ich habe eine frage: wenn ich auf meiner website einen link zu einer anderen lege, muss ich den betreiber der anderen website fragen, ob ihm dies genehm ist?
konkret gehts darum, ob ein reisebüro u. a. einen link zu einer wechselkursumrechnungsseite legen darf.
es ist jedoch üblich den Webmaster der jeweils anderen Seite zu informieren. Auf der anderen Seite hat der den Vorteil, dass sein Ranking bei Google hochgeht. Je mehr auf einen verweisen, deste besser muss das ja sein.
es ist jedoch üblich den Webmaster der jeweils anderen Seite
zu informieren. Auf der anderen Seite hat der den Vorteil,
dass sein Ranking bei Google hochgeht. Je mehr auf einen
verweisen, deste besser muss das ja sein.
Sorry, ich muss Dir da widersprechen!
Links sind keineswegs frei, viele denken nur dass sie frei sind!
Selbstverständlich MUSS der Internetseitenbetreiber befragt werden, ob jemand auf ihn linken darf! Er wird aus den von Dir genannten Gründen nur äusserst selten etwas dagegen haben.
Aber nehmen wir mal das Extrembeispiel:
Ein Link der CSU auf Greenpace oder der Republikaner auf Amnesty International. Die gegenseitigen Seitenbetreiber haben nicht zwangsläufig ein Interesse am Verlinken.
Natürlich kann dagegen vorgegangen werden. Der Content (Inhalt) einer Webseite unterliegt zunächst einmal dem Urheberrecht, welches nie ausgehebelt werden kann.
Ungeachtet dessen gibt es auch schon diverse Klagen an Webseitenbetreiber. Links sind nämlich auch nicht immer positiv! So könnte jemand Schreiben … "Ich finde das Produkt von >LINK
Natürlich kann dagegen vorgegangen werden. Der Content
(Inhalt) einer Webseite unterliegt zunächst einmal dem
Urheberrecht, welches nie ausgehebelt werden kann.
Das Urheberrecht greift allerdings nur dann, wenn man Inhalte einer fremden Seite so darstellt, als wären sie Bestandteil der eigenen Seite. Das macht es z.B. problematisch, fremde Seiten innerhalb eines Frames darzustellen, wobei beispielsweise die Navigation der eigenen Seite bestehen bleibt. Ein Link auf eine fremde Seite, bei der diese Seite alleinstehend dargestellt wird (also den gesamten Kontext einnimmt, in einem neuen Fenster dargestellt wird, oder explizit als fremder Inhalt dargestellt wird), sollte völlig unproblematisch sein.
Ungeachtet dessen gibt es auch schon diverse Klagen an
Webseitenbetreiber. Links sind nämlich auch nicht immer
positiv! So könnte jemand Schreiben … "Ich finde das Produkt
von >LINK
ich habe eine frage: wenn ich auf meiner website einen link zu
einer anderen lege, muss ich den betreiber der anderen website
fragen, ob ihm dies genehm ist?
An sich: nein.
Allerdings sollte eine Standart-floskel wie „The content of pages referenced by external links is not under my control, and I refuse any responsibility for said content.“ auf deiner Seite sein. Sonst könnte es Ärger geben.
Z.B. wärst du dann für Rechenfehler mit „verantwortlich“…
Und bei deep-linking (also bei Links die nicht auf eine Domain, sondern auf eine bestimmte Seite zielen) sollte man regelmässig kontrollieren ob der Link noch geht.
konkret gehts darum, ob ein reisebüro u. a. einen link zu
einer wechselkursumrechnungsseite legen darf.
Allerdings sollte eine Standart-floskel wie „The content of
pages referenced by external links is not under my control,
and I refuse any responsibility for said content.“ auf deiner
Seite sein. Sonst könnte es Ärger geben.
soso … nun, einfach mal google nach abmahnungen „Links zu fremden Seiten“ durchsuchen.
Du wirst wie ich 100e von Abmahnungen und diesbezügliche Urteile finden. Angefangen hat das ganze Spiel mit dem damaligen Internet-Lieblingsanwalt „Gravenreuther“ oder wie der „Megaabmahner“ hiess.
Aber da ich kein Anwalt bin, will ich mich hier nicht zuweit aus dem Fenster lehnen! Schliesslich kann sich die Gesetzeslage geändert haben. Ich denke aber mal nicht, denn z.B. das „Recht am eigenen Bild“ hat man schliesslich auch und die Lage hat sich auch noch nicht geändert.
Im Zweifel (spätestens bei einer Abmahnung) sollte man sich an einen Anwalt wenden!
das ganze ist ein gar nicht mal so einfaches rechtliches Thema und ich würde in bestimmten Situationen mich schon mit den Betreibern der fremden Seiten abstimmen.
Das ist z.B. beim Deep-Linking, also dann, wenn Du nicht auf www.irgendeinedomain.de sondern auf www.irgendeinedomain.de/downloads/ganzwahnsinnigbege… verlinken willst und dem Seitenbetreiber durch den direkten Link die Einnahmemöglichkeiten durch Werbung auf seinen Seiten genommen wird, oder einfach auch nur der Kontext der Datei auf der fremden Seite entfernt wird. Gerne werden solche Geschichten gerade auch im Zusammenhang mit Downloads auch so gestrickt, dass man zwar selbst als der große Held der Seitenurheberschaft darstehen will, aber andere Leute den Datenverkehr bezahlen lassen will. Also z.B. in dem man direkt auf zig fremde Downloads verweist und diese als eigene Sammlung ausgibt, die Downloads tatsächlich aber von fremden Servern vorgenommen werden (und für deren Betreiber Volumen kosten).
Ein weiteres klassisches Beispiel ist Linking im Zusammenhang mit negativer Kritik so nach dem Motto unter www.verbrecherdomain.de findet ihr den übelsten Halsabschneider. Da muss man dann sehr aufpassen, was man schreibt und an folgendes Problem denken:
Wenn durch das Linking das abgefragte Datenvolumen des fremden Servers ganz massiv steigen wird/steigen könnte. Wenn Du also von einer sehr populären Webseite Links auf eine kleine Privathomepage legen willst und der arme Betreiber am Monatsende plötzlich eine dicke Rechnung für zusätzlichen Datenverkehr von seinem Hoster bekommen könnte (und wenn das dann natürlich auch noch im Zusammenhang mit negativer Kritik steht, ist Ärger vorprogrammiert.
Rechtlich inzwischen als ohne Absprache grundsätzlich unzulässig erachtet ist Framing, also fremde Seiten in Frames der eigenen Seite einzubinden.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich erinnere an die Abmahnung zahlreicher kleiner Hompagebetreiber, die einen Link auf ein amerikanisches FTP-Programm gesetzt hatten (der Link war damals in selfHTML enthalten)
Der Abmahner (Frh.G.v.Gravenreuth) machte damals geltend, dass die Verlinker „Erfüllungsgehilfen“ im kommerziellen Sinn seien und somit mitverantwortlich gemacht werden könnten für die (angebliche) Verletzung des Markenrechtes durch die amerikanische Softwarefirma.
Das gab für diese HP-Betreiber erheblichen Ärger und für einige von ihnen auch finanzielle Einbußen.
Das Setzen eines Links muß in diesem Zusammenhang sehr wohl überlegt sein. Die vielfach übliche Anmerkung „übernehme keine Verantwortung für fremde Inhalte“ greift keinesfalls, ja, kann sogar zuungunsten des Linksetzers ausgelegt werden.
Knuds Ausführungen mit einem einfachen „Blödsinn“ abzutun ist reichlich leichtfertig und kann richtig teuer werden.
Die von die angesprochenen Probleme gibt es, aber es sind Sonderfälle. In der Urspungsfrage ging es darum, ob man generell für Links eine Erlaubnis braucht. Und da sehe ich es so, das man nicht nachfragen muss… Je nach Absicht des Fragestellers sind deine Hinweise natürlich wichtig und sollten beachtet werden, um Ärger zu vermeiden.
