Muss ich Inkasso kosten bezahlen?

Hallo alle zusammen

Folgendes Problem,ich habe nach einer Bestellung nicht fristgerecht bezahlen können, somit habe ich eine Mahnung am 05.01 bekommen mit 7 Tagen zahlungsfrist, da ich im Urlaub war habe ich die Rechnung erst am 19.01 bezahlt.
3 Tage danach bekam ich ein Inkasso Schreiben.
Nach einem Telefonat mit der Firma X, bei der ich die rechnung beglichen habe, wurde mir gesagt das für sie die sache erledigt wäre. Auserdem müsste ich die Inkasso kosten nicht bezahlen, weil die Zahlung am selben Tag eingegangen ist als das Inkasso Unternehmen beauftragt wurde. Was ich aber mit dem Inkasso Unternehmen klären muss.

Das Inkasso Unternehmen sieht das natürlich nicht ein.
Meine Frage: Hab ich überhaupt eine Chance die Kosten nicht begleichen zu müssen? Wie soll ich mich Verhalten?

Mfg Micha

Hallo Micha,

rechtlich ist es so, wenn du den gesamten Betrag vor Beauftragung des Inkassounternehmens bezahlt hast, sind die Kosten der Inkassofirma gegenstandslos. Ich arbeite selbst in so einem Unternehmen und weiß daher, wenn die Forderung nicht tituliert ist und du mit dem Gläubiger das geklärt hast, dann ist die Sache erledigt. Du solltest einen Nachweis wie z.B. Kontoauszug vorlegen können, das der Betrag beglichen wurde. Du solltest dich allerdings nochmals mit dem Inkassounternehmen in Verbidung setzen und die Sache erläutern. Nicht zu reagieren ist das falsche.
Falls das alles nicht hilft bitte den Gläubiger sich mit der Inkassofirma in Verbindung zu setzen.

Rein rechtlich kann kein Inkassounternehmen Auslagen, Zinsen o.ä. auf ein Mahnverfahren vor Auftragserteilung erheben.

Hoffe das hilft dir weiter.

MFG Sascha

Hallo, hoffe natürlich, dass sich dein Problem mitlerweile gelößt hat. Ich kenne mich auf diesem Gebiet zwar nicht ganz so gut aus, würde dir aber raten, erst einmal hart zu bleiben. Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung. Wenn die Inkasso-Firma keine Ruhe gibt, würde ich es einem Anwalt übergeben. Solltest du keine Versicherung haben, kannst du ja in einem Schreiben trotz allem diesen Punkt ansprechen, d.h. schreiben, dass du einen anwalt einschalten wirst.
LG chrislinz

Ja das sehe ich auch so, die Inkassofirma kriegt nix. Das gilt übrigens auch für Rechtsanwälte, wenn du die rechungen begleichst geht dich sowas nichts maehr an. RA ´s werden immer privat von den Beauftragern bezahlt werden müssen, dafür unterschriben sie.