Muss ich in der Probezeit erworbenen Urlaub bis zum 31.03., wenn meine Probezeit noch andauert?

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Ich habe am 01.11.2013 eine neue Stelle im Ö-Dienst angetreten. Anteilig würden mir für 2013 6 Urlaubstage zustehen (bin Schwerbehindert). Von diesen 6 Tagen habe ich bereits 3 genommen, da die gesamte Dienststelle während Weihnachtszeit geschlossen hatte.

Nun habe ich noch 3 Resttage, die ich aber eigentlich nicht während meiner Probezeit (bis 30.04.14) nehmen möchte. Lt. Gesetz muss aber ja der Urlaub aus dem Vorjahr bis zum 31.03. angetreten werden. Gilt für mich in dieser Situation die Ausnahmeregel bis 31.05. den Urlaub anzutreten oder muss ich den Urlaub - trotz Probezeit - bis 31.03. nehmen?

Vielen Dank im Vorraus!

Gruß
i73

Du solltest dich an FAQ:1129 halten.

Und einen Blick in deinen Arbeitsvertrag riskieren. Da dürfte alles nötige drinstehen über Erholungsurlaub während der Probezeit. Der wird nämlich vermutlich gar nicht möglich sein - denn wer im Urlaub ist, kann nicht auf die Probe gestellt werden.

s.

Hallo, danke für die Antwort, aber in meinem Arbeitsvertrag und auch im Tarifvertrag steht nichts dazu!
Gruß i73

Halllo

Hallo, danke für die Antwort, aber in meinem Arbeitsvertrag
und auch im Tarifvertrag steht nichts dazu!

Dann würde ich mal den Personalrat fragen.

s.