Muss ich mein gewonnes Geschenk abgeben?

Hallo zusammen,

bin seit dem 24.9.2011 geschieden. Unterhalt (272 Euro) zahle ich, und das gerne, nur für meine Tochter (7 Jahre alt).

Nun meine Frage, am 22. Dezember 2011, habe ich auf der Arbeit einen Roller gewonnen. Muss ich jetzt diesen Roller verkaufen und die Hälfte vom Geld meiner Ex geben???

Oder kann ich den Roller behalten??

MFG

Hallo eintracht55,

ich bin zwar kein Anwalt, aber …
m.E. nein, da Ihr geschieden seid.
Nach der Scheidung entstandene Zugewinne sind nicht
zu teilen.

VG
ThommyTLM

Du zahlst den Mindestunterhalt und der Roller dürfte keinen so großen Wert haben, dass dies irgendwie unterhaltsrelevant wäre.
Würdest du weniger zahlen als den Mindestunterhalt und hättest einen PKW im Wert von 40.000 € gewonnen wäre dies vielleicht anders.
Selbst wenn du Unterhalt an deine Ex zahlen würden nur Zinseinnahmen sich darauf auswirken, du mußt nichts verkaufen und die Hälfte abgeben. Ihr seid geschieden!
Der Zugewinn ist erledigt.

Bröselchen

du bist doch geschieden … also nix mehr mit zugewinn! wäre ja komisch, wenn man selbst nach der scheidung noch weiterhin teilen sollte!
ganz klarer fall - alles gute

Hallo
Der Roller gehört alleine Ihnen, ausser Sie sind Ihrer Exfrau noch Trennungsunterhalt schuldig und der könnte durch den Verkauf des Roller getilgt werden

hallo,
nein, da warst du ja schon geschieden…

lisa

Hallo
Der Roller gehört alleine Ihnen, ausser Sie sind Ihrer Exfrau
noch Trennungsunterhalt schuldig und der könnte durch den
Verkauf des Roller getilgt werden

Hallo,

Trennungsunterhalt muss ich nicht zahlen, wurde auch nicht
Ausgehandelt oder vom Gericht angewiesen!

du bist doch geschieden … also nix mehr mit zugewinn! wäre
ja komisch, wenn man selbst nach der scheidung noch weiterhin
teilen sollte!
ganz klarer fall - alles gute

Danke für die Antwort!

Hallo,

danke für die Antwort.

Trennungsunterhalt wurde nicht vereinbart und vom Gericht angewiesen!

MFG

Hallo
Der Roller gehört alleine Ihnen, ausser Sie sind Ihrer Exfrau
noch Trennungsunterhalt schuldig und der könnte durch den
Verkauf des Roller getilgt werden

Hallo Bröselchen,

danke für deine Antwort. Der Roller hat einen Listenpreis von 2900 Euro.

Also kann ich den Roller fahren, oder später auch verkaufen?

MFG

Ja, hab ich doch geschrieben.

Bröselchen

Hallo, diesen Roller können Sie behalten. Viel Freude damit :smile: Alles Gute!

Hallo,
ich denke der Roller ist ein geringwertigeres Gut und wird wohl nicht als Unterhaltsanspruch herangezogen.
Aber sicher bin ich mir da nicht.
Alles Gute

Der Roller ist Dein zugewinn nach der Scheidung und gehört alleine Dir.

Viel Spaß damit

Gruß
EJWW

Hallo,
da der Roller nach der Scheidung gewonnen wurde, muss nichts abgetreten werden.
Außer der Unterhalt ist unter dem Regelniveau, weil z.B. das Einkommen zu gering ist. Dann könnte sehr wohl der Roller abgetreten werden müssen.
Alles Gute und Glück auf im neuen Jahr!
Bernd

Hallo Bernd,

Danke für deine Antwort. Was heisst Regelniveau??
Zahle den Mindestunterhalt (272€), weil mein Einkommen ca. 1200 Euro beträgt.
Und das zahle ich pünktlich.

MFG

Hallo,
rein theoretisch hast du ja mit dem Roller monetär betrachtet ein höheres Einkommen. Also rein theoretisch könnte deine EX von dir nun solange einen höheren Kindesunterhalt verlangen, bis der Wert des Rollers aufgebraucht ist.
Aber: Wo kein Richter, da kein Kläger.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd

Hallo Eintracht55
Du bist seit dem 24.09.geschieden also niemandem mehr
Rechenschaftspflichtig oder.
Also denke ich, das der Gewinn ganz allein nur Dir gehört.
Ich hoffe das ich Dir helfen konnte.
Gruß Seppel42

Hallo
zugewinngemeinschaft endet mit Scheidung… also nein.
bzw , du kannst den Roller behalten.

Gruß
Batman217

Hallo,

du bist doch geschieden, dann ist das auch vorbei! Nur wenn deine Lebensumstände sich bedeutetd ändern, muß der Unterhalt geregelt werden.

VG