muß ich maklerprovision bezahlen?

Ich habe im Internet eine Wohnung gesehen, die mich interessiert hat. Beim Makler angerufen und der sagte, ich solle mich mit der Eigentümerin in Verbindung setzen, die kann sie mir zeigen. Vor Ort haben wir eine andere Wohnung angesehen und die dann auch genommen/Mietvertrag unterschrieben. Bei Abschluss des Vertrages fragten wir die Eigentümerin, ob noch irgendwelche Gebühren/Kosten auf uns zu kommen, die sagte NEIN. Nun fliegt die Maklerrg. ins Haus. Kommen wir da raus!?
Wer weiß was, Gruß Tender

Hallo Tender01.
Meine Interessengebiete liegen eigentlich woanders.Zu deinem Thema kann ich nur meine Meinung äußern.
Ich glaube, wenn im Mietvertrag nichts über eine Marklerprovision drin steht und du auch keinen Vertrag mit dem Markler hast, kommst du aus der Sache raus.
Ruf doch einfach mal den Markler an und frage ihn, mit welchem Recht er diese Forderung Stellt.
Viel Glück.
Gruß Frank

NEIN!!
ein Makler muss bei der Wohnungsbesichtigung dabei gewesen sein. Auch wenn er einen Alleinauftrag zur Vermarktung hat, entfällt der Rechtsanspruch. Der Eigentümer der Wohnung kann jederzeit die Wohnung alleine vermieten/verkaufen, wenn der Makler nicht dabei ist. Das kann man auch durch iregendwelche AGB des Maklers nicht verhindern. Er hat Pech, wenn er krank oder verhindert ist. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.
Mit freundlichen Grüssen
B. Böker
www.abaco-berlin-charlottenburg.de