Muß ich Kosten für Notdienst zahlen?

Hallo!
Ich habe folgendes Problem…
Letzte Woche als ich Freitag Abends um 19:00 nach Hause gekommen bin kamen komische Gluggergeräusche aus meiner Spüle in der Küche. Ein paar Minuten später wurden Essensreste, Kaffeepulver, etc. in meiner Spüle hochgepumpt. Als Erstes rief ich beim Hausmeister an. Leider bekam ich nur den Anrufbeantworter mit der Bitte, eine Nachricht zu hinterlassen. Ich legte auf ohne eine Nachricht zu hinterlassen und bearbeitete die Verstopfung mit der Saugglocke. Ein paar minuten später floss der Dreck wieder ab. Ich dachte mir:" Hmmm, na ja, vielleicht kann ich ja bis Montag warten und dann den Hausmeister Montag früh direkt informieren. Besser und billiger als den Notdienst zu rufen."
Falsch gedacht.
Am nächsten Morgen (Samstag) stehe ich auf und muß feststellen, dass der Boden in der Küche ganz naß war und die Spüle bis oben voll mit Wasser war.Ich brachte fix die Küche wieder auf Vordermann. Kaum war das wasser weg, schon fing das Wasser in der Spüler wieder an zu steigen. Ich rief wieder bei Hausmeister an, wieder Anrufbeantworter, wieder keine Nachricht hinterlassen, da ich keine Ahnung hatte, ob der AB in 10 Minuten, 2 Stunden oder sogar erst am Montag abgehört wird. Darauf hin habe ich einen Klemptner Notdienst angerufen, der innhalb von einer Stund da war und die Verstopfung beseitigt hat (übrigens, war eine Verstopfung im Haupt Abflußrohr und nicht mein Verschulden). Die Rechnung ging an meine Vermietgesellschaft, die sich jetzt weigert die Rechnung zu zahlen, da ich den Hausmeister nicht informiert habe. Nun liegt die Rechnung des Notdienstes bei mir auf den Tisch.
Zugegeben, ich hätte auf den AB des Hausmeisters sprechen können, aber am Samstag Morgen hätte ich nicht mehr sagen können als „Hallo, meine Küche steht unter Wasser, ich werde jetzt den Notdienst anrufen“. Ich hätte bestimmt nicht Stunden lang gewartet bis ich einen Rückruf bekommen hätte.
Was ist Euere Meinung? Hätte ich erfolg wenn ich rechtlich gegen die Zahlung der Rechnung vorgehen würde?
Vorab vielen Dank für euere Beiträge.
Gruß
Gamecock

Hallo,
es wäre sicher besser gewesen, auf den AB zu sprechen. Es hätte ja sein können, daß der Hausmeister innerhalb einiger Minuten zurückruft. Vielleicht haben Sie Zeugen, daß Sie wirklich dort angerufen haben, denn wenn der Hausmeister behauptet, Sie hätten überhaupt nicht angerufen, haben Sie Pech.
Andererseits ist das ein Notfall, da haben Sie das Recht, direkt einen Installateur kommen zu lassen. Lassen Sie sich bestätigen, daß die Verstopfung im Hauptrohr war, denn Sie müssen nur bezahlen, wenn man Ihnen nachweist, daß Sie dafür verantwortlich sind.
Gruß
Melodie

Teilen Sie der Hausverwaltung Ihre Sicht der Dinge so mit, wie Sie es hier geschildert haben. Schreiben Sie, dass Sie die Rechnung nicht übernehmen und schicken Sie das Schreiben mit der Rechnung per Einschreiben an die Hausverwaltung.

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=51

Hallo,
meist zahlt der Mieter nur Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 75, 80 oder 100 Euro. Wie das in Ihrem Mietvertrag geregelt ist, wissen wir nicht.

Im vorliegenden Fall den Notdienst zu rufen, war angemessen. Die Kosten zahlt der Vermieter. Warum die sich weigern, erschließt sich uns nicht.

