Muss ich meine Hunde abschaffen?

Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem, ich habe zwei Hunde bei mir Zuhause, einen Boxe und ein klein Mischling. Ich lebe in einer Zweizimmer Wohnung 2.OG´.
Nun mein Problem, gestern habe ich von meinen Vermieter einen schreiben bekommen, dass sich Nachbarn über die Haltung meiner Hunde beschwert haben und nun soll ich bis zum 25.12.12 die beiden abschaffen!
Der Grund der Beschwerde wird aber nicht genannt!

Also was soll ich jetzt machen, denn die beiden Hunde kommen auf keinen fall weg, das wäre ja als müsste ich meine kinder weggeben weil sie nachts schrein!!

Kann mir bitte jemand helfen, ich weiss einfach nicht weiter!! :frowning:(

Danke!

Hallo,

haben Sie die schriftliche Genehmigung des Vermieters für die Haltung der 2 Hunde?
Wenn nicht, dann kann der Vermieter die Abschaffung verlangen.
Wenn ja, dann verlangen Sie vom Vermieter die Begründung für die Abschaffung.
Unabhängig davon finde ich 2 Hunde in einer 2-Zimmer Wohnung auch nicht angemessen.

MfG P. Kunze

Hallo, ich fürchte, da kann ich nicht helfen. Im Mietrecht kenne
ich mich nicht aus. Aber Du solltest vielleicht einen Anwalt
für Immobilienrecht aufsuchen und ihm Dein Problem vortragen!!

Gruß Harry

Die erteilte Genehmigung zur Hundehaltung kann vom Vermieter jederzeit widerrufen werden, wenn der Vermieter dafür einen Anöaß sieht. Der Aufenthalt von Mietern und deren Kindern in der angemieteten Wohnung hingegen ist nicht widerrufbar, solange die Mieter und deren Kinder den mietvertraglichen Pflichten nachkommen. Um Ihre Kinder brauchen Sie sich folglich nicht zu sorgen. Schaffen Sie die Hunde hingegen nicht ab, folgt die Abmahnung mit neuerlicher Fristsetzung einschließlich der Androhung der fristlosen Kündigung Ihres Mietverhältnisses für den Fall, dass Sie die Ihnen gesetzte First fruchtlos verstreichen lassen. Jetzt müssen Sie eine schwerwiegende Entscheidung für sich und für Ihre Hunde treffen!

hallo,
was steht im Mietvertrag???

lisa

Sofern es im Mietvertrag/Hausordnung einen Passus gibt, daß Tierhaltung nicht erlaubt ist bzw. keine ausdrücklich Zustimmung des Vermieters vorliegt, kann es tatsächlich Probleme geben.
Mit welchen Sanktionen hat der Vermieter gedroht falls die Frist nicht eingehalten wird?
Ist es die 1. Aufforderung die Tiere abzuschaffen?
Sind die Tiere tagsüber für längere Zeit alleine und verhaltensauffälig, Gebell und so weiter?
Durch was fühlen Sich die Nachbarn belästigt?
Mein Vorschlag, zunächst den Vermieter und auch die Nachbarn nach den Störungsgründen fragen.

Guten Tag!
Nach meiner Einschätzung sind die Hunde am 25.12.12 noch locker und flockig bei Dir in der Whg.
Auf jeden Fall würde ich mal in den Mietvertrag schauen, was der regelt.
Ansonsten würde ich mich an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt wenden. Es gibt zu diesem Thema viele Gerichtsurteile. Auf jeden Fall muss „eine Anzeige“ meines Wissens begründet sein usw. usf.
Nicht in Panik verfallen!

Gruss
Dieter Olk, Bitburg

Hallo, steht in Ihrem Mietvertrag, dass Tierhaltung verboten ist, dann sieht es nicht so gut aus. Steht das nicht drin würde ich erst mal abwarten.
mfg