...muß ich jetzt raus aus der Wohnung ?

Hallo Leute,

meine Mutter hat heute einen Brief bekommen, laut den Sie nach den
Hartz IV-Gesetzt mit meinen dort lebenden Bruder ausziehen soll.
Laut Hartz IV steht Ihr ab 2005 nur noch 60qm zu - deren Wohnung ist aber 83qm. Was passiert, wenn Sie sich weigert auszuziehen?
Die Kaltmiete beträgt~400EUR, es steht Ihr dann aber nur ~300EUR zu.
Wird das Wohngeld gestrichen, oder sogar das Arbeitlosengeld II ?
Hab leider keine Ahnung, aber Sie ist jetzt schon ganz fertig.
Über eure Hilfe wäre ich(wir) dankbar.

Gruß

Roberto

Hallo Robert,

wenn die vom Amt(wahrscheinlich Sozialamt?) jetzt schon den Leuten Druck machen, finde ich das echt heftig.

Zunächst solltet ihr mal schauen, ob es auf dem Wohnungsmarkt für 300 € 60 qm Wohnungen gibt. Dann müsste sie ja erst mal eine finden, die Suche aber evtl. nachweisen.
Wenn das nicht gelingt, würde ich mal darauf tippen, dass ihr die Gemeinde eine Whg suchen muss und auch den Umzug und Renovierung.

Meine Gemeinde vernaschlagt auch 300 € = 5€/qm (entspricht Wohngeldtabelle) , bietet aber selbst die Wohnungen di nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden nicht zu einem qm-preis von 5 € an. Das würde ich mal prüfen, oder erfragen.

Ich habe mir dazu Gedanken gemacht und denke, dass man dagegen angehen kann. Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Gemeinde für die günstigsten Whg die sie anbietet mehr verlangt, als sie den Soziempfängern zubilligt.

So schnell wird das jedenfalls nicht gehen, bis sie ausziehen muss.

Ich hoffe es kommen noch kompetente Ratschläge und du kannst deine Mutter erst mal beruhigen.

Viel Glück Jadzia

meine Mutter hat heute einen Brief bekommen, laut den Sie nach
den
Hartz IV-Gesetzt mit meinen dort lebenden Bruder ausziehen
soll.
Laut Hartz IV steht Ihr ab 2005 nur noch 60qm zu - deren
Wohnung ist aber 83qm. Was passiert, wenn Sie sich weigert
auszuziehen?
Die Kaltmiete beträgt~400EUR, es steht Ihr dann aber nur
~300EUR zu.
Wird das Wohngeld gestrichen, oder sogar das Arbeitlosengeld
II ?
Hab leider keine Ahnung, aber Sie ist jetzt schon ganz fertig.
Über eure Hilfe wäre ich(wir) dankbar.

Gruß

Roberto

Hi,

sofern sie es sich leisten kann, kann sie die Differenz von 100€ auch selbst tragen, da sie eben nicht mehr als 300 € vom Amt bekommt.

Sofern sie nicht schon seit 6 Monaten Sozialhilfe bekommt, muss ihr meines Wissens das Sozialamt 6 Monate lang die tatsächliche Miete bezahlen. Die Auflage, sich eine „angemessene“ Wohnung zu suchen kann das Sozialamt allerdings verlangen.

Gruß

Hallo Roberto,

hier findest Du ebenfalls wichtige Informationen zu Deiner Fragestellung:
http://www.bundesregierung.de/pressemitteilung-,413…

Viele Grüße
Eve*

Wann ist es jemanden ‚nicht zumutbar‘, auszuziehen
Hallo,

kleine Anmerkung von mir:
ab wann, mit/unter welchen Kriterien ist es eigentlich jemandem „nicht zumutbar“ seine Wohnung zu verlassen?

Eine Bekannte von mir trifft es auch im Januar, die wollte sich schon im Vorfeld umbringen, weil sie psychisch nicht in der Lage ist für so eine Strapaze. In Behandlung ist sie zwar auch, aber reicht da ein Attest ihres Psychiaters z.B.?

Man kann doch sicherlich auch nicht von älteren Arbeitslosen, die eh bald in Rente gehen, z.B. verlangen, dass sie ausziehen, oder?

Die eigene Wohnung, das gewohnte Umfeld ist doch für viele das einzige, was sie noch an Halt haben …

Solange nicht jemand in einem schweineteuren halben „Palast“ wohnt, finde ich das unmenschlich ohne Ende …

Ich hab so einen Hals …

Chris

1 „Gefällt mir“

Nachtrag
By the way:

ich lebe alleine auf 65 qm, 2 Zimmer, Küche, Bad für 330 Euro kalt, also auch so um die 5 Euro/qm.

