Mein Sohn ist ein Kann-Kind und wir wollten ihn dieses Jahr einschulen. Jetzt wird er vermutlich doch nicht zum Schuljahr 2010 eingeschult, da er einfach noch nicht so weit ist.
Wir haben aufgrund der Mitteilung vom Amt über die Gebührenbefreiung seit August 2009 nur den Restbetrag über die fünfstündige Betreunung hinausgehend bezahlt.
Müssen wir die Differenz jetzt nachzahlen, da es dann doch nicht das letzte Kindergartenjahr war?
denke nein, aber es fehlen einige hinweise im sachverhalt um was richtiges zu sagen
denke nein, aber es fehlen einige hinweise im sachverhalt um
was richtiges zu sagen
Welche Hinweise hättest du denn gerne, um der UP zu helfen??