Hallo zurück,
die Antwort kann ich nur vermuten, da ARGEN regional eigenständig agieren und so unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden - deshalb meine Frage: aus welcher Ecke kommst Du???
Normalerweise werden bei Maßnahmen Kinderbetreuungskosten pauschal übernommen - wie bei Dir geschehen. Wenn die Maßnahmen nicht länger als 6 Wochen gehen, wird dieses Geld meist durch den Maßnahmenträger gezahlt, bei längeren Maßnahmen direkt vom Leistungsservice der ARGE. Also demnach ist Dein Bescheid richtig.
Ich weiß nun nicht, wieso andere das nicht bekommen sollten bzw. wer diese Aussage getroffen hat.
Ein Bescheid hat nach 2 Wochen rechtskraft - ich empfehle deshalb: einfach gar nichts tun, keine schlafenden Hunde wecken und abwarten, meldet sich die ARGE nicht, dann ist das Dein Geld - ich kenne es aber auch nicht anders.
Für eine endgültige Antwort wären folgende Informationen hilfreich:
- welche ARGE (Ort/Region)
- wer hat die Aussage den anderen Teilnehmern gegenüber getroffen
- Unterschiede der einzelnen Fälle (Alter der Kinder, verheiratet, o.ä.)
Viele Grüße
Heiko Bieniußa