Hallo,
mir wurde am vor ein paar Tagen gekündigt.
Am 21.04.12 ging mir die Kündigung per Einschreiben zu.
Da stand drin, dass man mir mit einer Frist von 2 Monaten kündigt zum 30.06.2012.
Allerdings bin ich noch keine 5 Jahre sondern knapp 4 Jahre in diesem Betrieb und habe deshalb ja gesetzlich nur 1 Monat Kündigungfrist. Es gibt auch keinen schriftlichen Vertrag in dem das änders geregelt ist, also gelten bei mir die gesetzlichen Vorschriften.
Es ist mir allerdings kaum möglich solange noch dort zu arbeiten, weil ich es nicht aushalte und sehr enttäuscht bin.
Muss ich mich nun an die 2 Monate halten oder muss nicht der AG sich an die Kündigungsfrist von 1 Monat halten?
Selber kündigen kann und darf ich ja nunmal nicht!
Danke schonmal für die Antworten.