Muss ich Maklerprovision zahlen?

Hallo, ich habe eine Frage zur Maklerprovisoin.
Ich habe im Internet eine schöne Wohnung gesehen die der Makler reingestllt hatte. Ich bin also ins Maklerbüro und habe einen Besichtigungstermin abgemacht. Es sah ganz gut aus und ich habe Selbstauskunft, Arbeitsvertrag und einen Zettel(auf dem Mietobjekt, Provision und Kaltmiete und so was drauf stand inkl. Unterschrift) abgegeben. Dann habe ich auch eine Woche später den Vermieter kennengelernt. Am Ende der Woche hatte mich die Maklerin angerufen, dass es nichts wird mit der Wohnung weil der Vermieter sie an einen Bekannten vermietet hat. Jetzt drei Wochen später hatt sich der Vermeiter bei mir direkt gemeldet ob ich die Wohnung noch will , weil sein Bekannter abgesagt hatt. Das nehme ich natürliche gerne an. Nun miete ich ja direkt über den Vermieter… muss ich dann trotzdem noch provision zahlen???

Hallo,
ja, sie müssen die Provision bezahlen. Der Makler hat seine Tätigkeit voll ausgeführt und aus diesem grund ist letztlich der mietvertrag mit ihnen zustande gekommen. Daraus schließt sich der grund für eine provision.

Alles Gute

Hallo sofi1,
da der Kontakt durch den Makler entstanden ist und Sie die Vermittlung per Unterschrift anerkannt haben, ist der Abschluss eines Vertrages provisionspflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Ja, denn der Nachweis des Maklers wirkt (einige Monate bis ca. 1 Jahr)nach.

Es sei allerdings denn, dass der Kausalzusammenhang unterbrochen wurde. Bspw. dadurch, dass der Vermieter die Vermietungsabsicht aufgegeben hatte oder, wie hier möglich, zwischenzeitlich bereits ein Vertrag mit einem Dritten geschlossen wurde. Auch wenn der nicht durchgeführt wurde.

Es hängt also ein Wenig am Vermieter und ob und wie er den Vertrag mit dem Makler beendet hat :wink:

Wie immer ist dies aber nur ein Rat aus der Erfahrung heraus und stellt keine Rechtsberatung/rechtsverbindliche Auskunft dar.

Danke für die schnellen Antworten…
Der Vermieter ist da eigentlich auf meiner Seite. Seine Hausverwaltung hatt wohl den Makler in die Spur geschickt. Davon wusste er gar nichts… deswegen hat er mich ja auch direkt nochmal gefragt ob ich die Wohnung möchte… Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Auf den Makler zugehen und ihm erzählen das ich das Mietobjekt jetzt doch anmiete oder abwarten und Tee trinken, bis er eine Forderung stellt?

Hallo sofi1,

falls der Makler keinen Auftrag mehr für die Vermittlung der Mietsache hat, dann entsteht auch kein Anspruch auf Maklerprovision. Sollte zwischen Vermieter und Makler dennoch ein Vertrag bestehen, so gehe ich davon aus, dass der Vermieter neben dem bestehenden Vertrag mit dem Makler tätig werden kann.

Somit entfällt die Provisionzahlung an den Makler. Da der Makler ja seine Provision nur im Erfolgsfall -durch seine Initiative- erlangen kann.

LG

Immohai

MoinMoin!
Leider ja, denn das Wissen um die freie Wohnung und der daraus resultierende Kontakt kam ja durch die Bemühung des Maklers zustande.
So weit ich weiß, gibt es eine „Nachwirkfrist“ für so ein Mietobjekt von über einem 3/4 Jahr zu Gunsten des Maklers.
Aber ich würde, wenn ich die Wohnung haben wollte, es dfrauf ankommen lassen.
Vielleicht gehts ja gut!
Gruß
MK

Hallo,

meinen Sie etwa der Makler arbeitet nur aus Hobby. Er hat auch seine Kosten und eine Familie zu ernähren. Der Makler hat Ihnen die Wohnung doch zeitnah angeboten, mit Ihnen geredet und Ihnen die Wohnung gezeigt. Laut Ihrer Aussage haben Sie auch den Objektnachweis mit Provisionsvereinbarung unterschrieben! Warum überlegen Sie jetzt, ob Sie den Makler für seine Arbeit nicht bezahlen müssten?!! Er kann doch nichts dafür, das der Bekannte des Vermieters abgesprungen ist, oder?!

Wenn der Makler, wonach es hier aussieht, causal (falls Sie überhaupt wissen was dass heißt!) zu Ihrem Interesse und ggfs. Anmietung beigetragen hat, dann müssen Sie Ihn auch dafür bezahlen. Das gebietet auch der Anstand. Dies ist keine Rechtsberatung - das kann nur ein Anwalt!!

W.B.

Hallo W.B.
Natürlich arbeitet er nicht nur aus Hobby. Aber der Makler hat mich angerufen und die Wohnung abgesagt. Daher hab ich mich gefragt ob ich ihm einen Monat später immer noch verpflichtet bin die Provision zu zahlen. Er hat mich ja nicht informiert das die Wohnung wieder zu haben ist, sonderen der Vermieter. Vielleicht hat der Makler ja gar nicht mehr den Auftrag die Sache zu vermieten? Ich weis ja nicht was die für Verträge gemacht haben… Ich möchte nur wissen ob der Objektnachweis mit Provisionsvereinbarung nicht erlicht nach einer Absage… Ist das nicht der Fall, werde ich natürlich den Forderungen des Maklers nachkommen. Aber um das rauszufinden habe ich gestern die Frage hier rein gestellt. Und die Bemerkung „falls sie überhaupt wissen was das heißt“ finde ich sehr unpassend…

Moment, jetzt mal ganz langsam. Was heißt:

Seine

Hausverwaltung hatt wohl den Makler in die Spur geschickt.

Wann, wo? Ich bräuchte schon mal den genauen Ablauf, wenns gut werden soll :wink:

Ich hatte es so verstanden: Vermieter hat Makler beauftragt. Der dir gegenüber den Nachweis über die Gelegenheit…erbracht. Dann hat sich der Vermieter für einen Bekannten entschieden. Der sagte ab und nun kam der Vermieter direkt auf dich zu. Richtig? Dann bliebe die Frage, gab es zw. Vermieter und Bekannten bereits einen Mietvertrag.

Oder hat der Vermieter den Makler gar nicht beauftragt, sondern die Hausverwaltung? Dies würde alles ändern.

Jetzt kommt es wirklich auf Feinheiten an!