bin seit dem 24.9.2011 geschieden. Unterhalt (272 Euro) zahle ich, und das gerne, nur für meine Tochter (7 Jahre alt).
Nun meine Frage, am 22. Dezember 2011, habe ich auf der Arbeit einen Roller gewonnen. Muss ich jetzt diesen Roller verkaufen und die Hälfte vom Geld meiner Ex geben???
Du zahlst den Mindestunterhalt und der Roller dürfte keinen so großen Wert haben, dass dies irgendwie unterhaltsrelevant wäre.
Würdest du weniger zahlen als den Mindestunterhalt und hättest einen PKW im Wert von 40.000 € gewonnen wäre dies vielleicht anders.
Selbst wenn du Unterhalt an deine Ex zahlen würden nur Zinseinnahmen sich darauf auswirken, du mußt nichts verkaufen und die Hälfte abgeben. Ihr seid geschieden!
Der Zugewinn ist erledigt.
du bist doch geschieden … also nix mehr mit zugewinn! wäre ja komisch, wenn man selbst nach der scheidung noch weiterhin teilen sollte!
ganz klarer fall - alles gute
Hallo
Der Roller gehört alleine Ihnen, ausser Sie sind Ihrer Exfrau noch Trennungsunterhalt schuldig und der könnte durch den Verkauf des Roller getilgt werden
Hallo
Der Roller gehört alleine Ihnen, ausser Sie sind Ihrer Exfrau
noch Trennungsunterhalt schuldig und der könnte durch den
Verkauf des Roller getilgt werden
Hallo,
Trennungsunterhalt muss ich nicht zahlen, wurde auch nicht
Ausgehandelt oder vom Gericht angewiesen!
du bist doch geschieden … also nix mehr mit zugewinn! wäre
ja komisch, wenn man selbst nach der scheidung noch weiterhin
teilen sollte!
ganz klarer fall - alles gute
Trennungsunterhalt wurde nicht vereinbart und vom Gericht angewiesen!
MFG
Hallo
Der Roller gehört alleine Ihnen, ausser Sie sind Ihrer Exfrau
noch Trennungsunterhalt schuldig und der könnte durch den
Verkauf des Roller getilgt werden
Hallo,
ich denke der Roller ist ein geringwertigeres Gut und wird wohl nicht als Unterhaltsanspruch herangezogen.
Aber sicher bin ich mir da nicht.
Alles Gute
Hallo,
da der Roller nach der Scheidung gewonnen wurde, muss nichts abgetreten werden.
Außer der Unterhalt ist unter dem Regelniveau, weil z.B. das Einkommen zu gering ist. Dann könnte sehr wohl der Roller abgetreten werden müssen.
Alles Gute und Glück auf im neuen Jahr!
Bernd
Danke für deine Antwort. Was heisst Regelniveau??
Zahle den Mindestunterhalt (272€), weil mein Einkommen ca. 1200 Euro beträgt.
Und das zahle ich pünktlich.
Hallo,
rein theoretisch hast du ja mit dem Roller monetär betrachtet ein höheres Einkommen. Also rein theoretisch könnte deine EX von dir nun solange einen höheren Kindesunterhalt verlangen, bis der Wert des Rollers aufgebraucht ist.
Aber: Wo kein Richter, da kein Kläger.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
Hallo Eintracht55
Du bist seit dem 24.09.geschieden also niemandem mehr
Rechenschaftspflichtig oder.
Also denke ich, das der Gewinn ganz allein nur Dir gehört.
Ich hoffe das ich Dir helfen konnte.
Gruß Seppel42