Muss ich in Trainingsmaßnahme, wenn

Hallo allerseits,

heute gab (bzw. versuchte, er war nicht vollständig) ich meinen Antrag auf Alhi im Arbeitsamt ab und hatte gleichzeitig einen Termin für eine Trainingsmaßnahme, die bereits am Donnerstag beginnt. Es sieht aber so aus, als ich ob wegen des bisschen Vermögens keine Alhi bekomme.
Kann ich sagen, keine Alhi, dann gehe ich auch nicht den Kurs? Außerdem bieten die ja keine Kurse solchen an, die keine Leistungen beziehen. Muss ich mich weiterhin arbeitssuchend melden, um, wenn das Geld aufgebraucht ist, wieder Alhi zu beantragen? Gibt es irgendwelche Fristen, die man nicht verstreichen lassen darf, um den Anspruch auf Alhi nicht zu verlieren?
Es ist nämlich nicht so, dass ich keinen Bock auf den Kurs habe, aber mein Mann braucht mich noch zum Aufbau seiner Firma.

Kann mir da jemand verbindlich etwas sagen? Ich bin aus Bayern, da ist es hoffentlich in solchen Dingen so wie im Rest des Landes.

Viele Grüße
Sonja

hi sonja,

Es sieht aber so aus, als ich ob wegen des
bisschen Vermögens keine Alhi bekomme.

reicht eigentlich schon ein relativ gut verdienender ehemann

Kann ich sagen, keine Alhi, dann gehe ich auch nicht den Kurs?

wenn du nicht weiter gemeldet bleiben willst, kannst du machen, was du willst.

Muss ich mich weiterhin arbeitssuchend
melden, um, wenn das Geld aufgebraucht ist, wieder Alhi zu
beantragen?

sinnvollerweise ja, die zeiten werden auch als ausfallzeiten an die rente gemeldet und wirken sich ggf. darauf aus. wenn du natürlich keine arbeit suchst, dann solltest du auch nicht gemeldet bleiben.

Gibt es irgendwelche Fristen, die man nicht
verstreichen lassen darf, um den Anspruch auf Alhi nicht zu
verlieren?

nö, musst ja vorher nur nen anspruch auf alg gehabt haben, der verbraucht ist. darfst nur keine verzichtserklärung unterschreiben.

Es ist nämlich nicht so, dass ich keinen Bock auf den Kurs
habe, aber mein Mann braucht mich noch zum Aufbau seiner
Firma.

in diesem fall stehst du der vermittlung sowieso nicht zur verfügung und kannst auch nicht arbeitslos gemeldet sein, oder eben nur teilzeit. das hängt übrigens nicht damit zusammen, ob du dafür geld bekommst. auch als student würdest du nicht zur verfügung stehen.

Bayern, da ist es hoffentlich in solchen Dingen so wie im Rest
des Landes.

ich geh mal davon aus :smile:

regards bianca

Hallo Sonja,

Es ist nämlich nicht so, dass ich keinen Bock auf den Kurs
habe,

Ist das wirklich und wahrhaftig Dein fester Wille, eine Trainingsmaßnahme beim Arbeitsamt zu machen? Mich würde interessieren, warum. Ich habe Ende 2001 sowas machen müssen, woran Du schon ersiehst, dass ich das nicht freiwillig gemacht habe, und die einzige Freiwillige, die ich in dieser Maßnahme getroffen habe, war ziemlich enttäuscht über die Inhalte derselben. Also ich an Deiner Stelle würde mich vorher mal umhören, was da so gemacht wird! Willst Du wirklich irgendwelche DIN- Vorschriften für Bewerbungen lernen (5008 übrigens) und ähnlichen Krempel? Außerdem: Das, was Du in der Maßnahme machst, wird dem Arbeitsamt in Form einer Bewertung mitgeteilt. Auch nicht so der Brüller. Dann: Ein Praktikum musst Du machen und freilich selbst suchen und wie bei mir 2001- nicht finden. Summa summarum ist es nicht sonderlich prickelnd, was da gemacht wird.

Gruß

Hermann

Schade, Sonja,
so Leute wie Du bestätigen leider das Vorurteil über die „faulen und desinteressierten“ Arbeitslosen.
Kassieren aber nichts leisten?
Und wenn Du doch schon arbeitstechnisch bei Deinem Mann untergebracht bist, wieso hast Du dann die Chuzpe, noch beim Ämtchen kassieren zu gehen?
*kopfschüttelnd
Anja