Muss ich Kindesunterhalt zahlen?

Ich habe insgesamt zwei Kinder (6 Jahre und 12 Jahre) mit zwei Frauen. Beide Beziehungen bestehen nicht mehr. Vor einem Jahr ist mein großer Sohn zu mir gezogen. Der Jüngere lebt nach wie vor bei der Kindesmutter.
Seit der 12jährige bei mir wohnt zahlt die Kindesmutter keinen Unterhalt. Da sie noch drei weitere Kinder hat, habe ich bisher keine Unterhaltsforderungen gestellt. Für den 6jährigen Jungen habe ich immer den geforderten Unterhalt in Höhe von 227,- Euro bezahlt.
Zwischenzeitlich habe ich feststellen müssen, dass die Ausgaben für den bei mir lebenden Sohn immer mehr steigen. Ich arbeite Vollzeit und erziele ein Nettoeinkommen in Höhe von 1470 €. Hinzu kommt noch das Kindergeld i.H. 184 €.
Kann ich ggf. Ausgaben für den bei mir lebenden Sohn bei den Barunterhaltszahlungen für den anderen Sohn abziehen???

Hallo,

leider kann ich Dir bei deiner Frage nicht weiterhelfen. Aber das Jugendamt müsste in dieser Sache Bescheid wissen.

Gruß André

Hallo,

ob die Mutter des bei dir lebenden Jungen unterhalt zahlen kann oder nicht hängt von ihren finanziellen Verhältnissen ab da sie ja noch drei weitere Kinder hat und auch für deren Unterhalt sorgen muß.

Ob du den Unterhalt für das andere Kind einfach so kürzen kannst hängt davon ab, von wem der festgelegt wurde. Nachdem sich Deine Verhältnisse aber seither geändert haben, kannst Du den Unterhalt neu berechnen lassen, da dir ja jetzt mit dem bei dir lebenden Kind ein höherer Mindestbetrag bleiben muss. Wenn Du dich nur so mündlich mit der 2. Mutter geeinigt hast, kannst Du es natürlich mal versuchen - ich weiß ja nicht wie sie darauf reagieren würde. Aber im Grunde bist du beiden Kindern zu gleichen Teilen unterhaltspflichtig.

Eventuell steht dir noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen zur Verfügung. Das kannst Du vorab schon mal im Internet grob ausrechnen lassen (http://www.wohngeldrechner.biz).

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

LG
Anja

Wenn ich recht verstehe sind deine zwei Kinder von verschiedenen Müttern. Dann darf auf keinen Fall der Unterhalt „miteinander verrechnet“ werden.
Wenn die Kinder von der gleichen Mutter sind, wird der Unterhalt für den 6-jährigen von Deinem Einkommen berechnet und der Unterhalt für den 12-jährigen vom Einkommen der Mutter berechnet. Vielleicht kann man dass dann miteinander verrechnen.
Ich würde zum Jugendamt oder einem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Wenn Geldmangel besteht, kann man beim zuständigen Gericht einen Beratungsschein bekommen. Man muss sein Einkommen, Miete , Erspartes usw angeben. Die Gerichtsangestellten helfen gerne beim Ausfüllen und sagen genau, was für Unterlagen notwendig sind.

Tut mir leid, rechtlich bin ich nicht so firm. Akurat würde ich sagen, dass es nicht möglich ist einfach Unterhalt einzubehalten.
Ich habe mich damals wegen der Unterhaltsforderungen gegenüber dem Kindsvater an das Jugendamt gewannt. Die unterstützen die Forderungen, die das Kind an den anderen Elternteil hat. Beratung und auch schriftliche Anfragen an den Kindsvater wurden vom Jugendamt getätigt.
Alles Gute.
b.

