sozialgericht auftreten, desto besser.
Der Selbstbehalt, also das Geld, das Sie in jedem Fall behalten müssen, ist erhöht worden und beträgt nunmehr 1.500 €. Verdienen Sie also weniger, müssen Sie ohnehin keinen Unterhalt zahlen.
Viel Glück und lassen Sie sich nichts gefallen!!
Viele Grüße
Christine