Muss ich in Vorleistung treten für die Handwerker Rechnung wenn noch nicht entschieden ist ob und wie viel die Versicherung übernimmt?
Hallo,
in der Regel ist es so:
Der Auftraggeber ist immer der Versicherungsnehmer, nicht die Versicherung,
deshalb hat der Handwerker ein Recht auf Bezahlung des vollen
Rechnungsbetrages durch den VN. Es könnte ja sein, dass die Versicherung
nicht alles übernimmt.
Gruss Connie1407