Hallo,
ich habe heute Post von meinem Vermiter bekommen,demnach wird angezeigt,daß jemand illegal Kühldchränke und Waschmaschinen in den Gemeinschaftsräumen im Keller abgestellt hates handelt sich um ein sieben Parteien Mietshaus.Der vermieter fordert von den Mietern diesen Sondermüll binnen einer Woche zu entsorgen,andernafalls wird der Vermieter eine Entsorgungsfirma beauftragen und die Kosten auf die Nebenkosten der Mieter umlegen.Da ich mit dem Müll nichts zu tun habe,frage ich mich ob ich das bezahlen muss:
Ja natürlich, wer denn sonst ?
Das sind Kosten die der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen darf.
Dazu gibt’s auch höchstrichterliche Gerichtsurteile.
http://www.mieterbund.de/index.php?id=353
MfG
duck313
kann sein. Wenn der oder die Schuldigen bestimmbar sind, dann nur die, ansonsten hängt es wohl von näheren Umständen ab. Da hier aber nicht das Rechtsbrett ist: Diese Unart verursacht Kosten, die am Ende alle tragen müssen, so oder so. Der Ausgang eine Gerichtsverfahrens ist in dieser Konstellation ungewiss. Ich nehme an, dass der Vermieter nicht dort wohnt, und dass keiner der 8 Parteien ein Interesse an unnötigen Kosten hat.
Waschmaschinen werden meist auch kostenlos abeholt (Klüngelskerl), Kühlschränke manchmal auch (wenn nicht zu alt). Bietet dem Vermieter an, den verbleibenden Müll über Sperrmüll zu entsorgen oder wegzubringen gegen Kostenerstattung der Peanuts.
Das ist sogar sehr gewiss!
Da man sich nicht die Mühe zu machen scheint ducks Link zu öffnen und zu lesen hier mal die Entscheidung des BGH dazu für lesefaule:
(dmb) Vermieter dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Sperrmüllkosten auf die Mieter des Hauses aufteilen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 137/09) damit eine langjährige Streitfrage.
Die Karlsruher Richter bestätigten zwar, dass Sperrmüllkosten nicht jährlich entstehen. Entscheidend sei aber, dass die Kosten laufend entstehen, nämlich immer dann, wenn Mieter unberechtigten Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellten.
Es handelt sich bei den Sperrmüllkosten um Kosten der Müllbeseitigung, die dem Vermieter damit regelmäßig entstehen. Selbst dann, wenn der Müll verbotenerweise durch Dritte in dem Mietobjekt entsorgt wird, darf der Vermieter die Sperrmüllkosten als Betriebskosten abrechnen.
ramses90
Hallo,
Waschmaschinen und nahezu alle halbwegs modernen Kühlschränke sind kein Sondermüll. Sie werden mittlerweile relativ oft von örtlichen Abfallsammelstellen kostenlos angenommen oder vom Handel bei Kauf eines neuen Geräts entsorgt. Von daher ist das Abstellen von derlei Müll in Gemeinschaftsanlage vor allem eines: ziemlich dämlich…
Natürlich darf ein Vermieter dafür entstehende Entsorgungskosten umlegen, wenn sich der minderbegabte Abfallabsteller nicht ermitteln lässt. Du zahlst doch auch anteilig für verschmutzte Dachrinnen und bist kein Baum Die Rechtsgrundlage siehe Vorposter.
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
mir macht es immer Spaß in diesem Müll zu wühlen, bis ich ein Zettelchen oder Zeitungsadressaufkleber finde mit dem Namen des Verursachers. Habe so schon einem Deppen seine „Müllabfuhr“ ins Naturschutzgebiet gründlich vermiest.
Bilder machen wenn Du was gefunden hast und umgehen dem Vermieter melden.
MfG