Hallo A aus O,

ich kann dir nur empfehlen, dich mit dem Jugendamt mal ganz unverbindlich darüber zu unterhalten. selbst wenn du keinen unterhalt von der mutter bekommst, würde dir der Unterhaltsvorschuss zustehen (den die Mutter eventuell zurückzahlen muss, je nach finanzieller situation). da beide kinder von unterschiedlichen müttern sind, gehe ich stak davon aus, dass die fälle getrennt voneinander behandelt werden…sprich, wenn du finanziell keinen unterhalt an den kleineren zahlen kannst (weil dir ja auch ein grundbetrag für dich zusteht) könnte nach prüfung auch deren mutter unterhaltsvorschussbekommen, was du dann aber auch eventuell zurückbezahlen musst.

red doch wie gesagt mal ganz unverbindlich mit dem jugendamt…die sind meistens neutral und können dich sicher beraten. schreib dir name, datum und uhrzeit von dem gespräch und deinem gesprächspartner auf (sicher ist sicher)

hallo,

da kann ich dir leider nichts zu sagen. tut mir leid :frowning:

Hallo,

da der andere Sohn von einer anderen Frau ist kannst Du keinesfalls den Dir fehlenden Unterhalt beim anderen Kind abziehen. Das wäre dem 6jährigen gegenüber natürlich nicht fair, ich denke das weißt Du.

Wenn die Mutter des 12jährigen arbeitet, ist sie dem 12jährigen gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn sie allerdings wegen der anderen drei Kinder zuhause ist, dann wird sie ihm kaum Unterhalt bezahlen können. In dem Fall kannst Du Ersatzleistungen beim Jugendamt beantragen.
Da Du aber für Dich und den 12jährigen Sohn (nach Abzug des Unterhaltes für den anderen Sohn) noch immer über 1400 Euro hast, denke ich kaum, dass Du diese Leistungen bekommen wirst.

Ich selbst bin alleinerziehend, habe beide Kinder bei mir und bekomme vom Vater der Jungs (7 und 10 Jahre) Unterhaltszahlungen für die Kinder. Da ich eine Vollzeitausbildung mache und keinen Lohn bekomme (Studium) leben wir vom Unterhalt (aber nur für die Kinder, ich bekomme keinen) und dem Bafög. Ich habe für uns drei weniger als Du für Euch beide.

Aber versuch es doch einfach mal :smile: Viel Glück u. alles Gute!

Tut mir leid, ich habe absolut keine Ahnung!

Tipp: zu Gericht, einen Antrag stellen auf Beratung - und damit zum Anwalt. Wer wenig verdient, zahlt nix.

Oder: mal gucken im Internet, gibt sicher Foren, die sich auf Unterhalt spezialisiert haben.

Hallo!

Mein Tip ist ganz einfach, bevor du zehn verschieden und am ende doch nicht richtige Antworten bekommst,geh zum Jugend und SOzialamt und lass dich da kurzerhand beraten. Die sind da die Profis drin und können dir alles genau ausrechnen. WIr haben das auch gemacht und endlich war das Problem mit den Finanzen geklärt und alle konnten sich auf das Wohl des Kindes konzentrieren.

Alles Gute!

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Heute war ich beim Jugendamt. Hier habe ich erfahren, dass es die Möglichkeit der Erhöhung des Selbstbehaltes gibt. Die Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle rechnen pauschal mit einer Warmmiete in Höhe von 360 € innerhalb des Selbstbehaltes. Kann man nachweisen, dass die Miete (inkl. Heizkosten) höher als 360 € ist, so erhöht sich der Selbstbehalt um die Differenz. Einen entsprechenden Antrag habe ich heute beim Jugendamt eingereicht.

