Ich habe seit jahre kein kontakt mit meinen eltern und will es auch nicht haben.
Das problem ist ich will gerne heiraten aber mein lebensgefährte traut sich nicht weil er an die zukunft denkt d.h. er will nicht heirate, weil es sein kann das er dann für meine eltern zahlen müsste. Wie kann man das vermeiden, kann man was dagegen machen???
Hi
Das halte ich für eine faule Ausrede, wie soll er denn in welchem Fall für die Eltern aufkommen? Sowas kann man ja wohl selber googlen, biste sicher, dass er dich heiraten will?
Wann solltest du überhaupt für sie zahlen? Da du ja offenbar nicht für sie gebürgt hast, bleibt da nur der Pflegefall. Da musst du auch nur blechen, wenn du genug verdienst.
Meine Großmutter ist nach langer Pflegezeit jetzt endlich im Pflegeheim. Bezahlen müssen mein Vater, mein Onkel und meine Tante. Theoretisch, denn genug verdient nur mein Onkel. Den Rest regeln Renten, Versicherungsvorsorgen und der Staat.
Meine Mutter, als angeheirateter Partner, hat damit überhaupt gar nichts zu tun (abgesehen davon, dass sie jahrelang unter der Situation mitlitt). Genausowenig wie ich, denn zur Kasse werden für gewöhnlich nur die direkten Nachkommen gebeten - also die Kinder, nicht die Enkel.
Dass der Ehepartner für die Schwiegereltern in einem gegebenen, hypothetischen Fall, in irgendeiner Weise löhnen sollte habe ich noch nie gehört und das geht auch eigentlich gar nicht.
Hier hilfreiche Links:
http://pwp1.de/index.php/kinder-haften-fuer-ihre-sch…
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20061…
lg
Kate
Hallo,
Dass der Ehepartner für die Schwiegereltern in einem gegebenen, hypothetischen Fall, in irgendeiner Weise löhnen sollte habe ich noch nie gehört und das geht auch eigentlich gar nicht.
Doch, das geht durchaus, und zwar dann, wenn der theoretisch zustehende Unterhalt des leistungspflichtigen Ehegatten aus dem Einkommen des anderen Ehegatten dafür sorgt, dass erst in Summe mit dem eigenen Einkommen eine Leistungsfähigkeit entsteht.
Beispiel: Der leistungspflichtige Ehegatte hat nur einen 400-Euro-Job. Damit ist er natürlich nicht leistungsfähig. Es wird ihm aber aus dem sehr ordentlich bezahlten Job des Ehegatten ein fiktiver Unterhalt in Höhe von z.B. € 3.000,-- zugerechnet. Und schon ist eine Leistungsfähigkeit gegeben. Und das ist auch eine durchaus gerechte Lösung. Denn wenn die Ehegatten in Trennung oder Scheidung leben würden, würde der hier nur theoretische Unterhaltsanspruch ja auch ganz praktisch fällig werden, und ebenfalls natürlich eine Leistungsfähigkeit begründen.
Gruß vom Wiz