Muß ich Ex Geld zurück zahlen?

Mein Ex-Mann hat bis nach unserer Scheidung Mai09
den Beitrag von einer Versicherung die auf meinen Namen
läuft bezahlt. Diese sollte eigentlich Beitragsfrei sein.
Nun möchte er von mir das Geld zurück haben. Bin ich
(bek.Hartz4) dazu verpflichtet bzw
kann er es zurückverlangen,da es ja eigentlich die schuld
vom Versicherungsmakler ist der es Beitragsfrei stellen
sollte. Ich würde mich über schnelle Antworten freuen.Ich
bedanke mich im voraus

Hallo Michaela,
du schreibst dein Makler sollte die Versicherung beitragsfrei stellen, hast du dafür einen schriftlichen Nachweis, wie z.B. ein Übergabeeinschreiben mit Rückschein, was du an den Makler geschickt hattest? Wenn nicht, hast du hier schlechte Karten.
Nach Einreichen der Scheidung erhält man eine AZ oder eine Bearbeitungsnummer und ab da werden die Kosten getrennt. Auch HartzIV schützt dich nicht davor Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Ich an deiner Stelle würde dem Expartner eine geringe Ratenzahlung anbieten, vielleicht ist er ja damit einverstanden.
Solltest du bezüglich des Maklers einen schriftlichen Nachweis besitzen, dann kannst du dir ja Rechtsbeistand holen, in deinem Fall gibt es ja die Prozesskostenbeihilfe, die müsstest du nur zuvor beim Amtsgericht beantragen.
LG Ines

ich denke es ist seine sache
er muss sich darum kümmern

Ich bin kein Versicherungsfachmann.