Muss ich Kurse vom Arbeitsamt annehmen?

Hallo,

eigentlich bin ich bis Dezember 2011 in Elternzeit. Nun hat mein Arbeitgeber inolvenz beantragt und die Firma gibt es schon gar nicht mehr.

Nun soll ich mich beim Arbeitsamt melden, ich möchte auch wieder 16 Std. die Woche arbeiten gehen. Ich habe 2 Kinder, 3 Jahre alt (geht bis 12:30 in den Kindergarten) und 2 Jahre alt (noch zu Hause). Ab Mitte April hätte ich für meinen 2 jährigen eine Tagesmutter.

Die Kündigung habe ich noch nicht erhalten, kommt wohl in den nächsten Tagen. Ich habe eine Kündigungsfrist, was ich nicht verstehe, von 2 Monaten.

Nun meine Fragen:

  1. Wann muss ich zum Arbeitsamt?
  2. Ab wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  3. Muss ich jeden Kurs, den mir das Arbeitsamt anbietet besuchen? Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und bin Dipl. Betriebswirtin.
  4. Kann ich die Kurse ablehnen, wenn diese länger wie 16 Std. die Woche gehen, wegen meinem Sohn, möchte die Tagesmutter nicht über 20 Std. die Woche bezahlen.
  5. Wieviele Bewerbungen (16 Std. Woche gibt es leider nicht viele Stellenauschreibungen) muss ich im Monat schreiben?

Danke…

Hallo,

eigentlich bin ich bis Dezember 2011 in Elternzeit. Nun hat
mein Arbeitgeber inolvenz beantragt und die Firma gibt es
schon gar nicht mehr.

Also wenn man die kündigung hat gleich zum amt gehen , die fragen werden dort schon geklärt.

Nun soll ich mich beim Arbeitsamt melden, ich möchte auch
wieder 16 Std. die Woche arbeiten gehen. Ich habe 2 Kinder, 3
Jahre alt (geht bis 12:30 in den Kindergarten) und 2 Jahre alt
(noch zu Hause). Ab Mitte April hätte ich für meinen 2
jährigen eine Tagesmutter.

Die Kündigung habe ich noch nicht erhalten, kommt wohl in den
nächsten Tagen. Ich habe eine Kündigungsfrist, was ich nicht
verstehe, von 2 Monaten.

Nun meine Fragen:

  1. Wann muss ich zum Arbeitsamt?
  2. Ab wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  3. Muss ich jeden Kurs, den mir das Arbeitsamt anbietet
    besuchen? Ich habe eine Ausbildung zur Kauffrau für
    Bürokommunikation und bin Dipl. Betriebswirtin.
  4. Kann ich die Kurse ablehnen, wenn diese länger wie 16 Std.
    die Woche gehen, wegen meinem Sohn, möchte die Tagesmutter
    nicht über 20 Std. die Woche bezahlen.
  5. Wieviele Bewerbungen (16 Std. Woche gibt es leider nicht
    viele Stellenauschreibungen) muss ich im Monat schreiben?

Danke…

Guten Tag.

Wenn Sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, haben Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie sich Teilzeit zur Verfügung stellen, wird Ihr Arbeitslosengeld auch nur aufgrund eines Teilzeitjobes berechnet.
Die Frage ist, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Sie müssen sich schnellstmöglich, max. drei Monate vor Kündigung bei der Agentur melden.
Wieviele BEwerbungen Sie schreiben müssen, wird Ihnen der zuständige Arbeitsvermittler sagen, hängt vom örtlichen Arbeitsmarkt ab.