Viele Grüße
JB

Hallo,
es läßt sich anhand der Einzelnachweis-Verbingungen vom Telefon ja nachweisen, wie oft Sie beim Hausmeister angerufen haben-auch ohne eine Nachricht zu hintelassen.
Das genügt im Normalfall als Nachweis,dass Sie bemüht waren, über diesen Hilfe zu bekommen. Nun steht allerdings die Frage offen, ob der Hausmeister in der Wohnungsverwaltung sein Büro hat und erst Montags abhören kann-oder ob das ein Bereitschaftstelefon ist,was er rund um die Uhr abhören kann.
Ist das Letztere der Fall, haben Sie schlechte Karten, da Sie nichts auf den AB gesprochen haben. Somit konnte er ja keine Reparatur veranlassen.
Ist es jedoch wie zuerst erwähnt, konnten Sie natürlich nicht warten, bis der HM Montags seine Anrufe alle abhört und in diesem Fall steht Ihnen das Recht zu, einen Klempner als Notdienst zu holen. Diese Rechnung muss der Vermieter zahlen. Hier hätten Sie auch per Gericht volle Unterstützung.
Bitte kläeren Sie aber auf jeden Fall, wie die HM(Hausmeister)-Regelung ist!
MfG Maximilian

NEIN

in Deutschland bekommt nicht der Recht der Recht sondern der Geld hat!
Wer klagen will muss in Vorleistung gehen, also erst mal Bares bei Gericht einzahlen.
Schon viele haben vor gericht den glauben an den Deutschen Rechtsstaat verloren.

Die Rechnung muss nach dem Verursacherprinzip bezahlt werden. Klagt der Handwerker wird jeder Richter ihm Recht geben.

wenn belegbar ist das der hausmeister den ab nicht zeitnah abgehört hätte und dementsprechend etwas unternommen hätte dann wäre ihr handeln ok gewesen aber so sehe ich da sehr sehr wenig aussicht auf erfolg

wenn jeder so handelt und einfach jemanden bestellt nur weil ein ab geschaltet ist und man nicht weiss wann und wie der abgerufen wird entsteht das reinste chaos für eine hausverwaltung

ich kann ihren unmut verstehehen aber normal wäre es gewesen wenn sie beim ersten mal den hausmeister schon informiert hätten, denn ich gehe davon aus das sie keine essensreste durch den spülstein entsorgen, und wenn sowas zutage kommt was man selber nicht hinunterspült sollte mann ganz schnell wach werden

versuchen sie doch einfach nochmal mit der hausverwaltung zu sprechen, bei einem offenen und ehrlichen gepräch lässt sich vieles unkompliziert regeln

über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viel erfolg
gruß margret

Hallo,
wenn Ihr Hausmeister ein Bereitschaftstelefon hat, wo er rund um die Uhr den AB abhört(und reagieren kann) und Sie nichts darauf gesprochen haben, ist die Verwaltung nicht verpflichtet, diese Klempner-Kosten zu übernehmen.
Ist das Hausmeister-Büro o.ä. erst grundsätzlich Montags besetzt und der Hausmeister kann aus diesem Grund vorher nichts unternehmen, dann war Ihr Verhalten richtig und die Verwaltung muss diese Notreparatur-kosten übernehmen.
MfG Waldi 64

Hallo,

Hallo, Gamocock

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

ga.ecock

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo,

da die Verstopfung im Hautprohr sass und bei Ihnen einen Schaden verursacht hat, würde ich empfehlen, dass der Vermieter die Kosten seiner Versicherung meldet. Dann hat keiner den Schaden.

Ansonsten hätten Sie der Pflicht zur vorherigen Information mit einem Spruch auf dem AB genügen müssen. Bestimmt gibt es in Ihrem Vertrag auch noch eine Regelung für Kleinreparaturen, wo dies auch drunter fallen könnte.

