Bekan eine Nebenkostenabrechnung von 911 Euro. Diese Bestand aus Anfahrt und reperatur von Verschleissteilen von einer Etagenheizung die sich in meiner Wohnung befindet. Darf mein Vermieter diese Reperatur und Wartungskosten auf mich abwälzen ? Danke für Eure Antworten
Bekan eine Nebenkostenabrechnung von 911 Euro. Diese Bestand
aus Anfahrt und reperatur von Verschleissteilen von einer
Etagenheizung die sich in meiner Wohnung befindet. Darf mein
Vermieter diese Reperatur und Wartungskosten auf mich abwälzen
? Danke für Eure Antworten
Hallo Claudia,
zum Thema Reparatur:
Wenn es sich um eine mitgemietete Heizung handelt, also eine vom Vermieter „gelieferte“, dann ist er für Reparaturen zuständig, es sei denn, Sie haben die Schäden verursacht.
Zum Thema Wartung:
Zu den Betriebskosten gehören die Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gsseinzelfeuer-stätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Der Vermieter kann also Wartungskosten auf den Mieter abwälzen, nicht aber Reparaturkosten. Nachzulesen auch bei WIKIPEDIA unter „Betriebskosten“.
Hoffentlich kann ich mit diesen Auskünften helfen. Weitere Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Ostergrüßen
Jens Schütt
Bekan eine Nebenkostenabrechnung von 911 Euro. Diese Bestand
aus Anfahrt und reperatur von Verschleissteilen von einer
Etagenheizung die sich in meiner Wohnung befindet. Darf mein
Vermieter diese Reperatur und Wartungskosten auf mich abwälzen
? Danke für Eure Antworten
hallo,
ich kann dazu nix sagen, bin kein experte und weiss nicht wieso ich diese ganzen fragen bekomme
sorry und viel glück
Nach meinem Kenntnisstand können Wartungskosten der Heizung auf den Mieter umgelegt werden. Bei Reparaturen bin ich mir nicht sicher. Schau hierzu mal in Deinen Mietvertrag. Ich meine, dass es nicht erlaubt ist, Reparaturen jeglicher Höhe umzulegen. Im Mietvertrag muss eine Begrenzung, z.B. in Höhe von 50,00 EUR pro Jahr, vereinbart sein. Ansonsten ist die Klausel im Mietvertrag ungültig. Da ich mir hierbei aber nicht sicher bin, würde ich mich an Deiner Stelle an eine Rechtsberatung wenden.