Muss ich im mit Schadensfall mit der Reparatur auf die Privathaftpflichtversicherung warten?

Hallo ihr Lieben,

ein Freund von mir hat mein neues Smartphone runterfallen lassen. Das Display ist gebrochen. Prinzipiell funktioniert das Gerät aber noch. Das ist jetzt über eine Woche her, er hat es gleich seiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet. Die wollen ihm und mir nun ein Schreiben schicken, wo nochmal schriftlich erklärt werden muss was passiert ist usw und haben angekündigt, dass sie mein Smartphone evtl. eingeschickt haben wollen. Auf die Schreiben warten wir beide schon seit fasst einer Woche. Ich habe gehört, dass es im Falle, wenn es zur Begutachtung eingeschickt werden muss, mehrere Wochen dauern kann, bis ich es überhaupt zur Reparatur geben kann.
Da ich aber was von meinem schönen, neuen Smartphone haben möchte und auch kein Ersatzgerät mehr habe und das Display möglichst schnell repariert haben möchte, frage ich mich was für Rechte ich als Geschädigte habe.

Muss ich das ganze Prozedere mitmachen und mehrere Wochen warten oder darf ich mein Smartphone einfach reparieren lassen und meinem Freund bzw. der Versicherung die Rechnung schicken?
Das kaputte Display kann man ja aufheben, wenn die Versicherung es sehen will. Das Smartphone hat 800Euro gekostet ist 3 Monate alt und die Reparatur kostet etwas über 300 Euro, falls das von Bedeutung.

Ich will halt zeitnah wieder ein repariertes Gerät haben, aber auch nicht, dass mein Freund auf den Kosten sitzen bleibt.auf google habe ich zu diesem Fall nichts gefunden.

Falls jemand Erfahrungen oder fundierte juristische Kenntnisse hat, wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.

1000 Dank schon mal.

Liebe Grüße

Hallo!

Dann lass es machen und dein Freund bezahlt es ( aus eigener Tasche) .

gerade beim Thema „runtergefallene Smartphones und Co“ werden Versicherungen hellhörig.
Klar fallen sie mal runter, aber da wird auch viel Schindluder getrieben, spricht betrogen. Eigenschaden und ein „guter Freund“ soll es über seine VS abwickeln lassen.
Ich sage natürlich nicht, hier liegt so ein Fall vor !

Und weil das so ist, will die VS (deren Gutachter) das beschädigte Gerät komplett sehen und untersuchen. Das bereits ersetzte Deckglas/Display allein sagt nichts aus.

Es kann sein, die VS zahlt nicht wenn man sich nicht an deren Bedingungen hält. Aber den Schadenersatzanspruch hast Du ja sowieso gegen den Freund allein. Er muss haften ( wenn er haften muss- das ist nämlich gar nicht so klar).

MfG
duck313

Ich glaube, es ist sinnvoll, die Entscheidung der Versicherung abzuwarten, ob sie überhaupt reguliert, denn wenn Du ihm das Phone leichtsinnigerweise gegeben hast, musst Du es Dir womöglich als Eigenverschulden anrechnen lassen.

Aber ich habe das nicht zu bewerten, ich will nur andeuten, dass noch überhaupt nicht klar ist, ob die Haftpflichtversicherung überhaupt eine Reparatur (anteilig) bezahlt oder nicht

Hallo!

Ist der Klassiker schlechthin, mit dem jeden Tag ungezählte Leute versuchen, eine Versicherung zu melken. Nennt sich Versicherungsbetrug und ist eine Straftat. Natürlich würde ich niemals unterstellen, dass der geschilderte Fall in solche Kategorie gehört, aber Du willst lieber nicht wissen, was Sachbearbeiter der Versicherung über Deine Schadensmeldung und in der Folge über Dich denken. Natürlich will die Versicherung das beschädigte Smartphone in komplettem Zustand sehen und bei irgendwelchen Zickereien (z. B. Einschicken nur eines beschädigten Displays) die Regulierung verweigern.

Weil Dir aber ein Betrugsversuch fern liegt, wirst Du natürlich der Versicherung das komplette Gerät ohne irgendwelche Manipulationen zur Begutachtung übergeben.

Gruß
Wolfgang

da muss man sich was gutes einfallen lassen, bei welcher Gelegenheit das denn passiert sein soll und insbesondere, warum der Freund nicht in der Lage war, einen 100g oder 200g schweren Gegenstand festzuhalten.

Wie die anderen schon gesagt haben: Aufgrund der Häufung solcher Sachen und einer gewissen unterstellten Unglaubwürdigkeit wird die Versicherung es erstmal langsam angehen. Sei froh, wenn du in 2 Monaten eine Antwort hast.

Vorzeitige Reparaturen gehen zu deinen Lasten oder zu denen des Freundes.

Gruß
BW

Zunächst ein mal vielen Dank für die Antworten!

Das viel Schindluder betrieben wird ist mir absolut klar. Ob in diesem Fall mein Freund überhaupt haftet, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht sollte ich die Situation einfach nochmal genauer beschreiben.

Ich bin zu Besuch gekommen und wir haben einen Nespresso in der Küche gemacht. Ich habe meine Schlüssel und mein Smartphone da abgelegt. Mein Fehler?!
Später hat er für uns Essen gemacht und wollte mein Zeugs wegräumen. Da ist ihm das Smartphone mit meinen Schlüsseln runtergefallen. Displayglas gebrochen, den Schlüsseln ist nichts passiert =)

Unabhängig davon ob ich ihm gegenüber überhaupt berechtigt bin die Reparatur bzw Schadensersatz zu fordern, interessiert mich eher der hypothetische Fall, dass es tatsächlich so ist.

Ich meine es ist ein guter Freund, er hat es bestimmt nicht mit Absicht gemacht und ich will ihm ja nicht schaden. Deswegen warte ich wenn es sein muss auch bis die Versicherung es begutachtet hat.

Aber es hätte auch ein völlig Fremder sein können, z.B. im Eiscafe an den Tisch gestoßen und mein Smartphone wäre kaputt gegangen. Bin ich im Zweifel verpflichtet mehrere Wochen auf eine Haftpflichtversicherung mit der Reparatur zu warten? Und wenn es mir egal wäre ob der Fremde auf seinen Kosten sitzen bleibt und ich es machen lasse, erlischt dann mein Anspruch oder sein Versicherungsschutz? Er kann ja nichts dafür, dass ich es einfach machen lasse. Ich weiß aus eigener Erfahrung beim KFZ muss ich nicht wochenlang mit der Reparatur warten, sondern darf umgehend nach Schadensaufnahme mit der Reparatur beginnen.

Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

Um Antworten bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße