ich habe da ein problem ich bin bei einer zeitarbeits firma eingestellt und hab bei dehnen mein schweisserpass verlängert,ich habe aber jetzt ein betrieb gefunden die mich fest einstellen und habe um ein aufhebungs vertrag gebeten,jetzt will die zeitarbeits firma das ich die schweisserpass verlängerung bezahle und wird mir vom lohn abgezogen, ist das rechtlich ?
Hallo
und über was beklagt man sich beim anwalt?
Dass die Firma beim Aufhebungsvertrag auch ihre Interessen
einbringen möchte?Hach Gott. Es geht wohl weniger um die Interessen von
Zeitarbeitsunternehmen als vielmehr um die Rechtslage. Wenn
das Zeitarbeitsunternehmen keine rechtlich haltbaren
Vereinbarungen über einen Erstattungsanspruch getroffen hat,
kann man auf deren Interessen getrost sch…en.Zeitarbeiter sind schließlich keine Leibeigenen.
Nein, aber an Verträge muss man sich halten.
Der Fragesteller möchte entgegen des ursprünglichen Vertrages die Kündigungsfrist per Aufhebungsvertrag verkürzen. Offenbar ist die Zeitarbeitsfrma bereit dazu, sofern er die Kosten der Verlängerung trägt.
Das war vermutlich - ebenso wie die verkürzte Kündigungsfrist - ursprünglich nicht vereinbart.
Ich finde die Forderung durchaus nachvollziehbar.
MfG Frank
Es wäre zumindest anständig von Dir, zu bezahlen. Moralisch
gesehen. Findest Du nicht?
Hmmm…
Hat die Zeitarbeitsfirma die Kosten wohl aus Nächstenliebe übernommen? Oder vielleicht doch eher um aus dem AN höheren Gewinn zu erzielen.
Bei dem Thema Moral und Zeitarbeitsunternehmen habe ich offensichtlich grundsätzlich andere Ansichten als Du.
Zum rechtlichen: Sofern dazu nichts vertraglich vereinbart wurde, besteht seitens des AG überhaupt kein Anspruch. Vertragliche Vereinbarungen unterliegen grundsätzlich sehr strengen Kriterien.
hi,
Eine Kostenerstattung ist durchaus nicht unüblich, aber nur
dann, wenn sie auch vereinbart ist. Ist sie nicht vereinbart,
dann ab zum Anwalt und klagen…
und über was beklagt man sich beim anwalt?
Dass die Firma beim Aufhebungsvertrag auch ihre Interessen einbringen möchte?
grüße
lipi
Der Fragesteller möchte entgegen des ursprünglichen Vertrages
die Kündigungsfrist per Aufhebungsvertrag verkürzen. Offenbar
ist die Zeitarbeitsfrma bereit dazu, sofern er die Kosten der
Verlängerung trägt.Ich lese da, dass die Zeitarbeitsfirma dem AN nun plötzlich
die Kosten vom Lohn abziehen will. Da stellt sich der
Sachverhalt doch etwas anders dar, als von Dir interpretiert.
Nö, tut er nicht. Im gegenzug für die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag, will der AG die Rückerstattung der Lehrgangskosten vom Lohn einbehalten. Ich sehe da keinen anderen Sachverhalt.
ich hab mich jetzt persöhnlich bei einem rechtsexperten informiert, die sagten wen es nicht vertraglich geregelt ist dan muss ich nichts zahlen , auserdehm wollte ich diesen schweiss kurs nicht haben da sie mich als dauer schweisser einsetzten wollten und ich nur wieder als metallbauer arbeiten wollte ditto sie wolten nur profiet machen haben sie mir auch schon persöhnlich gesagt, leute last euch nicht abzocken 1200 euro aus eigener tasche zahlen wegst jetzt geld mittlerweile an beumen ich muss auch an meiner familie denken.würde euch auch nicht anders gehn
bedanke mich trozdehm an alle ratschläge mfg abgezockter zeitarbeiter xDDD
Angebliche Experten und so …
ich hab mich jetzt persöhnlich bei einem rechtsexperten
informiert, die sagten wen es nicht vertraglich geregelt ist
dan muss ich nichts zahlen
Dann ist der Experte ganz sicher mal genau das nicht!
Es sei denn…
Dann ist der Experte ganz sicher mal genau das nicht!
… der UP hat ihm den Fall auch nur oberflächlich geschildert und evtl. nicht oder nicht deutlich genug gesagt, daß es nicht um eine ordentliche Kündigung durch den AG (bei der der Fall wahrscheinlich glasklar wäre), sondern um den Wunsch des AN um einen Auflösungsvertrag geht, wo nun mal einiges Verhandlungssache ist.
