Muss ich Krankenversicherungen nachzahlen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin eine arbeitende Studentin die sich, aufgrund einer Befreiung von den gesetzlichen Krankenkassen, selbst privat versichern musste. Da ich im letzten Semester ein Urlaubssemester beantragt habe, wollte ich vorweg von meinem Arbeitsgeber wissen ob ich irgendwelche weiteren Schritte einleiten muss. Dieses wurde mir telefonisch mehrmals verneint. Nun hat die Verwaltung allerdings festgestellt, dass ich eigentlich seit April, durch die Beurlaubung, verpflichtet gewesen wäre mich gesetzlich zu versichern und fordern mich auf, zusätzlich die Beiträge für die vergangenen vier Monate an eine gesetzliche Krankenkasse zu zahlen, obwohl ich bereits überdurchschnittlich viel für meine private Versicherung zu zahlen habe. Gibt es für mich einen Weg, diese Nachzahlungen nicht leisten zu müssen? Für eine Auskunft bin ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin eine arbeitende Studentin die sich, aufgrund einer
Befreiung von den gesetzlichen Krankenkassen, selbst privat
versichern musste. Da ich im letzten Semester ein
Urlaubssemester beantragt habe, wollte ich vorweg von meinem
Arbeitsgeber wissen ob ich irgendwelche weiteren Schritte
einleiten muss. Dieses wurde mir telefonisch mehrmals

Hallo erstmal,
nein das mußt du nicht! Ich habe auch mit einem kollegen gesprochen.
Ich gebe dir am besten seine direkte email adresse und du kannst Ihn kontaktieren direkt er wird dir helfen
[email protected]

Liebe Grüße

verneint. Nun hat die Verwaltung allerdings festgestellt, dass
ich eigentlich seit April, durch die Beurlaubung, verpflichtet
gewesen wäre mich gesetzlich zu versichern und fordern mich
auf, zusätzlich die Beiträge für die vergangenen vier Monate
an eine gesetzliche Krankenkasse zu zahlen, obwohl ich bereits
überdurchschnittlich viel für meine private Versicherung zu
zahlen habe. Gibt es für mich einen Weg, diese Nachzahlungen
nicht leisten zu müssen? Für eine Auskunft bin ich Ihnen sehr
dankbar.
Viele Grüße

Hallo Maren

das klingt sehr verwunderlich.

Wenn Du nicht gesetzlich versichert bist schuldest Du dort auch nichts.

Wenn Du Dich beurlauben läßt, dann hat das keine Auswirkungen auf Deine PKV - sofern Du diese bedient hast.

So komplex, wie Du den Sachverhalt darstellst, rate ich Dir unbedingt eine anwaltliche Konsultation an.

Unter

www.anwalt-suchservice.de/ass/rar/rechtsanwalt_priva…

findest Du einen geeigneten Anwalt in Deiner Nähe.

Ich schätze übrigens den Hinweis Deines Arbeitgebers als richtig ein.

Aber da es bei Dir um eine ganze Menge Geld geht, und Du Dich schnell im juristischen Kleingedruckten befindest - rate ich zu einem Anwalt.

Die Rechtsabteilung der GKV wird nämlich keine Rücksicht auf Deine laienhaften Rechtskenntnisse nehmen. Also brauchst auch Du einen Anwalt.

Oft reicht es, wenn dieser einen Brief an die GKV schreibt.

Dir viel Erfolg, berichte mir doch einmal wie es Dir ergangen ist.

Gruß