muß ich geld zurück zahlen

hallo ,ich habe ein haus verkauft mit mietern drin ,als der käufer das haus angesehnen hat war alles besten,jetzt wo er alles bezahlt hat und die eintragung erfolgreich war ,ist er wider in das haus gegangen und sah das einiges kaputt war ,ich wuste aber davon nichts ,meine frage ist ,kann der käufer jetzt sagen ich bekomme von dir geld zurück,

Es gilt der Grundsatz:
„Verkauft wie besichtigt“
Voraussetzung ist jedoch, dass im Kaufvertrag keine Extraklauseln aufgenommen wurden, die einen Rücktritt bei nachträglicher Feststellung von Mängeln in der vermieteten Wohnungseinheit ermöglicht.
Man müsste den Kaufvertragstext kennen um verbindliche Auskunft zu erteilen.

Mit welcher Begründung will der Käufer Geld zurück haben? es zählt ausschliesslich der notarielle Kaufvertrag!

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Für Schäden haftet der Verursacher dem neun Eigentümer!