Muss ich krankenversichern?

Hallo, ich möchte mich selnbstständig machen und habe gehört wenn man nicht mehr wie 350 euro verdient (netto)aus der selbstständigkeit muss ich mich nicht noch zusätzlich kranklenversichern,sondern darf bei meinem mann mitversichert bleiben .Stimmt das?

Das wäre mir wirklich neu.
Es gibt eine Art Sondertarif für „Hausfrauen“ die nebenbei selbständig sind. Der liegt dann unter dem Mindestsatz (ca. 300 € für Selbständige) - ich meine so um die 170 €.

hier muss ich leider passen.
Doch warum willst Du Dich selbstständig machen wenn Du so gut wie nichts verdienen wirst?
Hupftiegel

Hallo,
bei einer selbständigen Tätigkeit die an nicht mehr als 18 Stunden in der Woche ausgeübt wird, spricht man grundsätzlich von einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Solange Ihr Einkommen 365 Euro nicht übersteigt, können Sie weiterhin familienversichert bleiben. Beträgt es mehr als 365 Euro und Sie arbeiten weniger als 18 Stunden in der Woche, können Sie sich als sonstig freiwillig versicherte Selbständige versichern. Dies hat den Vorteil, dass Sie erheblich weniger Beitrag zahlen, als eine hauptberuflich Selbständige.

hallo,
es ghet nicht um netto, sondern um Einkünfte (brutto).
übersteigen diese 365,- EUR im Monat ist eine Familienversicherung beim Ehegatten nicht mehr möglich.

Gruß,
Nils

Hallo, ich möchte mich selnbstständig machen und habe gehört
wenn man nicht mehr wie 350 euro verdient (netto)aus der
selbstständigkeit muss ich mich nicht noch zusätzlich
kranklenversichern,sondern darf bei meinem mann mitversichert
bleiben .Stimmt das?

Hallo,
meine Empfehlung, wenn man vor hat sich selbständig zu machen ist es gut ein Konzept zu haben, womit auch Gewinn erwirtschaftet wird. Das Finanzamt überprüft, ob bei einer Selbständigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nur eine „Steuerliebhaberei“ beabsichtigt wird.
Grundsätzlich ist man als Selbständiger nicht mehr pflichtversichert, d. h. entweder man lässt sich freiwillig in der gesetzl. KV versichern, oder wählt eine private Krankenversicherung.
Wenn man jung und gesund ist, dann hat die priv. KV sehr viele Vorteile. Mann sollte aber sich nur von einen unabhängigen PKV-Spezialisten beraten lassen.
Keine Ausschließlichkeitsvertreter oder Vertreter aus Strukturvertrieben. Für Existensgründer gibt es spezielle Tarife in der gesetzl. und priv. KV.
Bei einer Existenzgründung sollte nach Möglichkeit ein kompet. Steuerberater aufgesucht werden, welcher auch eine Wirtschaftberatung durchführt. Auch ein Existenzgründerzuschuß (Förderung)sollte geprüft werden.
Für genauere Hinweise sind jedoch mehr Angaben zur Person notwendig.
Viele Grüße Emex

Im Prinzip ja:
Die Grenze für den Anspruch auf Familienversicherung liegt derzeit (2011) bei 365,00 € bzw 400 ,00 € bei Arbeitseinkommen.
Heißt im Klartext:
Wenn nur Einkommen aus unselbständiger Arbeit vorliegt darf man bis zu 400,- Euro verdienen und kann in der Familienversicherung über den sozialversicherungspflichtig versicherten Ehepartner bleiben.
Liegen andere Einkünfte vor (z.B. aus selbständiger Tätigkeit) dürfen maximal 365,- Euro insgesamt verdient werden. Zu den Einkünften zählen dann aber auch andere Einnahmen z.B. aus Vermietung und Verpachtung etc.

Gruß Dirk

Hallo,

das ist im Prinzip richtig !

Um auf Nummer sicher zu gehen, machen Sie folgendes:

Teilen Sie der Kasse Ihres Mannes mit, ob hier ein Haupt - oder Nebengewerbe vorliegt - bzw. dass Ihr zu versteuerndes Einkommen bei 350 EUR liegt. :
gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo, ich möchte mich selnbstständig machen und habe gehört

wenn man nicht mehr wie 350 euro verdient (netto)aus der
selbstständigkeit muss ich mich nicht noch zusätzlich
kranklenversichern,sondern darf bei meinem mann mitversichert
bleiben .Stimmt das?

