Hallo, laut Aussage der Stadtverwaltung muß ich für die Beerdigung meines Bruders aufkommen. Stimmt dass???
Hallo!
Für den Unterhalt werden nur die Eltern und Kinder herangezogen, aber für die Beerdigungskosten werden die (möglichen) Erben herangezogen, und das ist eine gar nicht mal so kleine Personengruppe: Gesetzliche Erbfolge – Wikipedia
Kurzum: JA, die dürfen auch bei dir wegen der Bestattungskosten anklopfen. Falls du aber selbst nicht viel Geld zur Verfügung hast, kann es sein, daß du nur einen Teil / nichts zahlen mußt, da müßtest du dich weiter informieren.
Ja, sofern er unverheiratet und kinderlos verstarb und eure Eltern überlebte, wärst du als Erbe oder Totenfürsorgeverpflichtigter zu den Kosten einer angemessenen Bestattung heranzuziehen, sofern deine regelmäßigen Einkünfte abzgl. deines Selbstbehaltes oberhalb des Eckregelsatzes der Sozialhilfe lägen.
G imager
Hallo!
Ja natürlich.
Hier ist wohl kein Erbe vorhanden was diese Kosten deckt ? Denn das wäre immer zuerst in Anspruch zu nehmen.
Die Reihenfolge ist Ehefrau, Kinder, Eltern, Geschwister…
MfG
duck313
Vielmehr werden nur die Erben herangezogen, sofern der Nachlass die Bestattunskosten deckt; Die Beerdigung fällt nämlich zuvörderst dem Erblasser selbst an.
G imager
Hallo,
je nach Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Verstorbene gelebt hat: ja!
In NRW zB im dortigen §8 geregelt:
Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).
Wenn Erben (und auch eine Erbmasse) da sind, kann man sich das ggf. von denen wiederholen.
Gruß vom
Schnabel
Ok, das ist mir neu. Aber gut zu wissen. Und wenn keine Ermasse da ist? Wer zahlt das dann?
Das steht doch da! Die Angehörigen können vom Amt vorrangig aus dem öffentlichen Recht herangezogen werden. Das Amt interessiert sich nicht für zivilrechtliche Erbansprüche. Täte es das, wäre der Leichnam vermutlich nach Monaten noch nicht unter der Erde!