Würde das dann auch als „nicht angemessen“ angesehen werden?

Hartz IV „wartet“ bei mir ab März, wenn ich nicht vorher was finde.

Chris

hier liegt ein grenzfall vor…bis 300€ übernimmt sozialamt die kosten;
dann sind qm nicht so entscheidend;mit jemandem die wohnung teilen(bedarfsgemeinschaft);kosten f. umzug,renovierung,kaution muss das amt übernehmen!!! am besten mit dem sachbearbeiter reden.Ferner müssen alter und gesundheit berücksichtigt werden…
gruß
henning

Mietvertrag

hier liegt ein grenzfall vor…bis 300€ übernimmt sozialamt
die kosten;

Dann sollen 30 Euro über „Sein oder Nichtsein“ (Umzug oder Nichtumzug) entscheiden?

Und wenn man den Mietvertrag ändern lässt, sprich, die 30 Euro auf den Nebenkostenposten vom Vermieter setzen lässt? Seine Warmmiete von 400 Euro kriegt er ja so und so?

Chris

Hallo Betroffene und Interessierte,

ob mit Hartz iV eine Änderung der bisherigen Richtlinien der Sozialämter einhergeht, weiß ich nicht. Ich beziehe mich daher auf die bisher geltenden Wohngeld-Tabellen.

Fest definiert sind nur „Angemesenheit“ der QM. die Höhe der entsprechenden Mietpreise wird biher nach den „Wohngeld-Tabellen“ geregelt. Diese wiederum unterscheiden nach „Mietstufen“ der einzelnen Gemeinden.

Darum kann man NICHT sagen, dass bei 60QM grundsätzlich 300€ maximal angerechnet werden, sondern es ist davon abhängig, welcher „Mietstufe“ die jeweilige Gemeinde zugeordnet ist.

Es gibt zahlreiche Internetseiten. Suchmaschinen helfen euch dabei!!!
Nutzt dieses Angebot!!

Wer nicht alleine suchen kann oder möchte, kann sich an meinen vorgeschlagenen Links gerne bedienen :wink:

Wohngeldgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/htmlt…

Wohngeltabellen:
http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.6872/Wohngeld-ab-2002…

Allgemeine Infos:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Grundsicherung etc.:
http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_grundsicherung…

Sozialgesetzbuch, Bundes-sozialhilfegesetz:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Angemessenheit, Mahnung Maßstäbe nicht zu eng zu fassen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/898/39…

Gruß Jadzia

Hallo Chris,

da hast du einen Aspekt angesprochen, den der z a h l e n d e Teil der Bevölkerung, nämlich die, die zum Glück noch Arbeit hat, nicht gerne sieht und oft auch nicht versteht :frowning:(

Bei mir wird sich dieses Prob auch ergeben, wenn meine Ersparnisse aufgebraucht sind, und der A u s v e r k a u f meiner
R e n t e n v o r s o r g e vollbracht ist.

Ich lebe seit 10 Jahren in einer intensiven kaum aufzufindenden Hausgemeinschaft, die von gegenseitigen Hilfen, Unternehmungen, Unterstützung und Freundschaft geprägt ist.

Mein Sohn und die anderen Kinder im Hause sind wie Geschwister miteinander groß geworden. Wir (2 allein erziehende Väter und ich als allein erziehende Mutter) sind eine
g r o ß e Famile. Alle würden wirklich l e i d e n , wenn wir ausziehen müssen.

Aber so will es das Gesetz und so wollen es auch erschreckend viele unserer „Arbeit habenden Mitbürger“ , die sich von Betroffenen ausgebeutet fühlen.

(was ich auf Grund der „bewusst?!“ fehlleitenden Propaganda leider ein bisschen verstehen kann, denn nicht jeder denkt über den Tellerrand)

kleine Anmerkung von mir:
ab wann, mit/unter welchen Kriterien ist es eigentlich
jemandem „nicht zumutbar“ seine Wohnung zu verlassen?

Eine Bekannte von mir trifft es auch im Januar, die wollte
sich schon im Vorfeld umbringen, weil sie psychisch nicht in
der Lage ist für so eine Strapaze. In Behandlung ist sie zwar
auch, aber reicht da ein Attest ihres Psychiaters z.B.?

Man kann doch sicherlich auch nicht von älteren Arbeitslosen,
die eh bald in Rente gehen, z.B. verlangen, dass sie
ausziehen, oder?