NAchtrag

Beiträge für familienversicherte Mitglieder
Wer mit Ehepartner oder Eltern bei einer Krankenkasse kostenfrei mitversichert ist, darf ein Gesamteinkommen von 365 €/Monat nicht überschreiten (Grenze 2008: 355€; 2009: 360€; 2010,2011 : 365€). Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 €.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit oder der geringfügigen Beschäftigung; außerdem die Einnahmen aus aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden Werbungskosten, der Sparerfreibetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten berücksichtigt.
Der Gewinn aus der Selbstständigkeit und die anderen Einkünfte werden von der KK regelmäßig abgefragt.

Der Zeitaufwand für die selbstständige Tätigkeit darf außerdem nicht über 18 Stunden pro Woche liegen. Außerdem darf kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Wenn man einen Minijob und eine kleine selbstständige Tätigkeit hat, gilt für alles zusammen ebenfalls die 400€-Grenze.

Wenn die genannten Grenzen überschritten werden, muss man sich selbst krankenversichern. Genaueres kann man bei der zuständigen KK erfahren.
Wenn das Gewerbe aber nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht, kann beantragt werden, dass die KK dies feststellt. Das trifft z. B. bei einer Hausfrau zu, die nebenher ein kleines Gewerbe betreibt. Der KK-Beitrag wird dann auf einer Basis von 816,67 €/Monat berechnet und beträgt ca. 120 €/Monat.

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo, ich möchte mich selnbstständig machen und habe gehört
wenn man nicht mehr wie 350 euro verdient (netto)aus der
selbstständigkeit muss ich mich nicht noch zusätzlich
kranklenversichern,sondern darf bei meinem mann mitversichert
bleiben .Stimmt das?

Die Grenze liegt bei 365 Euro Brutto. Wenn weitere Einkommen vorhanden sind, z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinkünfte, dann zählt der Betrag dazu und darf insgesamt 365 Euro nicht überschreiten. Eine geringfügige Beschäftigung (400 Euro-Job) und alle weiteren Einnahmen (selbständigen Tätigkeit, Vermietung Verpachtung, Zinseinkünfte) dürfen insgesamt 400 Euro nicht überschreiten.

Gruß
Yvonne

Guten Tag,

Heißt: Selbstständige Geringverdiener

Voraussetzungen:

  • keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.

  • Arbeitszeit beträgt weniger als 18 Wochenstunden UND

Verdienst nicht mehr als 365 Euro UND

… sie sind ihrerseits nicht aufgrund besonderer Umstände als Selbstständige pflichtversichert in der GKV (wie zum Beispiel Künstler und Publizisten, die bereits ab einem Monatseinkommen von 325 Euro Mitglied in der Künstlersozialkasse sind). Wahlfreiheit besteht in solchen Fällen nicht: Die beitragsfreie Familienversicherung ist grundsätzlich „nachrangig“.

Haupt- oder Nebenberuf?

Mit anderen Worten: Solange die Selbstständigkeit das Kriterium der Nebenberuflichkeit erfüllt und keine eigene Pflichtversicherung besteht, sind Sie in aller Regel über die Krankenkasse Ihres Lebenspartners versichert.

Bitte beachten Sie: Ob die Voraussetzungen der Familienversicherung vorliegen, wird von den Krankenkassen im Zweifelsfall gründlich überprüft.

Grüße

Esser

Hallo Marc-Laurin,
ja, wenn Sie akt. in der kostenlosen Familienversicherung bei Ihren Ehegatten mitversichert sind, gibt es bei einem „Kleingewerbe“ die grds. Möglichkeit. Aber das Einkommen darf regelmäßig nicht höher als ca. 350 Euro / Monat sein, damit Sie in dieser Familienversicherung bleiben können. Es sind aber regelmäßig - mind. 1 x jährlich entsprechende Nachweise bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen.
Der typische Fall ist z.B. eine Änderungsschneiderei die die Ehefrau neben dem Haushalt führt.
Ich empfehle Ihnen aber auf alle Fälle bei Ihrer Krankenversicherung rechtzeitig vorher sich nochmal abzusichern.
VG
Christian