Muss ich Korrekturen im Gutachten extra zahlen?

Hallo,
wir haben wegen eines Schadens einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Nach Erhalt haben wir gesehen, dass einige Angaben nicht ganz richtig waren und den SV um Korrektur gebeten. Die haben wir auch erhalten, jedoch mit einer erneuten Rechnung seiner Auslagen und Arbeitszeit, die er hierfür verwendet hat. Die Kosten für das Gutachten beliefen sich auf 800 Euro, die Korrektur soll jetzt noch mal 160 Euronen kosten. Meiner Meinung nach haben wir doch ein Anrecht auf ein korrektes Gutachten, oder muss ich für Fehler des SV zahlen?
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Wünsche ein schönes Wochenende!

Hallo Beltane,
woher soll ein Außenstehender wissen, um was es in diesem Gutachten geht und worin der Mangel bestanden hat? Ich kann Ihnen nur helfen, wenn ich das Gutachten im Detail kenne.
Wenn Sie aber nicht zufrieden sind, dann rufen Sie doch den Gutachter an und beschweren sich direkt bei ihm.

Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Hallo,

eine interessante und für mich so nicht zu beantwortende Frage. Dies betrifft wohl eher juristische Gesichtspunkte als inhaltliche.
Daher kann ich hier nur meine Sicht als psychologischer Gutachter abgeben, die auf meiner eigenen Meinung beruht und sicherlich nicht rechtsverbindlich oder gar abschließend sein kann.
Zum einen stellt sich mir natürlich die Frage, wie so etwas überhaupt vorkommen kann, wenn das Gutachten sauber und ordnungsgemäß estellt wurde.
Klar können Fehler und Mißverständnisse immer vorkommen und Grund für einen Korrekturwunsch sein. Dann sollten diese geringen Korrekturen auch eigentlich kein Problem sein. Ich selber wurde bisher noch nie mit Korrekturwünschen der Auftraggeber konfrontiert. Aber wie oben schon angedeutet, ist dies eben auch eine Frage der Qualität der Gutachten. Und letztlich auch damit des Preises. Wenn ich für ein Jugendamt ein Gutachten zum Dumpingpreis erstellen soll, wie ich es schon selber erlebt habe, dann kann dies eben nur über die Schiene der Aufwendungen für diesen Auftrag geregelt werden, wenn ich noch etwas daran verdienen will und am Ende davon leben muss. Daher lehne ich solche Ansinnen pauschal ab. Denn ich kann nur wirklich gutachterlich tätig sein, wenn ich alle in Frage kommenden Aspekte berücksichtige und gegeneinander abwäge. Ansonsten sollte ich kein Gutachten anfertigen und verzichte daher in der Regel auch eher darauf, wenn diese Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Gutachten zum Spartarif sind eben keine "Gut"achten sondern "Schlecht"urteile von der Stange. Daher habe ich mich auch inzwischen darauf spezialisiert Gutachten zu „begutachten“ in meinem Fachgebiet der Psychologie. Leider kann ich daher über andere Bereiche keine Aussage treffen und schon gar keine juristische Einordnung vornehmen.
Daher hoffe ich um Verständnis, dass ich mich in meinen Ausführungen auf meine eigene Profession beschränken muss und keinerlei juristische Bewertung vornehmen kann. Trotzdem hoffe ich, dass meine Antwort Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit besten Grüßen

Dipl.-Psych. Thomas Hünerfauth