Die eigene Wohnung, das gewohnte Umfeld ist doch für viele das
einzige, was sie noch an Halt haben …

Solange nicht jemand in einem schweineteuren halben „Palast“
wohnt, finde ich das unmenschlich ohne Ende …

Ich hab so einen Hals …

Chris

1 „Gefällt mir“

hier liegt ein grenzfall vor…bis 300€ übernimmt sozialamt
die kosten;

hi chris,
ich beziehe mich auf informationen des sozialamtes erlangen,welches zu den pilotprojekten in deutschland gehört und weitestgehend autonom in seinen entscheidungen ist:rechnerisch kommt es der gemeinde billiger,als umzug,kaution,renovierung etc.zu bezahlen und zu dem alter und gesundheit mit entscheidend sind; leider hängt die ermessensfreiheit viel vom sachbearbeiter ab;oft sind kriterien wie:
gepflegtes auftreten,sachliches argumentieren und eigene informationen mit entscheidend…

Mfg
Henning

Mietstufen?
Hallo Jadzia,

danke für die tollen Links.

Ich blicke aber trotz allem durch dieses Gewirr von Mietstufen und Wohngeld nicht durch.

Das einzige,was ich habe rausfinden können, dass ich Mietstufe II habe.
Aber was das jetzt besagt in Bezug auf 330 Euro Kaltmiete (400 warm) bei 65 qm, kann ich nicht erschließen.

Kannst du mir dabei helfen?

Danke. Chris

ob mit Hartz iV eine Änderung der bisherigen Richtlinien der
Sozialämter einhergeht, weiß ich nicht. Ich beziehe mich daher
auf die bisher geltenden Wohngeld-Tabellen.

Fest definiert sind nur „Angemesenheit“ der QM. die Höhe der
entsprechenden Mietpreise wird biher nach den
„Wohngeld-Tabellen“ geregelt. Diese wiederum unterscheiden
nach „Mietstufen“ der einzelnen Gemeinden.

Darum kann man NICHT sagen, dass bei 60QM grundsätzlich 300€
maximal angerechnet werden, sondern es ist davon abhängig,
welcher „Mietstufe“ die jeweilige Gemeinde zugeordnet ist.

Es gibt zahlreiche Internetseiten. Suchmaschinen helfen euch
dabei!!!
Nutzt dieses Angebot!!

Wer nicht alleine suchen kann oder möchte, kann sich an meinen
vorgeschlagenen Links gerne bedienen :wink:

Wohngeldgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/htmlt…

Wohngeltabellen:
http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.6872/Wohngeld-ab-2002…

Allgemeine Infos:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Grundsicherung etc.:
http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_grundsicherung…

Sozialgesetzbuch, Bundes-sozialhilfegesetz:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Angemessenheit, Mahnung Maßstäbe nicht zu eng zu fassen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/898/39…

Gruß Jadzia

Hallo Chris,

na gut, dann nehme ich euch das Suchen eben nochmal ab.

http://www.bmvbw.de/Anlage19934/Wohngeld-2004-Ratsch…

Seite 15.

oberstes Download von dieser Seite

http://www.bmvbw.de/bmvbw-.302.6872/Wohngeld-ab-2002…

Versuch doch auch mal ein bisschen, dir selbst zu helfen, wenn du die Werzeuge und das Material schon in die Hand gedrückt bekommst. Ich muss auch suchen um an Infos ranzukommen :wink: *zwinker*

Außerdem solltet du Vorort ja auch argumentieren können und solltet dich eh mit deinen Rechten auskennen.

Jadzia, die manchmal nicht weiß, ob es Bequemlichkeit oder Unselbstständigkeit ist

danke für die tollen Links.

Ich blicke aber trotz allem durch dieses Gewirr von Mietstufen
und Wohngeld nicht durch.

Das einzige,was ich habe rausfinden können, dass ich Mietstufe
II habe.
Aber was das jetzt besagt in Bezug auf 330 Euro Kaltmiete (400
warm) bei 65 qm, kann ich nicht erschließen.

Kannst du mir dabei helfen?

Danke. Chris

Interpretation
Hallo Jadzia,

nein, nein, ich hab das schon gelesen. Aber die Interpretation vor dem Hintergrund Hartz IV fällt mir schwer.

Nach diesem Link:

http://www.bmvbw.de/Anlage19934/Wohngeld-2004-Ratsch…
Seite 15.

würde es heißen:
Mietstufe II
Miete real kalt 330 Euro
Höchster Betrag in dieser Tabelle dafür 280 Euro, der offenbar nur bezuschusst wird (für Wohnraum nach 1992 bezugsfertig).

Aber was das in der Konsequenz heißt, ist mir nicht ganz klar.

