Muss ich im Ausland das Auto ummelden?

Guten Tag,
ich fahre seit ein paar Jahren ein Auto, das offiziell meinem Vater gehört und für das er Versicherungsnehmer ist. Nun möchte ich das Fahrzeug für einige Zeit (ca. 3 Jahre) im Ausland einsetzen (UK). Ich wechsle auch meinen Wohnsitz, mein Vater aber nicht. Muss das Auto dann im Ausland angemeldet und versichert werden oder kann alles so bleiben?

hallo,

es darf vermutet werden, dass der abschluss eines mietvertrages mit dem halter des fahrzeuges weitaus günstiger wäre. :wink:

lg dev

es darf vermutet werden, dass der abschluss eines mietvertrages mit dem halter des fahrzeuges weitaus günstiger :wäre. :wink:

Es darf vermutet werden, daß Du keine Ahnung vom Versicherungsrecht hast :wink: , denn:

Die üblichen PKW- Versicherungen gelten nicht bei einer Vermietung des versicherten Fahrzeuges. Dazu benötigt man andere (teurere) Policen.

Der Vater des Threaderstellers sollte einfach mal seine Versicherung wegen der Sache um Rat fragen.

Hallo,

versicherungsrechtlich kann kein deutscher VR ein Risiko in UK versichern, und gerade bei Kfz ist das auch alles andere als empfehlenswert (Schadenregulierung in der Praxis).

Steuerrechtlich wirst Du ummelden müssen, da ansonsten dem UK Steuern entgehen, da solltest Du die britische Botschaft ansprechen.

Grüße, M

hallo,

du kannst vermuten, was immer du willst.

wie privatleute ihre dauerhaften nutzungsverhältnisse untereinander regeln, interessiert keine versicherungsgesellschaft.

was du einwendest gilt für gewerbliche vermietung
… und das ist doch wohl was anderes.

lg dev