Auch in diesem Thread haben das ja einige nicht zur Kenntnis genommen bei ihren Antworten.
so aufhebungs vertrag ist durch und wie ich vom rechtsexperten erfahren hatte das es nur gültig ist wen es schriftlich protokoliert ist und die unterschrift des arbeiters drauf ist ,war vollkommen richtig,da mein chef vergessen hatte vor dehm schweisskurs schriftlich mit mir einen abkommen zu machen muss ich nichts bezahlen das hat er sogar selbst zugegeben ,also für die zukunft es muss ein schriftliches dokument unterschrieben sein damit sie euch bezahlen lassen können ich weiss nicht wer hir blöde antworten rein schreibt, hauptsache was schreiben ohne ein blassen dunst zu haben trozdehm danke für die hilfe
ps. das gilt auch für leute die kündigen hab ich erfahren , den was schriftlich nicht aufgeschriben wird hat nie stat gefunden,ist leider heut zu tage überal so =(
… um ein aufhebungs vertrag
gebeten …
Das Ding heißt Aubhebungs vertrag , weil es sich um eine Willenserklärung von 2 Personen handelt.
Grundsätzlich kann man da eine ganze Menge an Dingen vereinbaren - auch die Rückzahlung von Fortbildungskosten.
Würde es sich um eine normale Kündigung handeln, wären andere Maßstäbe anzusetzen.
Da Zeitarbeitsfirmen in der Regel doch eh recht kurze Fristen haben und ein normaler Arbeitgeber ebenso in der Regel auch ein paar Wochen länger auf einen fähigen neuen Mitarbeiter wartet, weil ihm solch überflüssiges Zeug wie Kündigungsfristen bekannt sind, wäre ich zurückhaltend mit einer Aufhebung …
Ebenfalls ohne jegliche Höflichkeitsfloskel
Guido
Es wäre zumindest anständig von Dir, zu bezahlen. Moralisch gesehen. Findest Du nicht?
und über was beklagt man sich beim anwalt?
Dass die Firma beim Aufhebungsvertrag auch ihre Interessen
einbringen möchte?
Hach Gott. Es geht wohl weniger um die Interessen von Zeitarbeitsunternehmen als vielmehr um die Rechtslage. Wenn das Zeitarbeitsunternehmen keine rechtlich haltbaren Vereinbarungen über einen Erstattungsanspruch getroffen hat, kann man auf deren Interessen getrost sch…en.
Für gewöhnlich interessieren sich die Zeitarbeitsunternehmen auch nicht wirklich für die Interessen der Angestellten.
Zeitarbeiter sind schließlich keine Leibeigenen.
Nein, aber an Verträge muss man sich halten.
Richtig.
Der Fragesteller möchte entgegen des ursprünglichen Vertrages
die Kündigungsfrist per Aufhebungsvertrag verkürzen. Offenbar
ist die Zeitarbeitsfrma bereit dazu, sofern er die Kosten der
Verlängerung trägt.
Ich lese da, dass die Zeitarbeitsfirma dem AN nun plötzlich die Kosten vom Lohn abziehen will. Da stellt sich der Sachverhalt doch etwas anders dar, als von Dir interpretiert.
Hallo zunächst mal (gehört sich irgendwie so…),
da musst Du in Deinem Vertrag nachlesen, da wird etwas in dieser Richtung wohl stehen.
Eine Kostenerstattung ist durchaus nicht unüblich, aber nur dann, wenn sie auch vereinbart ist. Ist sie nicht vereinbart, dann ab zum Anwalt und klagen…
Gruß
Oh man
so aufhebungs vertrag ist durch und wie ich vom rechtsexperten
erfahren hatte das es nur gültig ist wen es schriftlich
protokoliert ist
…was man auch im Aufhebungsvertrag machen kann …
,war vollkommen richtig,da mein chef vergessen hatte vor dehm
schweisskurs schriftlich mit mir einen abkommen zu machen muss
ich nichts bezahlen
Nein, weil er zu blöd ist, das im Aufhebungsvertrag zu
fixieren.
ich
weiss nicht wer hir blöde antworten rein schreibt,
Ich schon …
hauptsache
was schreiben ohne ein blassen dunst zu haben
Hast Du einen Spiegel?
ps. das gilt auch für leute die kündigen hab ich erfahren ,
Das gilt so absolut NUR für Kündigungen!
den was schriftlich nicht aufgeschriben wird hat nie stat
gefunden,ist leider heut zu tage überal so =(
Das ist mal ganz einfach totaler Blödsinn.
Um zu vermeiden, dass Hilfe suchende in ähnlicher Frage diesem Mist irgendeine Bedeutung zukommen lassen:
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrec… Punkt 2.10
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
http://www.bundesverband-metall.de/_data/S022/anlage… Punkt V, Absatz 2, Satz 2
http://www.kfhv-anwaelte.de/wissen/aufhebungsvertrag/
Der Umkehrschluss aus http://books.google.de/books?id=74skBAAAQBAJ&pg=PA18…
http://www.hwk-reutlingen.de/uploads/media/aufhebung… Punkt 6 Seite 7