Ich habe jetzt als Arbeitsloser Wohngeld beantragt, das aber abgelehnt wurde, weil mein EINKOMMEN zu HOCH ist, sprich, das Arbeitslosengeld zu hoch.

Aber in Hartz IV hat man ja nur 345 Euro.

Oder vermische ich da was?

Ich war nicht „zu faul zum suchen“, sondern ich dachte lediglich, dass du mit der Materie besser bewandert bist, die über die Allgemeinplätze hinausgeht.

Chris

Hallo Chris,

s o r r y , dass ich dich so hart angegangen bin!
Häufig wird halt einfach gefragt, bevor selbst nachgedacht wird.

Tut mir echt leid, wenn ich dir Unrecht tat :frowning:

Leider weiß ich das auch nicht,habe mich noch nicht so intensivdamit befasst …siehe meine Bemerkung

ob mit Hartz iV eine Änderung der bisherigen Richtlinien der .Sozialämter einhergeht, weiß ich nicht. Ich beziehe mich daher auf die :bisher geltenden Wohngeld-Tabellen.

Bis jetzt heißt es ja immer, dass die Ämter vor Ort dies beurteilen sollen und besser können und die bisherigen sie Richtlinien zu Grunde legen.

Bei HartzIV ist wohl das Wohngled eingerechnet und in Abhängigkeit der miethöhe steht einem wohl ein best. Maximum zum Leben zu.

Kommt mir so vor, dass die selbst noch nicht richtig durchblicken, wie das umgesetzt werden soll.
Ich kann ja mal versuchen mich schlau zu machen.

Lg Jadzia

nein, nein, ich hab das schon gelesen. Aber die Interpretation
vor dem Hintergrund Hartz IV fällt mir schwer.

Nach diesem Link:

http://www.bmvbw.de/Anlage19934/Wohngeld-2004-Ratsch…
Seite 15.

würde es heißen:
Mietstufe II
Miete real kalt 330 Euro
Höchster Betrag in dieser Tabelle dafür 280 Euro, der offenbar
nur bezuschusst wird (für Wohnraum nach 1992 bezugsfertig).

Aber was das in der Konsequenz heißt, ist mir nicht ganz klar.

Ich habe jetzt als Arbeitsloser Wohngeld beantragt, das aber
abgelehnt wurde, weil mein EINKOMMEN zu HOCH ist, sprich, das
Arbeitslosengeld zu hoch.

Aber in Hartz IV hat man ja nur 345 Euro.

Oder vermische ich da was?

Ich war nicht „zu faul zum suchen“, sondern ich dachte
lediglich, dass du mit der Materie besser bewandert bist, die
über die Allgemeinplätze hinausgeht.

Chris

Hallo Chris,

hab da 2 Links gefunden

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mieterti…

Das heißt für mich, wie schon vermutet, dass die Mietobergrenzen dem entsprechen sollen , was Kommunen für ihre Sozialhilfeempfänger zahlen.

Wie ich schon erwähnte:
Man sollte sich darum dagegen wehren, falls die Wohngeldtabellen herangezogen werden und sich informieren, wie teuer die qm-Preise für öffentlich geförderte Whgen sind. Schon heute gilt, dass eine Überschreitung der angemessenen qm-Zahl von 5% o.k. ist.

Ich sammle seit längerem Anzeigen im Amtsblatt. Bei uns gibt es keine 60 qm Wohnungen und qm-Preis liegt bei 6 € Minimum.

Jadzia

Hallo,

Und wenn man den Mietvertrag ändern lässt, sprich, die 30 Euro
auf den Nebenkostenposten vom Vermieter setzen lässt? Seine
Warmmiete von 400 Euro kriegt er ja so und so?

Chris

dann begiebt er sich auf dünnes Eis, den erstens hatt er die Nebenkosten aufzuschlüsseln und der Mieter könnte dann nach 1 Jahren oder wann auch immer er will einspruch gegen diese Nebenkostenabrechnun einlegen. (Ich würde das Risiko nur bei seeehr guten Freunden eingehen). Weiterhin wäre es Steuerbetrug, denn er gibt einnahmen ueber Nebenkosten nicht bei der Steuer an.

Ich halte die Hartz4 Gesetze zum Grossteil für vernünftig, und glaube/und hoffe das die Gemeinden diese Gesetze vernünftig nutzen (also nicht wegen 30 Euro einen Menschen umziehen lassen (Was sich wohl auch nicht rechnet)

Gruss Frank

1 „Gefällt mir“

Hallo

…bis 300€ übernimmt sozialamt die kosten;

Also, bei einer Einzelperson übernimmt das Sozialamt 300€ an Kosten, und bei einer Mutter mit Sohn auch nicht mehr?

Viele Grüße
Thea