Muss ich Inkassovergütung von 620 euro zahlen?

Gläubiger überweisen und das Inkassounternehmen ignorieren
solang kein Mahnbescheid kommt.

Genau so ist es !!

und wenn die doch einen MB schicken, dann sofort
widersprechen un dann lass die doch klagen…damit
kommen die nie durch…also hauptforderung an den GL
bezahlen und cool bleiben

Nur hab ich da irgendwie Angst, dass sie mir dann trotzdem diese Bonitätseintragungen machen und meine „Zahlungsmoral“ für andere Unternehmen zugänglich machen etc. Dürfen die das? Machen die das dann?

Gruß
Steffen

du meinst einen negativen Schufaeintrag…nö,können die nicht weil die Schufa nur dann einträgt, wenn ein Titel vorliegt und genau das ist nicht der Fall. Ein Mahnbescheid bedeutet für die Bonität erst einmal gar nix.Und selbst wenn die dich auf Zahlung von Kosten verklagen sollten
(was ich anzweifel)dann ist das immer noch kein negativ Eintrag in der Schufa.

Übrigens kann ein Inkasso nicht selbständig handeln sondern die handeln nur im Auftrag des Gläubigers.

Es sei denn sie haben die Forderung gekauft und sind somit selbst Gläubiger.

du meinst einen negativen Schufaeintrag…nö,können die
nicht weil die Schufa nur dann einträgt, wenn ein Titel
vorliegt und genau das ist nicht der Fall. Ein Mahnbescheid
bedeutet für die Bonität erst einmal gar nix.Und selbst wenn
die dich auf Zahlung von Kosten verklagen sollten
(was ich anzweifel)dann ist das immer noch kein negativ
Eintrag in der Schufa.

Schufa mein ich auch gar nicht. Das Inkasso Unternehmen ist Anlaufstelle vor Kreditabschlüssen also bieten die sozusagen eine eigene Auskunft zur Bonität. In derem Schreiben steht nämlich folgendes:

„Wir vertreten seit 1879 die Interessen von über 140.00 Mitgliedern aus Industrie, Handel, Gewerbe, Banken, Behörden und freien Berufen. Von ihnen werden wir nicht nur mit der Einziehung von Forderungen beauftragt, sondern auch vor Abschluss von Kreditgeschäften zurate gezogen.“

Und das macht mir etwas Bammel, wenn ich mit denen einen Streit anfange, dass die schlechte Auskünfte über mich erteilen, wenn ich mal Leasen will oder nochmal einen Kredit brauche etc.

Es sei denn sie haben die Forderung gekauft und sind
somit selbst Gläubiger.

Ich denke das haben sie in meinem Fall nicht getan.

Gruß Steffen

@Fritzchen

Das mit den Anwaltsgebühren stimmt !
Es aber ist kein Anwaltsbüro - es ist nur ein Inkassobüro :wink:
Anwaltsgebühren sind vor Gericht i.d.r durchsetzungsfähig
Inkassogebühren ext IBs meistens nicht !

STIFTUNG WARENTEST empfielt deshalb :
(in der Ausgane finanztest 04/2006)

„…Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05).
Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen…“

Zu den Inkassogebühren hat ebenfalls der
BUNDESGERICHTSHOF
Az.: VIII ZR 299/04
" …Denn die Erstattungsfähigkeit von Mahn- und Inkassokosten ist in Rechtsprechung und Schrifttum stark umstritten. Insbesondere ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Schuldner für Kosten einzustehen hat, die wie hier durch die Einschaltung eines Inkassobüros entstanden sind, ist bisher nicht abschließend geklärt (vgl. Seitz in Inkasso-Handbuch, 3. Aufl., Rdnr. 639 ff.; Münch-Komm/Thode, BGB, 4. Aufl., § 286 Rdnr. 22; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rdnr. 49; Staudinger/Löwisch, BGB (2004), § 286 Rdnr. 216 ff., jeweils m.w.Nachw.)…"