Bei deinen Beispielen geht es darum, andere Rechte zu verletzen, wie Urherberrecht, Persönlichkeitsrecht usw. Ein Link auf die Hauptseite ohne oder ohne bösen Kommentar halte ich für absolut unkritisch, auch wenn die Grünen einen Link zur CSU setzen (z.B. in einer Liste aller deutschen Parteien im Bundestag).
Ich hab auch mal schnell nachgegooglet, mir ist keine Fall untergekommen, wo nur das Linken an sich abgemahnt oder angezeigt wurde…
Wenn durch das Linking das abgefragte Datenvolumen des fremden
Servers ganz massiv steigen wird/steigen könnte. Wenn Du also
von einer sehr populären Webseite Links auf eine kleine
Privathomepage legen willst und der arme Betreiber am
Monatsende plötzlich eine dicke Rechnung für zusätzlichen
Datenverkehr von seinem Hoster bekommen könnte (und wenn das
dann natürlich auch noch im Zusammenhang mit negativer Kritik
steht, ist Ärger vorprogrammiert.
Ärger ja, aber für den Verlinker? Vor Jahren hat mich das selbst betroffen, incl. Anwaltshilfe gab es da keine „offizielle“ Möglichkeit, das zu verhindern (kann natürlich inzwischen anders aussehen).
Freundlicherweise wurde die Links entfernt, die Dateien bei denen gespiegelt und ausserdem funktionierte die Limitbeschränkung des Hosters. Dadurch hatte ich keinen finanziellen Schaden, sondern nur eine Webpräsenz, die in dem Monat die restlichen 26 Tage nicht erreichbar war.
Solange kein Aufruf zur Schädigung dahintersteht benutzt der Verlinker nur die technischen Gegebenheiten des WWW, wieso sollte er dafür haftbar gemacht werden können?
finanziellen Schaden, sondern nur eine Webpräsenz, die in dem
Monat die restlichen 26 Tage nicht erreichbar war.
Solange kein Aufruf zur Schädigung dahintersteht benutzt der
Verlinker nur die technischen Gegebenheiten des WWW, wieso
sollte er dafür haftbar gemacht werden können?
jetzt komm ich wieder mal mit einer „Hypothese“ …
Gesetzt der Fall ich betreibe eine kommerzielle HP und irgendein „wichtiger“ verlinkt zu meinen Seiten (egal mit welcher Thematik oder gut/böse) als „Referenz“ … z.B.
Nun steigt mein Traffic und ich muss löhnen, damit der andere „Werbung“ mache kann … z.B. ich hab mal bei X gearbeitet … oder für die Aufträge erledigt oder ähnliches.
Dann müsste das doch theoretisch genauso „negativ“ verfolgbar sein wie z.B. Faxwerbung, Mail-Spam oder ähnlichem bei dem ich persönlich finanziell geschädigt werde (oder durch Begrenzung meine HP nicht mehr aktiv ist …).
Aber das ist jetzt nur mal von mir „laut“ gedacht …
Letztlich sieht es so aus, dass ja eigentlich jeder ein großes Interesse hat verlinkt zu werden, da es seinen eigenen BEkantheitsgrad steigert und natürlich auch sein Suchmaschinenranking …
ps: ich bedanke mich hier mal offiziell für die ca. 2000 Links auf meine HP und ich bin niemanden Böse drum… Es dürfen gerne noch weitere 1000 dazu kommen …
doch, doch, das gab es schon. Da wurde nämlich (ich glaube es war Paperball) von einer Zeitung verklagt und zwar darum, weil in ihrer Ergebnisliste die direkten Links zu den Artikeln zu finden war (deep-links) und der Zeitung passte das so gar nicht.
Die Zeitung hat allerdings den kürzeren gezogen und die Suchmaschine darf weiterhin deep-links setzen.