Muss ich jederzeit auf Arbeit?

Hallo, ich würde gern mal wissen ob ich jederzeit auf Arbeit muss? Ich bin für nächste Woche nur am Donnerstag zur Frühschicht eingeteilt. Nun würde ich ger nwissen ob ich zu Beispeil am Montag (derselben Woche) wenn ein Anruf kommt sofort auf Arbeit muss, z.B. zur Spätschicht oder Nachtschicht? Ich find es nämlich blöd, man kann sich nix vornehemen, keine genauen Termine machen.
Ich bin übrigens als Zeitarbeiter angestellt und jeden Tag wird mir was anderes gesagt was ich für schicht habe.

Man hat die Wahl zwischen verschiedenen Zeitarbeitsfirmen.

Ich bin übrigens als Zeitarbeiter angestellt und jeden Tag
wird mir was anderes gesagt was ich für schicht habe.

Natürlich müssen die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden, die 11 Stunden zw. Arbeitsende und nächsten Arbeitsbeginn.
siehe Arbeitszeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Man muss sich auch mal Gedanken machen, was man sich erlauben kann.

  • Bin ich Berufsanfänger?
  • bin ich schon länger Arbeiter (und im Beruf)?
  • arbeite ich berufsfremd (also ungelernte Tätigkeit)?
  • wie lange bin ich schon in diesem stetigen Wechsel (Früh-/Spätschicht)?
  • wie lange bin ich schon in der Zeitarbeitsfirma?
  • habe ich schon mal im entleihenden Betrieb nach festen Schichten gefragt?

Auf Abruf zu sein, das muss man sich nicht gefallen lassen, es sei denn, diese „Bereitschaft“ wird bezahlt!?!

Wenn man etwas sich vornimmt, dann muss auch ein Betrieb/Zeitarbeitsfirma darauf Rücksicht nehmen.

Ein Auflehnen gegen diese Unsitten der Zeitarbeitsfirmen kann zur Folge haben, das man vom Entleihenden Betrieb abgemeldet wird und wenn die Zeitarbeitsfirma keine Einsätze mehr hat, dann kann je nach Lage auch die Kündigung kommen.

Was man machen kann, das ist durch viele nicht genannten Kriterien, unmöglich aus der Entfernung zu sagen…

Hallo Ahtuning1,

leider ist mir dieses Problem gut bekannt. Um Ihre Frage kurz zu beantworten: Ja, Sie müssen, sonst gilt es als Einsatzverweigerung und Sie werden entlassen. Allerdings werden Sie sicherlich nur zu den Geschäftszeiten angerufen (je nachdem, so zwischen 8- 17Uhr) und Sie können auch einfach Ihr Handy mitnehmen, wenn Sie unterwegs sind. Normalerweise müssen Sie auch nicht sofort los, sondern haben noch 1-2 Stunden Zeit um beim Arbeitsplatz anzukommen. Umso schneller, umso besser natürlich.

Der Grund dafür ist, dass Ihnen diese „Freizeit“ vergütet wird. Sie bekommen also eine Leistung (Gehalt) ohne Gegenleistung (Arbeit), sozusagen. Ich weiß, dass es anstrengend ist, wenn man nichtn weiß, wann man arbeiten muss. Eigentlich sind die Kunden auch dazu verpflichtet, ihren Bedarf 3 Tage vorher anzukündigen. Da das reine Utopie ist und sie meist erst anrufen, wenn der Bedarf schon besteht, müssen Sie so flexibel sein.

Ein schönen Wochenenende und ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Viele Grüße, Paula

Für Zeitarbeit ist es nach meiner Erfahrung eher ungewöhnlich, jeden Tag woanders eingesetzt zu werden. Sie sollten sich schnell eine andere Zeitarbeitsfirma suchen,das dürfte bei der derzeitigen Nachftrage eigentlich kein Problem sein. Aber nun zu ihrem Problem.
Grundsätzlich müssen sie entsprechend ihres Arbeitsvertrages jede Arbeit, die zumutbar und nicht sittenwidrig ist, annehmen. D.h. aber nicht, dass sie schutzlos sind. Entscheidend für Ihre Situation sind das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Ersteres schreibt vor, dass vor der Besetzung eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse durchführen muss und diese dokumentieren muss. Lassen sie sich doch einmal dies schriftlich dokumentierte Gefährdungsanalyse zeigen, wenn ihr Arbeitgeber das nicht kan oder ausweicht ist er nicht korrekt. Zweites muss vor Arbeitsbeginn eine sicherheitstechnische Belehrung des Arbeitnehmers erfolgen. Wenn der Arbeitsplatz bekannt ist, mag das erste ja gemacht worden sein, aber ihre Belehrung wird sehr oberflächlich stattgefunden haben oder gar nicht. Erschwerender ist aber die Bestimmung des Arbeitszeitgesetzes. Danach muss einem Arbeitnehmer zwischen zwei Schichten eine Ruhezeit von 12 Stunden eingeräumt werden. Das ist bei täglichem Schichtwechsel gar nicht drin. Weisen Sie ihre Personaldisposition mal auf diese Gesetze hin. Die Erlaubnis zur Zeitarbeit ist davon abhängig, dass ihr Arbeitgeber alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhält. Das ist zwar auch nicht möglich, steht aber trotzdem so im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ein deutlicher Hinweis darauf sollte ihren Arbeitgeber eigentlich verhandlungsbereit machen, wenn nicht, ist das sowieso kein seriöser Laden, dann erst recht wechseln.