Niemand sagt ja das Inkassogebühren nicht rechtens sind !!
Aber eine Klage expl (!) wg dieser Gebühren ist für den Gläubiger also das Lehrinstitut sehr riskant
Geht es in die Hose was sehr wahrscheinlich ist hat der Auftraggeber die Kosten an der Backe und nicht der Schuldner.
Das Inkasso wurde nicht vom Schuldner beauftragt sondern vom Lehrinstitut :wink:
Da der Fragesteller - sofern er meiner Empfehlung folgen sollte - gegenüber Creditfreform - nach der erfolgten zahlung an das Lehrinstitut - die Forderung der INkassogebühren schriftlich zurückweist gibt es auch bezüglich der Inkassogebühren mit Sicherheit keinen Eintrag - denn es dürfen GRUNDSÄTZLICH nur (!) unbestrittene Forderungen gemeldet werden

@ecreif
Es kommt natürlich auch auf das Nervenkostüm an
Wenn DU alles zahlst dann hast Du zumindest schnell Ruhe und gleichzeitig Arbeitsplätze der Creditreform Call Agenten erhalten.
Anderer Seits :
500 € sind 50 mal Kino Besuch mit Popcorn oder
50 volle Einkaufswägen beim Aldi oder etc pp

Um andere Meinungen zu hören kannst Du auch mal in diesem Forum posten :http://www.f-sb.de

Da der Fragesteller - sofern er meiner Empfehlung folgen
sollte - gegenüber Creditfreform - nach der erfolgten zahlung
an das Lehrinstitut - die Forderung der INkassogebühren
schriftlich zurückweist gibt es auch bezüglich der
Inkassogebühren mit Sicherheit keinen Eintrag - denn es dürfen
GRUNDSÄTZLICH nur (!) unbestrittene Forderungen gemeldet
werden

Es klingt jetzt vielleicht etwas absurd, aber ich werde eh einen Kredit von ~9000€ aufnehmen und den zu 250€ Raten abzahlen weil, da ich eh einen Kredit aufnehmen muss, diesen gleich noch für ein paar andere Anschaffungen nutzen werde. Und solang ich wirklich nicht im nachhinein Probleme bekomme durch diverse Einträge irgendwo, ist es mir Wert das ganze mal durchzumachen und mir diesen in meinen Augen ungerechtfertigten Betrag zurückzuholen. Das ist ja böswillige Abzocke, die ich prinzipiell nicht unterstützen will. Das „Lehrinstitut“ hat natürlich das Recht auf ihre 5900€ + Zinsen, aber das Inkassobüro hat ja nichts damit zutun und für einen lächerlichen Brief 620€ zu bekommen ist ja ein finanzieller Traum. Solang ich, wenn ich verliere nicht plötzlich 2000€ obendrauf zahle würd ich das Risiko eingehen. Da komm ich auch gleich zu meiner nächsten Frage: Wie hoch wären denn solche Gerichtskosten ungefähr? Eine Hausnummer würde mir genügen, um das grob abzuwägen.
Und um nochmal mein Vorgehen dann zusammen zufassen:

  1. Inkassounternehmen anschreiben, dass ich diese Gebühren nicht akzeptiere. (evtl anrufen? Bin allerdings nicht gut bei Telefonaten)
  2. Aufstellung anfordern wie diese 6.62% Zinsen(390€) zustande kommen. ggf. Widersprechen.
  3. Lehrinstitut bezahlen Zweckgebunden (5900€)
  4. Abwarten, Mahnbescheide sofort widersprechen.
  5. Wenn sie klagen, dann halt vor Gericht gehen und vorher auch schreiben, dass man dem gelassen gegenübersieht.

Stimmt das alles so?
Und nochmal vielen Dank an alle Antworten. Hätte nicht gedacht an einem Abend so viel dazu zu hören. Gutes Forum :wink:

Gruß Steffen

Nochmal eine kurze Frage :
Hast Du schon nachweisbar - also schriftlich - mit dem Inkasso kommuniziert ?
( telefongespräche zählen nicht )
Es war der 1 Brief von creditreform ?

Nochmal eine kurze Frage :
Hast Du schon nachweisbar - also schriftlich - mit dem Inkasso
kommuniziert ?
( telefongespräche zählen nicht )
Es war der 1 Brief von creditreform ?

Es war der erste Brief und ich habe bisher nur telefoniert. Bis zum 15.10. soll ich mich nochmal melden und meinen Status mitteilen, also ob ich komplett zahle oder in Raten.

Es war der erste Brief und ich habe bisher nur telefoniert. Bis zum 15.10. soll ich mich nochmal melden und meinen Status mitteilen, also ob ich komplett zahle oder in Raten.


