Muß man Handwerkerrechnung zahlen , wenn der Handwerker eine Rechnung von 1999 bis 2004 jetzt einfordert ?
müsste alles spätestens am 1.1.2007 verjährt sein.
müsste alles spätestens am 1.1.2007 verjährt sein.
Nicht Anfang 2007. Nicht immer. Nicht zwingend. Nicht von alleine. Man beachte die diversen Verjährungshemmnisse (Zahlung, auch teilweise, Vollstreckung undsoweiter).
Nebenbei bemerkt wie hier schon oft in diesen Fällen: Verjährung passiert nur wenn jemand aktiv hier die Einrede der Verjährung geltend macht…
High Q,
so isses. Das meinte ich eigentlich auch mit „nicht von alleine“.
Schönen Gruß
Annie
danke für den Stern, aber…
Wer auch immer das war:
Danke für den Stern. Der wird aber eh wieder kassiert, wenn dieser Beitrag gelöscht wird.
Hans
Hallo Hans,
wieso, man braucht doch nur als MOD die unendliche Güte mit der Freundlichkeit verbinden und ein Wörtchen aus dem Betreff umeditieren. Der Beitrag selbst ist ja konform. Behalt dein Sternchen, hast es dir verdient 
Beste Grüße
Annie
müsste alles spätestens am 1.1.2007 verjährt sein.
berechnet!
Bei der 3jährigen Verjährungsfrist wäre das nämlich der 1.1.2008. Weil die Frist erst nach dem Jahr beginnt, in dem die Foderung entstanden ist.
MfG ramses90