Muss ich Grunderwerbsteuer zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe große Sorgen. Ich habe letztes Jahr in einer sehr kurzfristigen Aktion ein Haus erworben. Eine Zusage der Bank hatt ich mündlch bekommen und so habe ich einen Notarvertrag unterschrieben. Die Bank hat dann aber einen Rückzieher gemacht, weil ich selbständig bin. Ich habe mich dann sehr bemüht, habe aber keine Finanzierung auftreiben können. Der Notar sagte mir, dass ein Rücktritt nicht möglich wäre bzw dass ganze enorm teuer werden würde. Der Erwerb der Immobilie war aus ener Zwangsvollstreckung. Der Makler sagte mir, dass es jetzt nur möglich ist, einen neuen Käufer zu suchen. Das ist auch geschehen. Nun kommt das Finanzamt und will, dass ich Grunderwerbssteuer zahle. Im Grundbuch ist lediglich die Auflassung vermerkt. Da kassiert doch Makler sowie Finanzamt doppelt.Ich habe doch aber nie den Kaufpreis gezahlt. Ich habe dann eine Vollmacht erteilt und das Ding wurde gleich weiterverkauft. Wie soll ich mich jetzt verhalten und wie komme ich aus der Kiste raus? Muss ich die Grunderwerbssteuer nun zahlen. Ohne die kann auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden und die Kaufabwicklung danach geht doch dann aich nicht gut oder wie ist das?

Hallo,

wenn ein notarieller Kaufvertrag vorliegt, fällt natürlich auch Grunderwerbsteuer an.

Gruss Lothar

Leider keine Erfahrungen, Viel Erfolg, Stefan

ich würde sagen ja, weil Sie das Haus ja erworben haben, dies nur weiterveräußert haben, aber erworben haben Sie es, es wurde nur nicht eingetragen…

ansonsten mal beim Finanzamt anonym nachfragen.

Hallo
tut mir leid . Ich bin im Moment im Ausland und ohne Lektüre möchte ich mich nicht verlässlich äusern.

gruß heiko

Leider keine Ahnung. VIel Erfolg

Hallo,

wie Sie bereits geschrieben haben wurde die Immobile weiterverkauft… Ihr Kauf wurde ja nicht rückgängig gemacht (zumindest habe ich Sie so verstanden).

Somit fällt für Sie Grunderwerbssteuer an!

Es ist zwar schmerzhaft aber leider kann ich Ihnen hierzu nichts anderes sagen.

Der sicherste Ansprechpartner in solchen Dingen ist sicherlich Ihr Notar. Sprechen Sie auch Speziell die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit Ihres Käufers an. (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Noch etwas: Vollmachten würde ich nur dem Notar erteilen, nie einem Makler oder Vermittler!!

Mit Vollmachten wurde speziell in den 90’ er Jahren viel „schlechtes“ verkauft!

Nur Informativ:
Wir vermitteln selbst Immobilienfinanzierungen und haben fast täglich mit teilweise beabsichtigten Fehlberatungen von Banken/Vermittlern und Maklern zu tun, denen es erst mal um Ihren eigenen Geldbeutel geht. Diese nehmen dabei teilweise auch in Kauf, den Kunden nachhaltig zu schaden!
Finanzierungsvermittler und Bankberater lassen gern mal Ihre Unterlagen einfach liegen und sagen dann Wochen später (meistens erst nach Rückfrage des Kunden) ab. Wenn Kunden z.B. kein Interesse haben Zusatzprodukte mit zu Kaufen (Lebensvers., Bausparvertrag,…:wink:. Oder Makler schicken Kunden zum Notar um den Kaufvertrag zu unterschreiben (damit haben Sie Ihre Provision verdient!) obwohl sie z.B. wissen, dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder es dabei Probleme gibt, oder geben wird!

nach dem Erwerb einer Immobilie ist Grunderwerbsteuer fällig!

Hallo,
bedeutet „aus einer Zwangsvollstreckung“, dass Sie die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben haben? Da wird der Meistbietende nämlich mit Zuschlag des Gerichts Eigentümer und es muss kein zusätzlicher Notarvertrag beurkundet werden.
Wenn Sie den Kauf nicht rückabgewickelt haben (über den Notar), sind Sie eigentlich Eigentümer geworden - ohne den Nachweis über das Eigentum hätten Sie die Immobilie ja auch nicht weiterverkaufen können. Und in diesem Fall fällt natürlich eine Grunderwerbsteuer an. Ich glaube, Sie hätten die Steuer umgehen können, wenn Sie den Kaufvertrag rückabgewickelt hätten und entsprechend nie Eigentümer der Immobilie geworden wären.