Das ist gut

Dann geh doch den eleganten Weg :
1.
Überweise in den kommenden 2 Tagen die unstrittige Hauptforderung schuldbefreiend direkt an den Gläubiger plus die Zinsen plus 100 € für die Mahnkosten
( Im Überweisungsträger im Verwendugszweck eintragen :
Hauptforderung Zinsen )

Warte auf das 2 Inkassoschreiben …
und weise nach Erhalt dieses Inkassochreibens ohne auf das 1 Schreiben einzugehen die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht gem BGB § 174 zurück
Einschreiben !
z.b so :

…Sehr geehrtes Inkasso,
ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie hiermit ebenfalls darüber in kenntnis das es keine offene Forderung seitens Ihres Auftraggebers gibt.
Mit der Kontaktaufnahme per Telefon sowie mit der Speicherung meiner Daten ge, BDSG bin ich nicht einverstanden…

Der Inkassoladen wird dann logischerweise die Vollmacht nachliefern und auf die Rechtmäsigkeit der Inkassogebühren pochen - jedoch bist Du mit der schuldbefreienden und zweckgebundenen Zahlung an den Gläubiger m.M damit aus dem Schneider.


Hier ein Artikel des magazins STERN vom 26. Mai 2006, 11:41 Uhr
STERN.de
Ohne Vollmacht nicht zahlen

Jedes Inkassobüro braucht eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Sie muss aus dem Anschreiben des Unternehmens ersichtlich sein. Inkassounternehmen oder -anwälte treten beim säumigen Schuldner nicht immer im Auftrag des Gläubigers auf, sondern mitunter auch auf eigene Rechnung. Das ist dann der Fall, wenn der Gläubiger seine Forderung an das Inkassounternehmen verkauft hat. Schuldner sollten zunächst immer überprüfen, ob eine gültige Vollmacht beziehungsweise Abtretungserklärung des Gläubigers vorliegt. Kann das Inkassobüro keines dieser Schriftstücke vorweisen, darf es auch keine Zahlungen verlangen.

Grundsätzlich sollten Schuldner kein Formular unterschreiben, mit dem sie ihre Zahlungsverpflichtung anerkennen. Legt das Inkassounternehmen ein entsprechendes Schreiben vor, ist die Beratung durch die Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherzentrale oder auch einen Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

hallo
also grundsätzlich wenn sie die forderung gesamt bezahlen können an den gläubiger sich wenden vielleicht sogar vergleichsvorschlag miot dem machen denn viele sind sogar bereit auf einen teil zu verzichten, situatuion erklären, das sie bis 2011 eigentlich zeit gehabt hätten udn er auch einen fehler gemacht hätte…sagen sie ihm sie zahlen direkt eine summe x als vergleichsvorschlag an ihn und er verzichtet auf jegliche weitere kosten incl. inkasso…nie mit inkasso unternehmen vereinbarungen treffen, denn dann werden auch die inkassokosten fällig. die meisten gerichte weisen inkassokosten ab, da durch euinschaltung eines inkassobpüros kann auch eine zahlung des schuldners nicht sichergestellt werden, kommt es also zum mahnbescheid wären die gerichtskosten nochmal so hoch wie die inkassokosten, der schuldner hätte selbst direkt einen mahnbescheid beantragen können, was er nicht tat und durch die einschaltung des inkassobüros werden nur zusätzliche unnütze kosten verursacht. bei der summe wäre rechtsberatung mit einer rechtsschutzversicherung schon mal angebracht

lg
plappoermaul

also grundsätzlich wenn sie die forderung gesamt bezahlen
können an den gläubiger sich wenden vielleicht sogar
vergleichsvorschlag miot dem machen denn viele sind sogar
bereit auf einen teil zu verzichten, situatuion erklären, das
sie bis 2011 eigentlich zeit gehabt hätten udn er auch einen
fehler gemacht hätte…

Es hat sich jetzt wie folgt zugetragen:

Kollege hat in meinem Auftrag mit dem Gläubiger am Telefon gesprochen. Heraus kam folgendes: Gläubiger zieht Auftrag an das Inkasso zurück, Vergleich auf 5000€. Gezahlt diesen Montag. Sache abgeschlossen. :smile:
Heil aus der Sache rausgekommen und statt 600€ gleich 2000€ gespart.

Danke an alle Helfenden und alle Tips.

Gruß ecreif

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Aufrichtig

Garry Link
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