Viel Erfolg

dieri

Also ich bin in einem festen Betrieb eingesetzt, der hat ein 3 Schichtsystem, ich habe vor 2 Wochen dort angefangen und bis jetzt nur die erste Woche Nachtsicht, die zweite Woche hatte ich Montag nochmal Nachtschicht und sollte dann ab Mittwoch in Spätschicht gehen, dazu kam es aber nicht weil ich am Dienstagabend um 21:30 den Anruf bekam ich soll auf Nachtschicht gehen, es wäre Jemand krank geworden. Ich bin zur Nachtschicht gegangen, habe aber meinen Chef gleich gesagt das ich den rest der woche keine Nachtschicht mehr machen kann weil ich meine Termine auf Vormittags gelegt habe(wo ich nach der Nachtschicht schlafe), er sagt ok. Am Mittwoch bekam ich wieder den Anruf zur Nachtschicht. Nächste Woche soll ich nur am Donnerstag zur Frühschicht kommen, hab jetzt die Befürchtung das sich am Montag wieder alles ändert, man hat keinerlei Planungssicherheit, ich habe ne Schwerbehinderte Frau zuhause und 2 Kinder, da muss man sein Alltag schon planen, oder?

Hallo, der Entleihbetrieb hat dir gegenüber ein Weisungsrecht, du mußt die angewiesenen Schichten einhalten. Inwiefern ein angemessener Vorlauf gestaltet ist, wäre natürlich zu klären, dies aber am besten mit deiner Zeitarbeitsfirma. Es gibt Zeitarbeitnehmer, die „abrufbereit“ sind. Sowas muss dir aber von vornherein kommuniziert werden.

Grüße, Brewster

Ich kann Ihnen lleider nur arbeitsrechtlich helfen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen habe ich Ihnen erläutert. So wie sie sich jetzt äußern, scheint ja ein bestimmter Schichtplan zu existieren. Wenn jemand wegen Krankheit ausfällt, steht natürlich Ihr Disponent unter Druck der Kundenfirma und er will möglichst eingearbeiteten Ersatz stellen. Stellen Sie in Ihrem Betrieb ihre Verpflichtungen deutlich dar, erklären sie, wie weit sie durch ihre behinderte Frau zeitlich eingeschränkt sind und trauen sich deutlich, ein No zu sagen, wenn es nicht geht. Das ist keine Arbeitsverweigerung. Sie sollten nur immer ein Gegenangebot unterbreiten nach dem Muster, wenn ich heute nicht in die Nachtschicht muss, wie kann ich Ihnen dann im Rest der Woche helfen oder so ähnlich.
Jedes Arbeitsverhältnis ob Zeitarbeit oder konventionell lebt vom Geben und Nehmen. Ihr Arbeitgeber ist darauf angewiesen, dass Sie motiviert zur Arbeit gehen. Deswegen wäre er klug beraten, Sie nicht zu Schichten zu zwingen, die für Sie schwer planbar sind. Also wird auch er an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sein. Wenn sie eine Rücksichtnahme auf ihre persönlichen Lebensumstände einfordern, ist das völlig legitim und der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht. Solange sie sich nicht erst in letzter Sekunde entschließen, eine Schicht nicht wahrnehmen zu können, sondern ihre zeitliche Beanspruchung früh genug anmelden ( 1 Woche vorher )kann Ihnen daraus arbeitsrechtlich kein Strick gedreht werden.

MfG

dieri

Hallo,

ich befürchte, wenn Du als Leiharbeitnehmer durchgehend bezahlt wird, musst Du Dich in der Tat bereit halten. Aber nicht 24 Stunden, also rund um die Uhr. Du hast auch das Recht, zwischen zwei Arbeitstagen 11 Stunden Freizeit zu haben, das heißt, nicht direkt von Spätschicht in Frühschicht oder von Nachtschicht in Spätschicht zu wechseln. Die Gewerkschaft IG Metall hat eine Hotline für Leiharbeiter eingerichtet, die können Dir sicherlich Genaueres sagen. Hier die Daten:

Leiharbeitnehmer Hotline der IG Metall
01802 - 222206 beraten:
Mo, Di, Do 10.00 bis 16.00 Uhr
Mi 10.00 bis 18.00 Uhr
Fr 9.00 bis 12.00 Uhr

Viele Grüße

Peter

Moin,
nein, das musst Du Dir nicht gefallen lassen! Klar ständige Wechsel der Arbeit sind Bestandteil Deines Vertrages… Aber verschiedene Wechsel der Schichten nur dann, wenn zwischen den Schichten frei ist, so dass Du planen kannst. „Sofort“ musst Du gar nicht auf die Schicht, sondern es muss Dir eine gewisse Zeit gegeben werden, die Schicht zu erreichen.