MfG

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Normalerweise war hier Gefahr im Verzuge, dass ein grosser Schaden entsteht. Du hättest also den Notdienst direkt anrufen können, wenn der HM nicht sofort erreichbar ist. Da du aber nicht auf den AB gesprochen hast, hast du überhaupt keinen Beweis in der Hand, dass du auch angerufen hast. Du wirst zumindest einen Teil der Rechnung bezahlen müssen, einige dich mit der Hausvwerwaltung. Möglicherweise bekommt der HM einen auf den Deckel, wenn er nicht erreichbar ist, wenn man ihn braucht.

erter Fragesteller!
Bei Feststellung eines Mangels muss der Vermieter unbdeingt benachrichtigt werden. Sie haben genau das nicht gemacht und deshalb werden Sie auf den Kosten sitzenbleiben. Sie können nicht mal nachweisen, dass ein Notfall vorgelegen hat. Es tut mir leid, aber eine andere Antwort habe ich nicht.
Lassen Sie sich den Notfall vom Klempner bestätigen, vielleicht bringt Ihnen das etwas.
Mit freundlichen Grüßen „Großer Sucher“

ist natürlich Streitfrage, und Auslegungssache:
hätte man auf AB gesprochen, …
andere Seite war´s natürlich Notfall.
würde empfehlen, Vermieter Sachlage nochmal zu erklären,evtl. gütliche Einigung(Teilübernahme)
genaue INfo über Rechtslage evtl. bei Mietverein.

Hallo,

Du hast eigentlich (fast) alles richtig gemacht. Hat der Hausmeister denn kein Handy? Wieso hast Du nicht den Eigentümer der Wohnung angerufen? Also letztendlich lag ein Notfall vor, was ja mit der Rechnung belegt werden kann. Rohrverstopfung ist nichts zu lachen, da können durchaus grössere Schäden entstehen, am ganzen Objekt. Ich verstehe Deine Vermietergesellschaft nicht, die Verstopfung hätte der Hausmeister auch nicht „vollständig“ beseitigen können. Ich bin mir nicht 100%ih sicher wie die Sache vor Gericht aussieht. Im Zweifel aber immer für den Mieter. Und weil es sich in der Tat um eine Verstopfung der Hauptleitung gehandelt hat, wirst Du auf den Kosten nicht sitzen bleiben, sondern muss von der Gemeinschaft gezahlt werden! Viel Glück!

MfG
murmeltier

Hallo,

hier kann ich leider nicht so recht weiterhelfen…

Einerseits hätte ich dem Hausmeister etwas auf den AB gesprochen (der Form halber), andererseits hätte ich aber auch den Notdienst gerufen, um größere Schäden in der Wohnung und an Einrichtungsgegenständen zu verhindern…

U. U. wird es jetzt wohl besser sein (bevor du weitere Schritte unternimmst), dir rechtlichen Rat (Mieterverein oder Anwalt) einzuholen.

Aufpassen würde ich noch, dass der Vermieter die Verstopfungsbeseitigung nicht als Kleinreparatur „abtun“ will und dir so die Kosten „aufdrückt“. Denn eine Kleinreparatur ist das mit Sicherheit nicht, da die Verstopfung das Hauptabflußrohr betraf. Und das (be-)nutzt ja nicht nur du sondern auch alle anderen Mieter im Haus…

Naja, mehr habe ich leider nicht zum Thema.

Hoffe für dich, daß du glimpflich aus der „Sache“ rauskommst und verbleibe

mfG schoerschi

PS: Hier noch der ausdrückliche Hinweis: Das oben geschriebene stellt nur meine Privatmeinung dar. Ich bin auf dem Gebiet „Mietrecht“ fachlicher Laie und kann daher keinerlei Haftung für meine Tipps und Hinweise übernehmen!

Ich würde gegen die Zahlung verweigern und an den Vermieter verweisen.