Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe am 01.11.2013 eine neue Stelle im Ö-Dienst angetreten. Anteilig würden mir für 2013 6 Urlaubstage zustehen (bin Schwerbehindert). Von diesen 6 Tagen habe ich bereits 3 genommen, da die gesamte Dienststelle während Weihnachtszeit geschlossen hatte.
Nun habe ich noch 3 Resttage, die ich aber eigentlich nicht während meiner Probezeit (bis 30.04.14) nehmen möchte. Lt. Gesetz muss aber ja der Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 31.03. angetreten werden. Gilt für mich in dieser Situation die Ausnahmeregel bis 31.05. den Urlaub anzutreten oder muss ich den Urlaub - trotz Probezeit - bis 31.03. nehmen?
Vielen Dank im Vorraus!
Gruß
i73