Im Übrigen: schaue in Deinen Arbeitsvertrag, dort stehen wahrscheinlich 35 Std, pro Woche garantiert. Wenn Du weniger arbeiten musst, muss Deine Firma die Differenz bezahlen, so als hättest Du gearbeitet! Ok?
Grüße marineblau

Hallo,

Sie haben nur dann Anspruch auf Lohn, wenn Sie jederzeit für Ihre Firma arbeiten können, ist eigentlich logisch. Sie können aber, wenn Sie sich gut mit Ihrem Disponenten verstehen, vereinbaren, dass Sie sich morgens und abends telefonisch melden, oder zumindest telefonisch erreichbar sind. Das ist so üblich in der Branche.

Was anderes ist, wenn Sie Gleitzeitstunden oder Urlaub nehmen, dann können Sie natürlich machen, was Sie wollen

moin,

also bei MA eines Zeitarbeitsunternehmen ist Flexibilität das Maß der Dinge. Sie haben einen Vertrag mit der ZA-Firma, also wie bei einer normalen Firma. Wenn die Schichten unvorhergesehen wechseln und Sie damit nicht klar kommen sollten sie dies melden, dann wird aber die Firma sie evtl. nicht einsetzen können und kündigen. sie müssen also nicht aber bessers wär es.

LG

Hallo Ahtuning1

darauf antworte ich mit einem klaren, entschiedenen „JEIN“ :wink:

Die Entscheidung hierüber liegt in vielen Dingen:

  • wie ist Deine vertragliche Situation? Hast Du z. B. einen Vertrag als sog. Springer bzw. wird im Vertrag eine besondere Flexibilität verlangt?
  • wurden solche Ad-hoc-Einsätze (Anruf genügt) mit Dir anderweitig vertraglich vereinbart, z. B. durch Tarifvertrag oder Sondervergütungen, etc.

Generell hat der Arbeitgeber - auch wenn es sich hier um eine Zeitarbeitsfirma handelt - eine sog. Fürsorgepflicht, die auch der Erholung und der Freizeit Rechnung tragen muss. Meist gibt es regional unterschiedliche Faustregeln, wieviel Tage im voraus die Einsatzzeiten und -orte anzukündigen sind. In der Regel sollte dies mindestens eine Woche im voraus bei Dir bekannt sein, damit Du Dich darauf einstellen kannst.
Alles andere ist „good will“ von Dir - und man kann ja auch mit dem Arbeitgeber normal reden und ihm sagen, dass man gerne mindestens 2 Tage Vorlauf hätte oder so.

Also: Versuche das mit Deinem Disponenten zu regeln, zeige auch Verständnis für ihn, denn ich denke, dass das eher am Kunden liegt, der keine vernünftige Personalplanung hinkriegt und dies auf Deinen Disponenten abwälzt.
Fazit: Besser gemeinsam Lösungen suchen als streiten.

Gruß
Harry

Hallo, das ist in der Zeitarbeit normal. Du bekommst die Zeit die du zu hause wartest idR ja auch bezahlt.

Dann kann der Arbeitgeber auch erwarten das du zur Leistung bereit bist.
Wenn der Arbeitgeber dir Urlaub oder Zeitkonto für den Tag gibt, so ist sicher eine Absprache möglich. Eine verfügbarkeit für den selben tag kann dann nur eingeschrängt erwartet werden. Aber immer sollte alles Abgesprochen werden. Einfach nicht kommen wird idR kein Erfolg bringen. VG

Ja leider. Da Sie bezahlt werden-auch wenn Sie zu Hause sind-müssen Sie sich jederzeit bereit halten. Jedoch kann man von Ihnnen nicht verlangen aus einer Nachtschicht zu kommen und danach in die Spätschicht zu gehen. Dafür gibt es das Arbeitszeitgesetz. Dieses ist in Auszügen sehr lesenswert… So als Tipp.

Hallo

Also das ist nicht schön, doch leider sind die Arbeitsverträge bei der Zeitarbeit, so daß Sie im Rahmen ihrer Stunden flexibel einsetzbar sind.
Allerdings könnte im Tarifvertrag evt. eine Regelung stehen, wie früh sie die Schichteinteilung wissen müssen, wenn der Einsatz bei einem Kunden ist.

Alles Gute

Ich denke schon, dass Du das so hinnehmen musst. Du kanndt natürlich mit Deiner Firma sprechen, aber in der Regel sitzen die am längeren Hebel. Je nach dem bei welchen PDL Du bist könnte es sein, dass Du noch schlechte Einsätze bekommst wenn Du die währst. Das ist eben der Nachteil, wenn man keinen festen Arbeitgeber oder keinen festen Einsatz hat.