Hallo zusammen,
ich bin seit 3 Wochen Krank geschrieben. Mein linkes Knie schmerzt extrem und ich muss 2 mal die Woche zum Orthopäden zur Behandlung. Ein Termin ins MRT steht auch noch an. Nun hatte ich meinem Sachbearbeiter meine Krankmeldung geschickt und bekam von ihm nun ein Schriftstück, in dem er deutlich macht, das er die Krankmeldung nicht als fern bleiben von meinem Termin akzeptiert, es sei denn ich könne belegen das ich Bettlägerig wäre oder durch andere Gründe daran gehindert sei, meinen Termin nicht einhalten zu können.
Nun bin ich natürlich erst mal sprachlos, denn ich hatte (obwohl ich das nicht muss) ihn davon in Kenntnis gesetzt, das ich zur Zeit kaum laufen kann auf Grund eines defektes im Knie. Ich gehe an einer Krücke, weil das Knie und Bein schon leicht belastet werden soll, damit nichts versteift, nur sehe ich mich nicht in der Lage, mit Krücke bis in die 2te Etage zu klettern, da das Gebäude über keinen Aufzug verfügt.
Kann mir bitte jemand einen guten Rat geben was ich tun soll?
liebe Grüße
Lisa
Hallo, Lisa
da hat der Sachbearbeiter leider die Rechtsprechung auf seiner Seite.
Bundessozialgericht ,Urteil vom 09.11.2010, Az. B 4 AS 27/10 R: Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist kein wichtiger Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II, um einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nicht nachzukommen. Nur wenn darüber hinaus weitere Gründe vorliegen, die eine Nichtmeldung rechtfertigen, wobei der ALG II-Bezieher diese nachweisen muss, liegt ein wichtiger Grund i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II vor. -
Da müsstest du dir also beim behandelnden Arzt eine entsprechende Bestätigung besorgen (und nachweislich beim Jobcenter einreichen), aus der hervorgeht, dass bzw. in welchem Umfang du nicht persönlich zu Meldeterminen erscheinen kannst. (Gilt übrigens ggf. auch für Vorstellungsgespräche während AU und auch für das Schreiben von Bewerbungen, die in der Eingliederungsvereinbarung verlangt werden. Solange kein Arzt bestätigt, dass es „nicht geht“, kann es verlangt werden… und Nichterfüllung kann mit Leistungskürzung sanktioniert werden.)
nur sehe ich mich nicht in der Lage, mit Krücke bis in die 2te Etage zu klettern, da das Gebäude über keinen Aufzug verfügt.
Sofern der Arzt bestätigt, dass Treppensteigen nicht geht, kann das niemand verlangen. Da muss der Sachbearbeiter seinen Termin notfalls im Erdgeschoss abhalten 
LG
Klar bist du verunsichert. Aber ignorier es . Wenn du regelmäßig deine Krankmeldungen einreichst, (am 3. tag müssen sie da sein!) kann er dir nix. Mache Kopien, dann kannst du beweisen,d ass Du die Krankmeldung hattest. Willst du 100% Absicherung, kansst du sie mit Einschreiben Rückschein schicken, oder noch bessere einen freund vorbei schicken, der eine Annahmebescheinigung anfordert…
Aber krank heisst krank. das Reicht. wenn du die HOTLINE anrufst,also nicht den Sachbearbeiter selbst, sondern sie Service-hotline kannst du dort bescheid sagen das du eine krankmeldung bis zum X-tag hast, die du heute per post absendest. - dann wird der Fall im EDV-System registriert und du hast die Gewissheit Bescheid gesagt zu haben.
Gruß Gwen
Hallo,
sofern du eine AU vorgelegt hast, bist du nicht verpflichtet, zum Termin zu erscheinen.
Am besten kontaktierst du nochmals den SB, ansonsten solltest du mit seinem Vorgesetzten (Teamleiter) sprechen, um dein Anliegen zu klären.
Gruß
hallo,
nein, du musst nicht zu Deinem Sachbearbeiter wenn eine Krankmeldung vorliegt. der SB kann wenn Sie mit dem Verweis auf Arbeitsunfähigkeit wiederholt nicht bei dem SB erscheinen, ein Attest von Deinem Arzt verlangen das Deine Krankheit einen Behördengang in den nächsten Wochen/Tagen oder solange Du krank geschrieben bist nicht möglich ist. Das Attest muss Dir später vom Jobcenter gezahlt werden (an Rechnung denken)aber vom Jobcenter gezahlt werden muss. normalerweise reicht eine Krankmeldung aus und den SB hat auch nicht zu interessieren welche Krankheit vorliegt. Hoffe ich konnte helfen.
medealuna
hallo,
nein, du musst nicht zu Deinem Sachbearbeiter wenn eine Krankmeldung vorliegt. der SB kann wenn Sie mit dem Verweis auf Arbeitsunfähigkeit wiederholt nicht bei dem SB erscheinen, ein Attest von Deinem Arzt verlangen das Deine Krankheit einen Behördengang in den nächsten Wochen/Tagen oder solange Du krank geschrieben bist nicht möglich ist. Das Attest muss Dir später vom Jobcenter gezahlt werden (an Rechnung denken) Normalerweise reicht eine Krankmeldung aus und den SB hat auch nicht zu interessieren welche Krankheit vorliegt. Hoffe ich konnte helfen.
medealuna