@Fritzchen
Das mit den Anwaltsgebühren stimmt !
Es aber ist kein Anwaltsbüro - es ist nur ein Inkassobüro 
Anwaltsgebühren sind vor Gericht i.d.r durchsetzungsfähig
Inkassogebühren ext IBs meistens nicht !
STIFTUNG WARENTEST empfielt deshalb :
(in der Ausgane finanztest 04/2006)
„…Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05).
Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen…“
Zu den Inkassogebühren hat ebenfalls der
BUNDESGERICHTSHOF
Az.: VIII ZR 299/04
" …Denn die Erstattungsfähigkeit von Mahn- und Inkassokosten ist in Rechtsprechung und Schrifttum stark umstritten. Insbesondere ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Schuldner für Kosten einzustehen hat, die wie hier durch die Einschaltung eines Inkassobüros entstanden sind, ist bisher nicht abschließend geklärt (vgl. Seitz in Inkasso-Handbuch, 3. Aufl., Rdnr. 639 ff.; Münch-Komm/Thode, BGB, 4. Aufl., § 286 Rdnr. 22; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rdnr. 49; Staudinger/Löwisch, BGB (2004), § 286 Rdnr. 216 ff., jeweils m.w.Nachw.)…"
Niemand sagt ja das Inkassogebühren nicht rechtens sind !!
Aber eine Klage expl (!) wg dieser Gebühren ist für den Gläubiger also das Lehrinstitut sehr riskant
Geht es in die Hose was sehr wahrscheinlich ist hat der Auftraggeber die Kosten an der Backe und nicht der Schuldner.
Das Inkasso wurde nicht vom Schuldner beauftragt sondern vom Lehrinstitut 
Da der Fragesteller - sofern er meiner Empfehlung folgen sollte - gegenüber Creditfreform - nach der erfolgten zahlung an das Lehrinstitut - die Forderung der INkassogebühren schriftlich zurückweist gibt es auch bezüglich der Inkassogebühren mit Sicherheit keinen Eintrag - denn es dürfen GRUNDSÄTZLICH nur (!) unbestrittene Forderungen gemeldet werden
@ecreif
Es kommt natürlich auch auf das Nervenkostüm an
Wenn DU alles zahlst dann hast Du zumindest schnell Ruhe und gleichzeitig Arbeitsplätze der Creditreform Call Agenten erhalten.
Anderer Seits :
500 € sind 50 mal Kino Besuch mit Popcorn oder
50 volle Einkaufswägen beim Aldi oder etc pp
Um andere Meinungen zu hören kannst Du auch mal in diesem Forum posten :http://www.f-sb.de