Muss ich Gartenpflege übernehmen?

Liebe/-r Experte/-in,Ich wohne seit 17 Jahren in einem 15 Parteien- Eigentumswohnungshaus zur Miete. Die unteren 6 Parteien haben vor der Terrasse einen Gartenanteil mit Rasen und Hecke. Diese, wie auch der Vorgarten, wurden von einem Hausmeister versorgt. Aber nur bis vor 4 Jahren, dann hieß es nämlich plötzlich, diese Rasengärten gehörten nur zur jeweiligen Wohnung und die darüberliegenden hätten ja nix davon, deshalb müßten diese Eigentümer ihre Gärten selber versorgen.
Meine Vermieter wollten das dann auf mich abwälzen, aber da ich ja nix im Mietvertrag drüber stehn hatte, weigerte ich mich. Auch weil ich seit einer OP auf einen Rollator angewiesen bin und kaum mehr laufen kann. (Seither in Frührente) Also machten das meine VM
bisher.
Nun haben sie die Wohnung verkauft und deren Maklerin meinte, ich müsse jetz selbst für die Gartenpflege aufkommen. Der Mitvertrag ist aber immer noch der gleiche, es wurde nur der Name bzw, die Kontendaten geändert, da ich am 1. Oktober sowieso ausziehe.
Meine Frage nun: Muss ich die Gartenpflege wirklich übernehmen? Ich könnte das eh nich, müßte dann jemanden beauftragen.
Danke schon mal für baldige Antworten.
MfG Magdalena

Hallo Artemis, da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Aber lt. Mietrechtslexikon = www.mietrechtslexikon.de Stich-wort „Gartenpflegekosten“, muss im Mietvertrag schon auf die Gartenpflegekostenverpflichtung hingewiesen sein. Ansonsten keine Übernahmeverpflichtung. Viel Erfolg! Gruß Arthur