Liebe Grüße, A aus O

Hallo , bei der Berechnung des Unterhaltes wird / kann der große Sohn als unterhaltspflichtige Person angerechnet werden, was i.d.R. passiert. Aber Unterhalt an den jüngeren Sohn (der ja eine andere Mutter hat) müssen Sie immer zahlen, da der eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Wären beide Kinder von der gleichen Mutter und würde bei jedem Elternteil je 1 Kind leben, wird der Unterhalt gegengerechnet. Da aber verschiedene Mütter, kann die Mutter des jüngeren nicht dafür „bestraft“ werden, wenn die Mutter des älteren nicht bezahlt.
Ich hoffe, geholfen zu haben - Gruß Tscho70

Im Gegenteil, der ältere Sohn wird tatsächlich „bestraft“. Begründung: Der Jungere bekommt sowohl Betreuungs- und Barunterhalt. Dem Älteren bleibt nur der Betreuungsunterhalt, da der Barunterhalt von der Kindesmutter fehlt. Schließlich haben immer beide Eltern eine Unterhaltspflicht.
Das Jugendamt sagte mir, dass in meinem Fall der Selbstbehalt für mich angehoben werden kann. Bei der Berechnung des SB wird immer von einer Warmmiete i. H. 360 € ausgegangen. Meine Warmmiete ist tatsächlich 430 €. Dies liegt immer noch im Rahmen der ortsüblichen Miete. Somit wird der SB um die Differenz (70 €) angehoben. Insgesamt stellt sich die Berechnung so dar:

SB 950 € + 70 € + 5% für berufsbedingte Aufwendungen.

Für den Lütten hast du also immer Unterhalt gezahlt, und für den Großen etwa nicht? Oder was lese ich aus diesem Text?
Und jetzt merkst du, was Kinder eigentlich für Geld kosten, und willst den für den Großen den nicht gezahlten Unterhalt beim Kleinen einsparen???

Also sorry, das kommt mir spanisch vor.

Und letztendlich, die alleinerziehenden Mütter müssen ja auch alle zurecht kommen, Unterhalt oder nicht. Bis zum 12. Lebensjahr bekommen diese Frauen ja immerhin einen Teilbetrag (!) vom Jugendamt finanziert. Immerhin.

Bei mir bist du da an der Richtigen! Ich bin echt geimpft gegen solche Väter, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen.

Selbstverständlich bist du nach wie vor uneingeschränkt unterhaltspflichtig, auch wenn dein Großer jetzt mehr kostet als früher. Und stell dir vor, auch dein Kleiner wird mal groß und wird höhere Kosten verursachen! Was machtste denn dann?

Ich finde es geradezu widerlich, wie du da auf Kohle geierst. Du hast immerhin einen nicht völlig unterbezahlten Job, bekommst obendrein noch Kindergeld. Ja was denn noch???

Es gibt so viele, wahnsinnig viele Mütter mit Kindern, die echt am Existenzminimum knabbern, und du beschwerst dich??

Klar ist das Leben mit Kindern teuer. Die essen, wollen Computerspiele, brauchen permanent neue Schuhe, die Klassenfahrt will finanziert werden… diese Probleme haben doch alle Eltern! Zumal, wenn sie alleine sind und aufgrund des Alters der Kinder auch noch am Arbeiten gehindert sind.

Versteh mich nicht falsch - es gibt auch viele Mütter, die ihre Kinder wie am Fließband kriegen und ihr Leben einzig vom Kindergeld finanzieren, das kann ich natürlich auch nicht gutheißen.

Demgemäß ist die Kindesmutter deines Großen selbstredend auch unterhaltspflichtig, und da sie nicht persönlich zur Verfügung steht, hat sie dieser Pflicht halt geldlich, monetär oder von mir aus eben in liquider Form zur Verfügung zu stehen. Gleiches Recht für alle, gell.

Also, ich will nicht unfair sein. Selbstverständlich kannst du bei der Mutter den Unterhalt einfordern. Im Zweifel eben auch gerichtlich. Hast du keinen Titel? In diesem Fall würde sie gepfändet werden, so da überhaupt was zu pfänden ist. Mit drei weiteren Kindern nehme ich mal an, dass sie keiner Arbeit nachgeht (also wenn die Kinder noch kleiner sind), und dann bekäme sie ja auch nur die minimalen Zuwendungen wie Hartz 4, unterstützende Sozialhilfe oder wie das heute auch heißen mag, Kindergeld, feddich. Da wird nicht viel übrig bleiben, was sie zahlen KÖNNTE, und im Zweifel noch weniger, was du pfänden könntest.

