Muss ich Geld zurückzahlen

Hallo

Mache jetzt vom 10.01 bis 9.07 eine Maßnahme über die ARGE. Gestern habe ich ein Schreiben bekommen, wo drin steht, daß mir Fahrkosten als auch Betreuungsgeld in Höhe von 130 Euro gezahlt werden. Anderen Teilnehmer der Maßnahme wurde gesagt, Sie würden das nicht bekommen. Meine Tochter ist 5 Jahre und besucht dadurch eine Kita. Muss ich jetzt befürchten das in nächster Zeit ein neues Schreiben kommt, wo drin steht das ich es zurückzahlen muss? Da die Zahlung auch schon erfolgt ist. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.

Hallo zurück,

die Antwort kann ich nur vermuten, da ARGEN regional eigenständig agieren und so unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden - deshalb meine Frage: aus welcher Ecke kommst Du???

Normalerweise werden bei Maßnahmen Kinderbetreuungskosten pauschal übernommen - wie bei Dir geschehen. Wenn die Maßnahmen nicht länger als 6 Wochen gehen, wird dieses Geld meist durch den Maßnahmenträger gezahlt, bei längeren Maßnahmen direkt vom Leistungsservice der ARGE. Also demnach ist Dein Bescheid richtig.

Ich weiß nun nicht, wieso andere das nicht bekommen sollten bzw. wer diese Aussage getroffen hat.

Ein Bescheid hat nach 2 Wochen rechtskraft - ich empfehle deshalb: einfach gar nichts tun, keine schlafenden Hunde wecken und abwarten, meldet sich die ARGE nicht, dann ist das Dein Geld - ich kenne es aber auch nicht anders.

Für eine endgültige Antwort wären folgende Informationen hilfreich:

  • welche ARGE (Ort/Region)
  • wer hat die Aussage den anderen Teilnehmern gegenüber getroffen
  • Unterschiede der einzelnen Fälle (Alter der Kinder, verheiratet, o.ä.)

Viele Grüße

Heiko Bieniußa

Hallo, danke für die Antwort. Komme aus Braunschweig / Niedersachsen. Es gibt 2 Teilnehmerinnen, die haben ein Schulkind und ein Kita Kind. Nach Nachfrage einer Teilnehmerin hieß es bei der ARGE, Sie würde kein Geld bekommen. Eine andere Teilnehmerin hat eine andere Maßnahme für 1 Jahr gemacht und hat es in der Vergangenheit auch bekommen. Die Maßnahme hat nur alleinerziehende Frauen.

Also erstmal: in der Maßnahme wäre ich gerne Dozent :smile:

Aber im Ernst, SGB II-Leistungen sind meist Ermessensleistungen, deshalb achte nicht zu sehr auf andere, Du hast einen Bescheid bekommen, das Geld bekommen - alles ist gut. Wenn das andere nicht bekommen, obwohl es ihnen zusteht - dann hat deren Vermittler Mist gebaut, nicht Deiner

Weiterhin viel Erfolg in der Maßnahme

Heiko Bieniußa

1 Like

Hallo,

ob Betreuungskosten übernommen werden, wird im Einzelfall geprüft.
Kann z.B. ein anderes Mitglied im Haushalt die Betreuung übernehmen (z.B. der arbeitslose Ehemann, Oma), werden natürlich keine Kosten gewährt.
Bei Alleinerziehenden werden so z.B. die Kosten i.d.R. übernommen.
Wenn die Kosten bewilligt wurden, können diese nicht einfach nachträglich versagt werden. Ausnahme wäre hierbei, wenn man falsche Angaben gemacht hat, um sich die Leistungen zu erschleichen o.Ä.

Gruß

Ich glaube, bis 160 Euro darfst du zusätzlich erhalten, ohne Abzüge oder Rückzahlung an ArGe. Frag deinen Sachbearbeiter.

LG, Andi

Warum rufen Sie nicht ganz einfach bei der Nummer an die mit auf dem Schreiben steht und fragen dort ganz unverbindlich nach?