Insofern bleibt mir nur das Fazit, du kannst es versuchen, da Geld herauszuholen, aber auf keinen Fall darfst du eigenmächtig den Unterhalt für den Lütten kürzen. Du kannst höchstens mal einen netten Brief an das Jugendamt schreiben und um Überprüfung deiner Zahlungsfähigkeit bitten, denn der Unterhalt bemißt sich ja letztendlich am Einkommen - was aber sowieso meines Erachtens alle 2 Jahre überprüft wird.

Und unterm Strich musst du für dein Kind einfach bezahlen, also für beide. Und das wird noch viele Jahre andauern, aber das ist halt der Preis! Freu dich doch lieber an der Gegenleistung, die du dafür bekommt - zwei nette, fitte und gesunde Jungen! Jedenfalls hoffe ich das - vielleicht haben sie ja Zölliakie, ADHS, Laktoseintoleranz…
Also stell dich nicht so an!

Problem wurde bereits gelöst. Auf Grund der Erhöhung des Selbstbehaltes bleibt mir nun mehr Geld zur Verfügung (siehe auch vorherige Antworten).

Hallo,
stellt sich die Frage: würdest du das denn fair finden? Was kann denn die andere Mutter dafür? Aber ethisch und rechtlich sind ja nicht immer das Gleiche -leider.
Generell mußt du nur einen bestimmten Teil deines Einkommens für Unterhalt aufwenden, und wenn der Sohn bei dir lebt, gibt es sicherlich einen rechtlich abgesicherten Schlüssel, wie das berechnet wird. Ich empfehle dir, Rat beim Jugendamt zu suchen. Vielleicht kann die Kindesmutter auch was beisteuern, es ist ja ihr Sohn.
Wär schön, wenn ihr eine Lösung findet, die fair für alle ist.
Liebe Grüße, Irene

Hallo,

Seit der 12jährige bei mir wohnt zahlt die Kindesmutter keinen
Unterhalt. Da sie noch drei weitere Kinder hat, habe ich
bisher keine Unterhaltsforderungen gestellt.

Die Kindesmutter auffordern, dass sie Unterhalt bezahlt. Wenn ihre weiteren Kinder nicht von Dir stammen und nicht mehr Kleinkinder sind, hast Du gute Chancen, dass sie zum Unterhalt verpflichtet wird bzw. erst zur Arbeitsaufnahme und dann zum Zahlen.
Das Jugendamt als Beistand einsetzen. Wenn diese nicht sonderlich aktiv sind, mit einem Beratungsschein (bekommst Du beim Amtsgericht) zu einem Anwalt.

Für den 6jährigen
Jungen habe ich immer den geforderten Unterhalt in Höhe von
227,- Euro bezahlt.

Wenn das Kind schon seinen 6. Geburtstag gefeiert hat, ist der Unterhaltszahlbetrag laut DüTa über 270 Euro.

Zwischenzeitlich habe ich feststellen müssen, dass die
Ausgaben für den bei mir lebenden Sohn immer mehr steigen. Ich
arbeite Vollzeit und erziele ein Nettoeinkommen in Höhe von
1470 €.

Ist in dem Betrag auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. auf den Monat umgelegt?

Hinzu kommt noch das Kindergeld i.H. 184 €.

Ist kein Einkommen, das für den Kindesunterhalt relevant ist.

Kann ich ggf. Ausgaben für den bei mir lebenden Sohn bei den
Barunterhaltszahlungen für den anderen Sohn abziehen???

Hierzu muss eine Mangelfallberechnung gemacht werden. Das kann am Besten ein Anwalt. Sollte es einen Titel für das jüngere Kind geben, muss eine Abänderungsklage auf den WEg gebracht werden.

Gruß